Betreff
106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich
Vorlage
61/3325/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Naturschutzbeirat wird um Stellungnahme gebeten.


Sachverhalt:

Die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes war bereits Gegenstand der Beratungen in der 14. Sitzung des Naturschutzbeirates am 9. Mai 2019. Entsprechend der seinerzeitigen Beratungen sollten die Unterlagen ergänzt bzw. aktualisiert werden.

Zur Klarstellung der Aufgabe des Naturschutzbeirates wird zunächst das Planverfahren als sogenanntes Anpassungsverfahren gem. § 20 Abs. 4 LNatSchG erläutert.

1. Planverfahren

Nach § 20 Abs. 4 LNatSchG treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat.

Das Vorhaben Feuerwehrgerätehaus Pesch soll somit nicht im Wege der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG erlaubt werden, sondern durch ein Planverfahren. Damit ist der Naturschutzbeirat nicht mit dem Recht des Widerspruchs zu beteiligen, sondern wird als Vertreter der Belange von Natur und Landschaft (§ 70 Abs. 1 und 2 LNatSchG) gehört und um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme wird dann im weiteren Planungsprozess dem Kreistag als Träger der Landschaftsplanung sowie dem Stadtrat Korschenbroich als Träger der Bauleitplanung vorgelegt.

2. Planungsanlass, Ergänzung und Aktualisierung der Planungsunterlagen

Die Stadt Korschenbroich plant auf einem Grundstück im Gebiet des Landschaftsschutzgebietes „Trietbachaue / Raderbroicher Busch / Hoppbruch“ die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Pesch (vgl. Plan und Luftbild in der Anlage).

Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Korschenbroich hat ergeben, dass die bauliche Funktion des vorhandenen Feuerwehrhauses Pesch nicht den Anforderungen der Feuerwehr entspricht. Daraus ergibt sich die Forderung nach einem Neubau, der planungsrechtlich zu sichern ist. Dazu dient die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich.

Im Laufe der Diskussion in der Beiratssitzung am 9. Mai 2019 wurde festgestellt, dass in den seinerzeit vorliegenden Unterlagen zur 106. Änderung des Flächennutzungsplanes u. a. die Eintreffzeit-Isochronen der Brandschutzbedarfsplanung aus dem Jahre 2016 (vgl. Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH, 2016, S. 95) zur Begründung der Notwendigkeit der Errichtung des Feuerwehrgerätehauses herangezogen werden.

Diese Darstellung (Abb. 2 in der Planbegründung zur 106. Änderung) verortet die Feuerwache Kleinenbroich noch an ihrem bisherigen Standort. Da derzeit ein neuer Standort für die Feuerwehr Kleinenbroich in Planung ist, ist für eine komplette Planbegründung zur 106. Änderung des Flächennutzungsplanes auch eine Berücksichtigung der Standortverschiebung des Feuerwehrgerätehauses Kleinenbroich zu betrachten. Entsprechende Unterlagen wurden daher von der Kreisverwaltung im Nachgang zur Beiratssitzung bei der Stadt angefordert.

Die ergänzende Erklärung unter Berücksichtigung des neuen Feuerwehrstandortes Kleinenbroich wurde inzwischen durch die Stadt Korschenbroich nachgeliefert (Anlage).

Zusammengefasst ist demnach eine Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Pesch am angedachten Standort zwingend erforderlich, um die Einsatzsicherheit im Brandschutz und der Hilfeleistung in Pesch als auch in den angrenzenden Einsatzbereichen der Feuerwehr dauerhaft zu sichern.

3. Stellungnahme der Verwaltung im Planverfahren

Das von der Stadt Korschenbroich ins Auge gefasste Grundstück ist nach Prüfung der vorliegenden und ergänzten Planungsunterlagen aus feuerwehr-einsatztaktischer Sicht gut geeignet, die Planung der Stadt wird daher vom Amt für Sicherheit und Ordnung des Kreises ausdrücklich befürwortet.

Aufgrund dessen und des Mangels an einem geeigneten Alternativstandort für das Feuerwehrhaus in Pesch empfiehlt die Verwaltung dem Kreistag, der vorgelegten 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Korschenbroich im Anpassungsverfahren nach § 20 Abs. 4 LNatSchG nicht zu widersprechen.