Sachverhalt:
Abfallwirtschaftsbilanz 2018
Die Kreise und
kreisangehörigen Gemeinden sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
gemäß § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, die in ihrem
Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und
Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu
entsorgen. Dabei sind die kreisangehörigen Gemeinden für die Einsammlung und
den Transport zuständig, die Kreise haben Entsorgungsanlagen vorzuhalten.
Mit Übergang der
beiden Entsorgungsanlagen
·
Wertstoffsortier-
und Abfallbehandlungsanlage auf der Deponie Neuss-Grefrath (WSAA) und
·
Kompostierungsanlage
in Korschenbroich
in das Eigentum
des Kreises haben sich einige Änderungen in der Abfallwirtschaft ergeben. Seit
dem 01.01.2017 wurden an dem durch den Kreis betriebenen Teil der WSAA keine
Gewerbeabfälle mehr angenommen. Darunter fallen u. a. auch die
Verbrennungsmengen aus den Krankenhäusern. Der an die EGN
Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH verpachtete Teil der WSAA
(Sekundärbrennstoff-Anlage, kurz SBS) nimmt weiterhin Gewerbeabfälle an. Diese
privatwirtschaftlichen Mengen sind jedoch nicht mehr Bestandteil der
Kreisabfallbilanz.
Um einen besseren
Überblick über die Abfallmengenentwicklung im Rhein-Kreis Neuss zu erhalten,
werden in den Darstellungen neben den Mengenangaben für das Jahr 2018 auch die
der Jahre 2017 und 2016 aufgeführt.
1. Entwicklung
der Siedlungsabfallmengen (inkl. Mengen der Dualen Systeme)
Die Entwicklung der Siedlungsabfallmengen einschließlich der getrennt
gesammelten Wertstoffmengen und den Siedlungsabfallmengen pro Einwohner sind
den Anlage 1 und 2 zu entnehmen. Durch den Vergleich der aktuellen Abfallmengen
mit den Mengen der Vorjahre lassen sich etwaige Trends oder Unregelmäßigkeiten
erkennen.
Die leicht sinkende Tendenz für den Hausmüll setzt sich in 2018 fort.
Der Landesleitwert 2016 für Bio- und Grünabfallmengen für Kreise mit
einer Bevölkerungsdichte zwischen 501 und 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer
liegt bei 130 kg pro Einwohner. Der Rhein-Kreis Neuss unterschreitet diesen
Leitwert mit 124 kg/E leicht. Der Landeszielwert 2021 liegt bei 160 kg/E. Bei
der Bio- und Grünabfallmenge pro Einwohner ließ sich in den vergangenen Jahren eine
steigende Tendenz erkennen. Aufgrund des sehr trockenen Sommers in 2018 sind
die Bio- und Grünabfallmengen jedoch gesunken.
Neben den kommunal eingesammelten Elektro-Altgeräten (804 t in 2018) wurden an
der Sammelstelle der WSAA auch haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
sowie öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen. In 2018 lag diese Menge bei 262
t. Mit den Altgeräten, die über die Kleinanlieferstationen erfasst wurden (801
t), ergibt sich somit eine Gesamtmenge an Elektro-Schrott von 1.867 t (2017
waren es 1.858 t), was umgerechnet in etwa 4 kg pro Einwohner bedeutet. Dies
liegt im Rahmen der Zielvorgabe laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) in Höhe von mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr, die bis zum
31.12.2015 galt. Die tatsächliche Quote liegt höher, da sich diese Zielvorgabe
nicht nur auf die Mengen bezieht, die durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger gesammelt werden, sondern auch auf die Mengen, die von den
Herstellern und Vertreibern der Geräte unmittelbar zurückgenommen und behandelt
werden. Diese Mengen sind der Verwaltung jedoch nicht bekannt.
Ab 01.01.2016 soll jährlich eine Mindesterfassungsquote von 45 % gemessen an
dem Gesamtgewicht der erfassten Altgeräte im Verhältnis zum
Durchschnittsgewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei
Vorjahren in Verkehr gebracht wurden, erreicht werden. Über diese Mengen und
Quoten liegen der Verwaltung jedoch für 2018 noch keine Angaben vor, da diese
Daten von der stiftung elektro-altgeräte register (ear) und dem Statistischen
Bundesamt (Destatis) erhoben und dem Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt
werden. 2016 wurden bundesweit 1.957.989 t Elektro(nik)geräte in Verkehr
gebracht und 782.214 t gesammelt, sodass die Quote bei 44,95 % lag.
Anlage 3 ist zu entnehmen, dass die an den Kleinanlieferstationen angelieferte
Menge (ohne Schadstoffe) im Vergleich zum Vorjahr um 11 % gestiegen ist. In den
letzten 10 Jahren variierten die Abfallmengen der Kleinanlieferstationen in
einem Rahmen von bis zu 10 %. Die diesjährige Tonnage liegt jedoch noch unter
der von 2009.
Es sind keine wesentlichen Veränderungen auszumachen. Die Entwicklung des
Siedlungsabfallaufkommens zeigt sich insgesamt unauffällig.
2. Ein-
und Ausgänge Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage
Aus dem der WSAA zugeführten Hausmüll werden mit Hilfe von Sortier- und
Behandlungstechnik Metalle herausgefiltert, mit denen Erlöse erzielt werden
können. Durch die biologische Behandlung des Restabfalls in den Rottereaktoren
konnte die der Müllverbrennung zugeführte Menge um 13.959 t verringert
werden.
Die in der WSAA für die Pressung der
angelieferten Mengen an Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) genutzte
Ballenpresse wird auch für die Pressung von privatwirtschaftlichen Abfällen der
EGN verwendet. Die Durchsatzmenge an privatwirtschaftlichen Abfällen betrug
6.076 t.
3. Deponierte Mengen
Es dürfen
nur noch solche Abfälle deponiert werden, die weniger als 5 % brennbare
Bestandteile enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Schlacken,
Aschen sowie Bauabfälle wie Asbestzementplatten und mineralische Dämmwolle. Auf
der Deponie Neuss-Grefrath wurden 2018 insgesamt 9.658 t an Abfällen
abgelagert. Die deponierten Mengen schwanken in den letzten Jahren stark.
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
7.895 t |
9.342 t |
15.725 t |
26.802 |
8.057 t |
9.658 t |
4. Schadstoffmengen
Die Bürgerinnen und Bürger
des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen an den in den
einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig eingesetzten Schadstoffmobilen
(kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen auf den Deponien
Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.
|
2016 |
2017 |
2018 |
Schadstoffmobil |
286 t |
256 t |
249 t |
Kleinanlieferstationen |
202 t |
203 t |
233 t |
Summe |
488
t |
459
t |
482
t |
Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das
Schadstoffmobil und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, im
Vergleich zum Vorjahr um ca. 5 % gestiegen ist, insgesamt jedoch als
gleichbleibend zu bewerten ist.
Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und
Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca.
90 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der
Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die
Entsorgungskosten werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und
Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet.
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2016 |
2017 |
2018 |
Gewerbe und öffentliche Einrichtungen |
17 t |
15 t |
11 t |
Arztpraxen |
Anzahl Gefäße: 1.566 Gesamtvolumen: 75 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.299 Gesamtvolumen: 63 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.390 Gesamtvolumen: 67 m³ |
5. Ein-
und Ausgänge Kompostierungsanlage
Neben den Mengen,
die durch die Städte und Gemeinden im Rahmen der Biotonnen und Bündelsammlungen
angeliefert werden, werden an der Kompostierungsanlage auch gewerbliche Mengen
angenommen. Für diese Anlieferungen werden privatwirtschaftliche Entgelte erhoben.
Dabei ist der Rhein-Kreis Neuss als Betrieb gewerblicher Art (BgA) tätig. Die
gewerblichen Mengen werden zwar in Korschenbroich angenommen, jedoch
überwiegend nicht in Korschenbroich, sondern über vertragliche Beziehungen in
anderen Anlagen kompostiert.
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2016 |
2017 |
2018 |
in der Anlage behandelte Mengen |
47.149 t |
43.982 t |
39.676 t |
gewerbliche Mengen |
9.517 t |
10.428 t |
9.556 t |
vermarkteter Kompost |
24.380 t |
19.520 t |
20.639 t |
Für die Übersicht der Mengen, die an der Kleinanlieferstation für
Grünabfälle angenommen wurden, wird auf Anlage 3 verwiesen.
- Entsorgungs- und Verwertungswege
Das KrWG gibt eine Hierarchie im Umgang mit Abfällen vor. Abfälle sind vorrangig zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle sind möglichst wiederzuverwenden. Kann von beiden Möglichkeiten nicht Gebrauch gemacht werden, sind die Abfälle so hochwertig wie möglich zu verwerten. Die wertstoffliche Verwertung (Recycling) ist grundsätzlich der thermischen oder energetischen Verwertung vorzuziehen. Als letzte Hierarchiestufe steht die Beseitigung.
Aufgrund von Änderungen der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie (ARRL, 2008/98/EG) in 2018 sollen die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen bis 2020 mindestens 50 Gewichtsprozent, bis 2025 mindestens 55 Gewichtsprozent und bis 2035 mindestens 65 Gewichtsprozent betragen. Das KrWG gibt bereits eine ab dem 01.01.2020 geltende Recyclingquote von mindestens 65 Gewichtsprozent vor. Ab 2025 soll eine outputbasierte Berechnungsmethode erfolgen. Daher wird diese seit der Abfallwirtschaftsbilanz 2017 in der Aufstellung der Verwertungswege (Anlage 4) angewendet.
Die Recyclingquote liegt bei 36 %, unter Einrechnung des Rotteverlustes aus der biologischen Behandlung des Hausmülls, beträgt diese 44 % und erfüllt näherungsweise die ab 2020 gültige EU-Mindestanforderung. Die Verwaltung sieht einen Handlungsbedarf zur Erhöhung der Recyclingquote. In der letzten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Rhein-Kreis Neuss im Oktober 2018 sagten die Kommunen zu, Vorschläge zur Erhöhung der PPK- und Bio- und Grünabfallmengen auszuarbeiten.
Die ARRL fordert nach den Änderungen in 2018 für die Bereiche Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Wiederverwendung eine konkrete Messung der Erfolgskontrolle durchgeführter Abfallvermeidungsmaßnahmen. Dafür werden seitens der Europäischen Kommission einheitliche Messmethoden festgelegt werden. Durch diese Bezifferung kann die Recyclingquote auch erhöht werden.