Beschlussempfehlung:
Der
Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss gGmbH / Leben und Wohnen wird auf der Grundlage
der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013
zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen
Ø
zu
den anerkennungsfähigen Einrichtungskosten für die Kindertageseinrichtung
Niers-Aue mit fünf Gruppen, die für die Betreuung von Kindern unter und über
drei Jahren sowie für die Betreuung von Kindern mit Behinderung geeignet sind,
ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 100.000
€ zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 200.000 € gewährt.
Die
Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre.
Die
Mittel sind im Haushalt 2019 im Produktbereich 060 361 010 eingeplant.
Gewährte
Bundes- oder Landesmittel für den U6-Ausbau reduzieren den Zuschuss des
Kreisjugendamtes.
Sachverhalt:
Die
Bebauung des Neubaugebietes Niers-Aue mit 225 Wohneinheiten im ersten
Bauabschnitt ist zu einem erheblich Teil abgeschlossen.
Bei
135 Einfamilienhäusern und 90 Wohneinheiten in Rahmen des Mietwohnungsbaus ist
mit einer relativ großen Anzahl von Kinder unter und über drei Jahren zu
rechnen, die mit ihren Familien in naher Zukunft in das Neubaugebiet ziehen
werden.
Nach
den Berechnungen des Kreisjugendamtes sind ca. 70 Plätze für Kinder über drei
Jahre und 30 Plätze für Kinder unter drei Jahren notwendig.
Die
Stadt Korschenbroich errichtet deshalb mit einem Investor eine
Kindertageseinrichtung mit 5 Gruppen, die Gruppen sollen grundsätzlich für die
U3-Betreuung und Betreuung von Kindern mit Behinderung geeignet sein. Die
Einrichtung wird den Betrieb voraussichtlich zum 01.12.2019 aufnehmen. Aufgrund
des enormen Bedarfs werden vier Gruppen vom 01.08. bis zum 30.11.2019 in
Übergangslösungen betreut.
Wie
bereits o.a. wird die Kindertageseinrichtung von einem Investor errichtet und
finanziert und an einen Träger der freien Jugendhilfe vermietet. Träger /
Mieter wird die Lebenshilfe im
Rhein-Kreis Neuss gGmbH / Leben und Wohnen sein. Die Finanzierung der Miete
wird im Rahmen der Betriebskostenförderung gemäß § 20 Abs. 2 KiBiz und § 6 Abs.
2 der Durchführungsverordnung zum KiBiz gefördert.
Da
der Kindergarten ohne Inneneinrichtung vermietet wird, hat der Träger die
Einrichtung angemessen auszustatten.
Die
Ausstattung wird angeschafft für:
- Fünf Gruppen, die auch für die
Betreuung von U3-Kindern und Kindern mit Behinderung geeignet sind.
- Therapieraum
- Personalraum,
- Leitungsbüro,
- Besprechungsraum
- Küche, Hauswirtschafts- und
Putzmittelraum
- Bewegungs- und Mehrzweckraum
- Außengelände
Die
Lebenshilfe hat für die gesamt Ausstattung ein Investitionsvolumen von
insgesamt 250.000,00 Euro errechnet. Mit Antrag vom 12.04.2019 hat die
Lebendhilfe einen Zuschuss beantragt.
Da
für die in der Niers-Aue im Bau befindliche Kindertageseinrichtung bereits im
laufenden Kindergartenjahr eine Übergangslösung in der ehemaligen
Kindertageseinrichtung Hochstraße in Kleinenbroich zur Verfügung steht, hat der
Kreisjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 05.07.2018 bereits einen
Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 50.000 Euro für
die Inneneinrichtung bewilligt, die vom gesamten Investitionsvolumen abgezogen
werden. Somit betragen die förderfähigen Gesamtkosten 200.000 Euro.
Die
Lebenshilfe wird Fördermittel für den U6-Ausbau des Bundes oder des Landes
beantragen. Gewährte Bundes- oder Landesmittel würden den Kreiszuschuss reduzieren.
Die
Lebenshilfe ist ein erfahrener Träger, sie betreibt seit vielen Jahren
erfolgreich die inklusive Kindertageseinrichtung „Blumenwiese“ in Grevenbroich
mit insgesamt acht Gruppen und seit dem Kindergartenjahr 2015/16 eine
Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen in Korschenbroich. Die Übernahme der
Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Niers-Aue ist aus
der Sicht des Kreisjugendamtes zu begrüßen, da durch die zweite Einrichtung der
Lebenshilfe in Korschenbroich wichtige Synergieeffekte erzielt werden können.