Betreff
Bericht "Flurabstandsprognose im Rheinischen Revier" sowie Bericht aus den Gremien "Monitoring Garzweiler II"
Vorlage
68/3340/XVI/2019
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Zuletzt wurde in der Sitzung 15. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 21.02.2019 berichtet. Danach hat sich der Sachstand wie folgt entwickelt:

 

Beratungsgruppe „Flurabstandsprognose“

Am 17.05.2019 tagte die Beratungsgruppe „Flurabstandsprognose“ im Umweltministerium des Landes und informierte zum Sachstand des Projektes und das weitere Vorgehen.

Das Protokoll und die Vorträge erscheinen in Kürze im Internet (https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/grundwasser/folgen-des-braunkohleabbaus/grundwasser-wiederanstieg/protokolle). 

 

Bisher wurde im Rahmen zweier Vergabeprojekte die Eignung der Methode für die Flurabstandsprognose durch Literaturrecherche und Methodenvergleich ermittelt, wobei sich die Methode nach „Ziegler und Aulbach“ (ZAI) bewährte. Anschließend erfolgten Proberechnungen an ausgesuchten Punkten.

Darüber hinaus wurden Prognoseunsicherheiten (Streuweitenermittlung) untersucht. Hierbei zeigt sich, dass genaue Prognosen erst möglich sind, wenn Geländehebungen bereits eingetreten sind. Dies bedeutet, dass künftig ein stetiges Nachkalibrieren notwendig ist.

 

Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass für die künftige Flurabstandsprognose, die mittleren und nicht die maximalen Grundwasserstände angesetzt werden. Als Referenzzustand ist ein zeitlich nicht genau festgelegter, allerdings bergbaufreier Zeitpunkt definiert. Bei dem Referenzzustand handelt es sich somit um einen hypothetischen Zustand, bei dem u.a. davon auszugehen ist, dass es keinen Restsee, sondern die ursprüngliche Geländeoberfläche gibt, dass es keine Setzungen / Hebungen gibt und dass sich u.a. die Entwicklung der Wassergewinnung so einstellt, wie es ohne Bergbau der Fall wäre.

 

Die Zeitplanung für das Projekt „Flurabstandsprognose“ wird nicht eingehalten werden. Eine Berechnung der Bodenbewegungen ist voraussichtlich erst zum Jahreswechsel möglich, da das Grundwassermodel des LANUV, bedingt durch neue einzupflegende Daten, vollkommen neu kalibriert werden muss.

 

Die bisher nicht abschließend geregelte Braunkohlepolitik stellt einen weiteren Unsicherheitsfaktor dar. Die aktuelle Prognoseberechnung basiert auf den aktuellen Braunkohlenplänen. Neue Genehmigungsgrundlagen müssen bei der Flurabstandsprognose nachträglich berücksichtigt werden.

 

 

Bericht aus den Arbeitsgruppen „Monitoring Garzweiler II“

 

50. Sitzung der Entscheidungsgruppe „Monitoring Garzweiler II“ am 21.05.2019

 

Die Entscheidungsgruppe tagt halbjährlich unter Leitung des Umweltministeriums des Landes NRW. Hier werden verschiedene Themenfelder, die über das Berichtsjahr hinweg in sechs Facharbeitsgruppen bearbeitet werden, vorgestellt und deren Ergebnisse im Hinblick auf die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf den Wasser- und Naturhaushalt bewertet sowie die Wirksamkeit der Gegenmaßnahmen geprüft und bei Bedarf neu justiert.

Die Ergebnisse des Frühwarnsystems und die jeweiligen Themenfelder werden in einem jährlichen Monitoringbericht veröffentlicht, der als Download im Internet zur Verfügung steht (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/braunkohlenausschuss/monitoring/index.html)

 

Die Gremiensitzung stand im Zeichen des „goldenen Jubiläums“. So hat es sich Frau Ministerin Heinen-Esser nicht nehmen lassen, ein kurzes Grußwort an die Teilnehmenden zu richten und sich bei dem gesamten Teilnehmerkreis für das engagierte Mitwirken bedankt.

 

Innerhalb des Themenfeldes „Feuchtbiotope / Natur und Landschaft“ wird überlegt, das bisherige Überwachungssystem zu überprüfen. Anders, als beim Grundwasser mit dem „Wiener-Filter-System“, welches den Klimaeinfluss herausrechnet, fehlt für die beiden Zielorte ein gleichwertiges System.

 

Aus der Arbeitsgruppe „Abraumkippe“ wird über die Zielerreichung der Vorsorgemaßnahmen gegen die Versauerung von Kippenwasser berichtet.

 

Rheinwasserentnahmekonzept

 

Das vorgestellte Entnahme-Konzept aus dem Rhein, um den späteren Restsee zu befüllen, ist weiterhin in der Diskussion. Zu klären ist, ob die Rheinwasserentnahme bei einem Niedrigwasser auszusetzen ist, um z.B. die Belange der Schifffahrt zu wahren. Weiterhin zu klären wäre, wie sich ein gestaffeltes Entnahmekonzept auf die Befüllung des Restsees und die Versorgung der Feuchtgebiete auswirkt.