Betreff
Satzungsänderung der Musikschule Rhein-Kreis Neuss, hier: Gebührenerhöhung zum 01.10.2019
Vorlage
40/3341/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die geänderte Fassung der Satzung für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss in der der Sitzungsvorlage beigefügten Fassung mit Wirkung zum 01.10.2019.


Sachverhalt:

Zum 01.10.2019 ist eine Erhöhung der Gebühren der Musikschule Rhein-Kreis Neuss geplant. Die letzten Gebührenerhöhungen der Musikschule Rhein-Kreis Neuss erfolgten zum 01.10.2014 und zum 01.10.2016.

 

Es ist Ziel, bei der Festsetzung der Unterrichtsgebühren die Kosten für die Musikschule in einer Balance zwischen Gebühreneinnahmen, Einnahmen durch Kooperationen und einer Umlage der Mehrbelastung auf die beteiligten Kommunen abzüglich des Kreisanteils zu finanzieren und dabei die Gebühren in einem für alle Beteiligten vertretbaren Rahmen zu halten.

 

Bei der Gebührenkalkulation wurde einerseits der Kostendeckungsgrad der Musikschulangebote betrachtet, andererseits aber nur eine behutsame Erhöhung in den Bereichen der Breitenförderung, die ein zugangsoffenes Angebot für viele Schülerinnen und Schüler bieten, vorgenommen.

 

Bei den Gebühren der Musikschule handelt es sich um eine Mischkalkulation. Die Angebote der Breitenförderung wurden in der Gebührensatzung prozentual nicht so stark erhöht (4 %) wie der gefragte Einzelunterricht. Bei der Früherziehung ist dabei zu berücksichtigen, dass diese bereits einen hohen Deckungsgrad ausweist. Die geplante Gebührenerhöhung im Bereich der musikalischen Früherziehung beläuft sich auf monatlich einen Euro.

 

Bei der instrumentalen Orientierung wurde die Gebühr für die Musikklasse 2 vereinheitlicht und auf eine Unterscheidung für die Belegung verzichtet, die Musikklassen werden im Schnitt mit sieben Schülern belegt.

 

Die Gebühren für den Musikschulunterricht für Kinder und Jugendliche wurden durchschnittlich um 5,5 % erhöht, für Erwachsene um durchschnittlich 6,2 %. Dabei wurden auch hier die Gebührensätze vereinheitlicht und die Gebühr für den Unterricht pro Minute hochgerechnet, ein „Rabatt“ für höhere Unterrichtszeiten entfällt dabei, da der Zuschussbedarf pro Teilnehmer auch entsprechend höher ist.

 

Die Regelung in der Satzung über einen Aufschlag für auswärtige Teilnehmer, die nicht Einwohnerinnen und Einwohner aus den an der Musikschule beteiligten kreisangehörigen Städten und der Gemeinde sind, soll aufgehoben werden. Von der höheren Gebühr für Auswärtige sind hauptsächlich Kinder und Jugendliche betroffen, die in den der Musikschule angehörigen Kommunen eingeschult sind und dort den Instrumentalunterricht wahrnehmen und die somit gegenüber den Kindern, die ihren Wohnsitz im Einzugsgebiet der Musikschule haben, benachteiligt sind. Im Jahr 2018 gab es 37 auswärtige Schüler bei der Musikschule.

 

Darüber hinaus wird eine Regelung für die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der JeKits-Förderung in die Satzung aufgenommen.

 

Ferner wurde schon bei der Gebührenerhöhung in 2014 bei den Gebühren für Ensembles zwischen Schülerinnen und Schülern unterschieden, die Instrumentalunterricht bei der Musikschule belegt haben und denen, die nur die Möglichkeit der Teilnahme an Ensembles nutzen. Langfristiges Ziel sollte dabei unter Berücksichtigung der Leitlinie des Verbandes Deutscher Musikschulen die kostenfreie Teilnahme an Ensembles für Schülerinnen, die Instrumentalunterricht an der Musikschule erhalten, sein. Diese kostenfreie Nutzung wird nun mit der Änderung der Gebührenordnung umgesetzt. Hier ist mit weniger Einnahmen in Höhe von 4.500,00 € zu rechnen.

 

Mit den geplanten Änderungen können bei gleichbleibender Belegung voraussichtliche Mehrerträge in Höhe von 10.000,00 € in 2019 und 40.000,00 € in 2020 erwirtschaftet werden.

 

Eine Gegenüberstellung der derzeit gültigen und der geplanten Neufassung der Satzung für die Musikschule ist als Anlage 1 sowie die geplante Neufassung der Satzung inklusive der Gebührensätze als Anlage 2 beigefügt.

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 12.06.2019 wurde über die geplante Gebührenerhöhung beraten. Der Kulturausschuss hat mehrheitlich (zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung) beschlossen, dem Kreistag den Beschluss der geänderten Fassung der Satzung der Musikschule mit Wirkung zum 01.10.2019 zu empfehlen.