Betreff
Pflegestützpunkte im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/929/2009
Art
Bericht

Beschlussempfehlung:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 04.12.2008 hat die Verwaltung die Gesprächsergebnisse zwischen dem Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden bezüglich der Einrichtung von Pflegestützpunkten zusammengefasst. Aufgabe, Rechtsgrundlage und Ziele sowie das weitere Verfahren der Einrichtung von Pflegestützpunkten wurden in dem Vermerk vom 23.10.2008, der den Erläuterungen beigefügt war, festgehalten.


Inzwischen wurde die Rahmenvereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, den Landesverbänden der Pflegekassen bzw. den Vertretern der bundesunmittelbaren Kassen auf Landesebene und den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene über die Errichtung von Pflegestützpunkten gemäß § 92c SGBXI in Nordrhein-Westfalen verabschiedet.


Unter Bezugnahme auf diese Rahmenvereinbarung hat die AOK Rheinland/Hamburg zum 23.03.2009 zu einem ersten Gespräch eingeladen. Von den Pflege- und Krankenkassen wurde vorgeschlagen, drei Pflegestützpunkte einzurichten:

 

-          Neuss – in Trägerschaft der AOK Rheinland/Hamburg, Geschäftsstelle Oberstaße,

-          Dormagen – in Trägerschaft der Pronova BKK, Geschäftsstelle Unter den Hecken,

-          Grevenbroich – in Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss, Kreishaus Grevenbroich.

 

Der Pflegestützpunkt in Neuss soll auch die Städte Meerbusch und Kaarst abdecken. Den Pflegestützpunkt in Dormagen könnten auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rommerskirchen in Anspruch nehmen und mit dem Pflegestützpunkt in Grevenbroich könnte auch dem Beratungsbedarf in Korschenbroich und Jüchen Rechnung getragen werden. Die jeweiligen Pflegestützpunkte sollen durch die jeweilige Errichtungskörperschaft mit bis zu zwei Vollzeitkräften besetzt werden, wobei zunächst nur eine stundenweise Besetzung angedacht ist. Die Präsenz des jeweiligen Kooperationspartners soll sich ebenfalls nur auf Stunden oder bei Bedarf beschränken.

 

Diesem Vorschlag hat der Rhein-Kreis Neuss widersprochen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch dieses Konzept keine nachhaltige Verbesserung des vorhandenen und erfolgreichen Beratungsstandards erreicht wird.

 

Neben den sicherlich umfangreichen Beratungsangeboten der Pflege- und Krankenkassen sichert das Beratungskonzept der Seniorenberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss nicht nur die nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz und der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Aufgaben eines Pflegestützpunktes, sondern auch die niederschwelligen Hilfsangebote. Angefangen von der allgemeinen Beratung bis hin zur konkreten Einzelfallhilfe, die auch eine Bedarfsermittlung durch Hausbesuche beinhaltet (zugehende Pflegeberatung), werden bereits alle Dienstleistungen flächendeckend von den Seniorenberatungsstellen erbracht.

 

Eine Konzentration auf nur drei Stützpunkte und eine nur noch allgemeine Grundberatung in den anderen Standorten durch die Wohlfahrtsverbände ist gegenüber dem vorhandenen Angebot ein Rückschritt und würde das aufgebaute Netzwerk der Seniorenberatung, in dem die Pflege- und Krankenkassen sowie die kommunalen zuständigen Stellen schon eingebunden sind, völlig außer Acht lassen.

 

Mit Blick auf die demographische Entwicklung darf sich die Qualität der Beratung nicht verschlechtern. Daher soll auch mit Hinweis auf die Vorgabe in der Rahmenvereinbarung auf eine gemischte personelle Besetzung bestanden werden.

 

Der AOK Rheinland/Hamburg wurde daher vorgeschlagen, in einem weiteren Gespräch mögliche Alternativen der Zusammenarbeit und der Umsetzung der Rahmenvereinbarung zu erörtern. Dieses Gespräch findet am 18.05.2009 statt. Die Verwaltung wird hierüber in der Sitzung berichten.

 

Die von der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen am 01.04.2009 gestellte schriftliche Anfrage ist den Erläuterungen beigefügt. Die Rahmenvereinbarung zur Errichtung der Pflegestützpunkte ist als Anlage beigefügt.