Betreff
Neues Impfangebot im Rahmen der Lernanfängeruntersuchung
Vorlage
53/3400/XVI/2019
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt.


Sachverhalt:

Die Schuleingangsuntersuchung ist eines der wichtigsten epidemiologischen Verfahren, da eine Grundgesamtheit begutachtet wird: im Kinder-und jugendärztlichen Dienst (KJGD) ist jedes Kind hinsichtlich der gesundheitlichen Schulfähigkeit zu beurteilen.

So ist das gesamte Kollektiv der Lernanfänger in der Zeitreihe -über Jahrzehnte hinweg- nach gleichen standardisierten Kriterien auswertbar und man erhält auf diese Art und Weise ein hervorragendes, objektives Bild der gesundheitlichen Entwicklung unserer Jüngsten.

Wie bereits gremienübergreifend berichtet, lassen sich sämtliche Befunde aus den letzten Jahren inzwischen auch in einem geographischen Informationsportal abrufen (http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/pressemeldungen/2018/648-geoportal-des-rhein-kreises-neuss-neuerdings-mit-daten-zur-kindergesundheit.html; http://rkn.nrw/kinder ).

Des Weiteren ist es nun geplant, ab Herbst dieses Jahres spezifischere augenärztliche Befunde zu erheben, um die sich abzeichnende Verschlechterung der Sehfähigkeit bei Kindern zu objektivieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Hierbei unterstützt das Team der augenfachärztlichen Klinik Breyer, Kaymak & Klabe Augenchirurgie in Düsseldorf den KJGD.

Bei der Schuleingangsuntersuchung werden auch Daten zum Impfstatus erhoben. Aufgrund dessen lässt sich die Impfakzeptanz im Rhein-Kreis Neuss gut beurteilen. Trotz einer hohen Impfquote, welche vor allem den niedergelassenen Kinder-und Hausärzten zu verdanken ist (https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/pressemeldungen/2018/115-masern-deutschlands-hoechste-impfraten-gibt-es-im-rhein-kreis-neuss.html), gilt es die Impfmoral weiter zu verbessern. Dementsprechend wird das Gesundheitsamt künftig Mumps-Masern-Röteln-Impfungen in eigener Regie anbieten, um vor allem diejenigen Kinder zu schützen, welche keinen ausreichenden Bezug zum gesundheitlichen Versorgungssystem besitzen.

Infolge des im nächsten Jahr in Kraft tretenden Masernschutzgesetzes, wonach vor Eintritt in den Kindergarten oder die Schule eine Masernimmunität vorhanden sein muss, ist zu erwarten, dass es zu  Konfliktsituationen zwischen nicht ausreichend informierten Eltern und den Leitungen der Einrichtungen kommen wird. Diesbezüglich werden Beratung und Impfung durch den KJGD des Kreisgesundheitsamtes als adäquate vorbeugende Maßnahme angesehen.

Die Leiterin des Kinder-und jugendärztlichen Dienstes Frau Barbara Albrecht, Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin, und Amtsleiter Dr. Michael Dörr gehen in einem Kurzvortrag auf die Thematik ein.