Betreff
Digitalisierung BuT - Sachstand
Vorlage
50/3406/XVI/2019
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss hat seit der Einführung des Bildungs-und Teilhabepaketes (BuT) im Jahr 2011 über die Anbieterdatenbank die pauschale Gewährung von BuT-Leistungen erfolgreich umgesetzt.

 

Dieses Online-Portal bietet:

 

·         für 1.036 veröffentlichte Anbieter, die Möglichkeit auf das jeweilige Leistungsangebot aufmerksam zu machen. (z.B. zugelassene Lernförderanbieter können auf dem Portal für ihr Leistungsangebot werben).

·         für die Leistungsbehörden die Möglichkeit sich über die BuT-förderfähigen Angebote der jeweiligen Leistungsanbieter, bis hin zur Zahlbarmachung der Leistungen zu informieren.  So ist in einer Teilnahmebescheinigung des Leistungsanbieter der einfache Satz ausreichend: Kind Max Mustermann nimmt an der (Mittagsverpflegung) im Schuljahr 2019/2020 teil. Verbindungen, welcher Träger an welcher Einrichtung die Offene Ganztagsschule ausrichtet, oder ob die KiTa selbst oder die Pfarrgemeinde die Zahlungen für einen Ausflug erhält, ob ein Ausflugspaket oder einzelne Ausflüge abgerechnet werden, können im Anbieterverzeichnis dargestellt werden. So können alle Leistungssachbearbeiter im Kreisgebiet auf die gleichen Informationen zu den Aktivitäten der Leistungsanbieter zurückgreifen.

·         Weiterhin wird in einem nichtöffentlichen Bereich auf nicht geeignete Anbieter hingewiesen und über die Anbieter informiert, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im öffentlichen Teil der Anbieterdatenbank erscheinen möchten. Im nichtöffentlichen Teil der Anbieterdatenbank werden nochmals 170 Anbieter geführt. Hierrunter fallen auch ältere Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die jüngeren Schülern Nachhilfe erteilen.

·         für Schulsozialarbeiter/innen bietet die Anbieterdatenbank die Möglichkeit auf Leistungsangebote aufmerksam zu machen, ohne ein konkretes Angebot zu bewerben (Es besteht die Möglichkeit auch nach bestimmten Leistungen, wie Musik-, Tanzschulen, Schwimmkursen usw. zu suchen). So können die Schulsozialarbeiter/innen in der Beratung der Erziehungsberechtigten diesen insbesondere eine Angebotsauswahl zur Entscheidungs-findung an die Hand geben.

 

Das Onlineportal ist über die Homepage des Rhein-Kreises Neuss, über folgenden Link

http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/sozialamt/bildungs-teilhabepaket/anbieterverzeichnis.html oder direkt über https://but.rhein-kreis-neuss.de/ zugänglich.

 

Die Anbieterdatenbank wurde erst kürzlich überarbeitet und auf den neuesten technischen Stand gesetzt. Dadurch ist der Rhein-Kreis Neuss zukunftssicher aufgestellt und auf weitere technische und gesetzliche Änderungen gut vorbereitet.

 

Wie ein Eintrag im öffentlichen Teil des Anbieterverzeichnisses aussieht ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Anlage 2 stellt den gleichen Eintrag für eingeloggte Mitarbeiter der Leistungsbehörden, bzw. für eingeloggte Schulsozialarbeiter/innen dar.

 

Durch die hinterlegten Pauschalbeträge werden die Leistungsberechtigten weniger stigmatisiert als mit einer vorzulegenden Karte. Das monatliche Pauschale Abrechnungssystem erfordert deutlich weniger Verwaltungsaufwand als Einzelabrechnungen und ist für Anbieter und Leistungsbehörden erheblich einfacher umzusetzen.

 

Aus Sicht des Kreises ist somit die Antragstellung und die Auszahlung zu vereinfachen und digital zu unterstützen. Durch das Starke-Familien-Gesetz ist hier bereits der 1. Schritt gemacht,

 

·         da die Leistungen des BuT in der Regel nicht mehr gesondert per Vordruck beantragt werden müssen, sondern über den Grundleistungsantrag als beantragt gelten. Dies gilt für alle Leistungskomponenten bis auf die Lernförderung. Für alle anderen Leistungskomponenten gilt, dass ein Nachweis über die Inanspruchnahme der Leistung als Beleg ausreichend ist.

·         durch den Wegfall des gesonderten Antrages keine eigenen Bewilligungszeiträume mehr begründet werden.

·         durch den Wegfall der Eigenanteile keine Berechnungen der Teilnahmetage und Abzüge der Eigenanteile mehr vorgenommen werden müssen.

·         Durch die Erhöhung und Pauschalierung des Betrages für die soziale und kulturelle Teilhaben Vereinsbeiträge inclusive Ausstattung übernommen werden können.

 

Um das zu verfeinern nimmt der Rhein-Kreis Neuss am Digitalisierungslabor Nordrhein-Westfalen (OZG-Themenfeld Arbeit und Ruhestand) teil. Das Digitalisierungslabor ist eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW), um die Abwicklung der BuT-Leistungen zu digitalisieren.

 

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, insgesamt 575 Verwaltungsleistungen bis 2022 digital anzubieten. Die identifizierten Leistungen wurden in 35 Lebens und 17 Unternehmenslagen gebündelt und jeweils 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet. Diese Themenfelder werden arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen geplant und bearbeitet. Fertige Lösungen sollen nach einer angemessenen Pilotphase allen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Zum Thema BuT wird das Digitalisierungslabor NRW voraussichtlich am 20.09.2019 erstmalig tagen.

 

Auf Grundlage erster Ergebnisse aus dem Digitalisierungslabor wird zu entscheiden sein, ob die dort entwickelten Strategien zielführend für den Rhein-Kreis Neuss sind oder ob der Rhein-Kreis Neuss eigene Lösungen weiter entwickelt. Über den Fortgang der Angelegenheit wird der Ausschuss weiter informiert.