Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss hat seit der Einführung des Bildungs-und
Teilhabepaketes (BuT) im Jahr 2011 über die Anbieterdatenbank die pauschale
Gewährung von BuT-Leistungen erfolgreich umgesetzt.
Dieses Online-Portal bietet:
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für 1.036 veröffentlichte Anbieter, die
Möglichkeit auf das jeweilige Leistungsangebot aufmerksam zu machen. (z.B.
zugelassene Lernförderanbieter können auf dem Portal für ihr Leistungsangebot
werben).
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für die Leistungsbehörden die Möglichkeit sich
über die BuT-förderfähigen Angebote der jeweiligen Leistungsanbieter, bis hin
zur Zahlbarmachung der Leistungen zu informieren. So ist in einer Teilnahmebescheinigung des
Leistungsanbieter der einfache Satz ausreichend: Kind Max Mustermann nimmt an der (Mittagsverpflegung) im Schuljahr
2019/2020 teil. Verbindungen, welcher Träger an welcher Einrichtung die
Offene Ganztagsschule ausrichtet, oder ob die KiTa selbst oder die
Pfarrgemeinde die Zahlungen für einen Ausflug erhält, ob ein Ausflugspaket oder
einzelne Ausflüge abgerechnet werden, können im Anbieterverzeichnis dargestellt
werden. So können alle Leistungssachbearbeiter im Kreisgebiet auf die gleichen
Informationen zu den Aktivitäten der Leistungsanbieter zurückgreifen.
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Weiterhin wird in einem nichtöffentlichen Bereich
auf nicht geeignete Anbieter hingewiesen und über die Anbieter informiert, die
aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im öffentlichen Teil der
Anbieterdatenbank erscheinen möchten. Im nichtöffentlichen Teil der
Anbieterdatenbank werden nochmals 170 Anbieter geführt. Hierrunter fallen auch
ältere Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die jüngeren
Schülern Nachhilfe erteilen.
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für Schulsozialarbeiter/innen bietet die
Anbieterdatenbank die Möglichkeit auf Leistungsangebote aufmerksam zu machen,
ohne ein konkretes Angebot zu bewerben (Es besteht die Möglichkeit auch nach
bestimmten Leistungen, wie Musik-, Tanzschulen, Schwimmkursen usw. zu suchen).
So können die Schulsozialarbeiter/innen in der Beratung der
Erziehungsberechtigten diesen insbesondere eine Angebotsauswahl zur
Entscheidungs-findung an die Hand geben.
Das Onlineportal ist über die Homepage des Rhein-Kreises Neuss, über
folgenden Link
http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/sozialamt/bildungs-teilhabepaket/anbieterverzeichnis.html
oder
direkt über https://but.rhein-kreis-neuss.de/
zugänglich.
Die Anbieterdatenbank wurde erst kürzlich überarbeitet und auf den
neuesten technischen Stand gesetzt. Dadurch ist der Rhein-Kreis Neuss
zukunftssicher aufgestellt und auf weitere technische und gesetzliche
Änderungen gut vorbereitet.
Wie ein Eintrag im öffentlichen Teil des Anbieterverzeichnisses
aussieht ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Anlage 2 stellt den gleichen
Eintrag für eingeloggte Mitarbeiter der Leistungsbehörden, bzw. für eingeloggte
Schulsozialarbeiter/innen dar.
Durch die hinterlegten Pauschalbeträge werden die Leistungsberechtigten
weniger stigmatisiert als mit einer vorzulegenden Karte. Das monatliche
Pauschale Abrechnungssystem erfordert deutlich weniger Verwaltungsaufwand als
Einzelabrechnungen und ist für Anbieter und Leistungsbehörden erheblich
einfacher umzusetzen.
Aus Sicht des Kreises ist somit die Antragstellung und die Auszahlung zu
vereinfachen und digital zu unterstützen. Durch das Starke-Familien-Gesetz ist
hier bereits der 1. Schritt gemacht,
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da die Leistungen des BuT in der Regel nicht mehr
gesondert per Vordruck beantragt werden müssen, sondern über den
Grundleistungsantrag als beantragt gelten. Dies gilt für alle
Leistungskomponenten bis auf die Lernförderung. Für alle anderen Leistungskomponenten
gilt, dass ein Nachweis über die Inanspruchnahme der Leistung als Beleg
ausreichend ist.
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durch den Wegfall des gesonderten Antrages keine
eigenen Bewilligungszeiträume mehr begründet werden.
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durch den Wegfall der Eigenanteile keine
Berechnungen der Teilnahmetage und Abzüge der Eigenanteile mehr vorgenommen
werden müssen.
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Durch die Erhöhung und Pauschalierung des Betrages
für die soziale und kulturelle Teilhaben Vereinsbeiträge inclusive Ausstattung
übernommen werden können.
Um das zu verfeinern nimmt der Rhein-Kreis Neuss am
Digitalisierungslabor Nordrhein-Westfalen (OZG-Themenfeld Arbeit und Ruhestand) teil. Das
Digitalisierungslabor ist eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW), um
die Abwicklung der BuT-Leistungen zu digitalisieren.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen,
insgesamt 575 Verwaltungsleistungen bis 2022 digital anzubieten. Die
identifizierten Leistungen wurden in 35 Lebens‐ und 17
Unternehmenslagen gebündelt und jeweils 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet.
Diese Themenfelder werden arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen geplant
und bearbeitet. Fertige Lösungen sollen nach einer angemessenen Pilotphase
allen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Zum Thema BuT wird das
Digitalisierungslabor NRW voraussichtlich am 20.09.2019 erstmalig tagen.
Auf Grundlage erster Ergebnisse aus dem Digitalisierungslabor wird zu entscheiden
sein, ob die dort entwickelten Strategien zielführend für den Rhein-Kreis Neuss
sind oder ob der Rhein-Kreis Neuss eigene Lösungen weiter entwickelt. Über den
Fortgang der Angelegenheit wird der Ausschuss weiter informiert.