Betreff
Informationen zur Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ / „Gemeinsam klappt’s“
Vorlage
50/3407/XVI/2019
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

„Gemeinsam klappt’s“ ist eine neue Initiative des Landes NRW unter der Dachmarke „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, die insbesondere für junge volljährige Geflüchtete in den nordrhein-westfälischen Kommunen konzipiert wurde. Der Landtag hat der Landesregierung für die Umsetzung von Fördermaßnahmen im Rahmen der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) tragen die Initiative gemeinsam und entwickeln ein Programm für diejenigen, die keinen oder nur einen nachrangigen Zugang zu SGB-Leistungen und Integrationskursen haben.

In dem auf drei Jahre (Oktober 2019 bis Juni 2022) angelegten Vorhaben wird integrationspolitisch erstmals die ganze Altersgruppe der jungen volljährigen 18 bis 27-jährigen Menschen, insbesondere auch der Geflüchteten mit Duldung und Gestattung, also unabhängig von der jeweiligen Bleibeperspektive, in den Blick genommen. Gemeinsam mit den Kommunen möchte das Land NRW jungen volljährigen Flüchtlingen, die bisher nicht ausreichend von den Unterstützungsangeboten der Arbeitsförderung des Bundes profitieren und deren Chancen zur Teilhabe gering und deren Förderung oft schwierig ist, neue Integrationschancen eröffnen.

Mit der Landesinitiative sollen Personen aus der Zielgruppe, die keine Bildungs- oder Ausbildungschancen haben oder deren Bildungs- oder Ausbildungsabschluss gefährdet ist, verbindliche Integrationsangebote durch Maßnahmen der Schulen, der Weiterbildung, der beruflichen Bildung und Qualifizierung sowie der Jugendhilfe und ehrenamtlichen Begleitung erhalten, die darauf abzielen, die Fachoberschulreife bzw. einen Berufsabschluss zu erreichen. Zusätzliche Maßnahmen mit Landesförderung richten sich überwiegend an Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII haben.

Konkret sind die Kommunen aufgerufen, die Bedarfe junger volljähriger Flüchtlinge zu analysieren, sogenannte „Maßnahmen-Karrieren“ zu vermeiden, Angebotslücken zu schließen und die Qualität vorhandener Angebote zu überprüfen sowie eine kontinuierliche Beratung und Begleitung durch Ehrenamtliche sicherzustellen, die mit jungen Flüchtlingen arbeiten.

Die Umsetzung der Landesinitiative erfolgt auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Die Kreisverwaltung unterstützt die Landesinitiative. Um eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen und Doppelstrukturen zu vermeiden, werden lokale Bündnisse gebildet, deren Mitglieder sich aus den Bereichen „Migration und Integration“, „Arbeit und Wirtschaft“, „Soziales“ und „Bildung“ zusammensetzen. Die Kreisverwaltung knüpft hier an die im Rhein-Kreis Neuss erfolgreiche Umsetzung und an vorhandene Strukturen aus dem Modellprojekt der Bertelsmann Stiftung „Angekommen in Deutschland“ an.

Am 13.03.2019 wurde erfolgreich ein Starterworkshop durchgeführt, um die Initiative vorzustellen und die weiteren Arbeitsschritte im Programm „Gemeinsam klappt’s“ zu planen.

 

Im Nachgang zum Starterworkshop und auf Nachfrage des Kreises haben alle acht kreisangehörigen Kommunen schriftlich ihr grundsätzliches Interesse an der Mitwirkung bei der Umsetzung der Landesinitiative bekundet, gewünscht wurden dabei konkrete Zielsetzungen durch das Land. Zurzeit arbeitet das Land unter Hochdruck an der Ausarbeitung der Details und der gemeinsamen NRW-Förderrichtlinie. Zuwendungsempfänger sind im Wesentlichen die Kreise und kreisfreien Städte. Die Verteilung der Fördermittel wird anhand eines Schlüssels erfolgen.

 

Basierend auf dem Kabinettsbeschluss des Landes wird die Initiative, soweit bisher bekannt, sechs Förderbausteine vorsehen:

 

  • Die Förderung eines Coachings, welches eine niederschwellige, engmaschige und individuelle Betreuung geflüchteter Menschen während des Integrationsprozesses ermöglicht

  • Die Förderung einer ausbildungs- oder berufsbegleitenden Qualifizierung und/ oder Sprachförderung

  • Die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines anerkannten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss 9/10 A) mit integrierter Sprachförderung

  • Die Förderung von Kursen, die berufliche und sprachliche Bildung mit Werteorientierung verbinden, vergleichbar zu den Jugendintegrationskursen des Bundes sowie von niederschwelligen Kursen in Deutsch oder Mathematik im Rahmen der MKFFI-Initiative „Gemeinsam klappt’s“, um die individuelle Ausbildungsfähigkeit zu verbessern

  • Die Förderung von innovativen und modellhaften Projektideen zur Integration in Ausbildung und Arbeit im Rahmen eines Innovationsfonds

  • Die Förderung von Teilhabemanagement-Stellen in den Bündniskommunen der MKFFI-Initiative „Gemeinsam klappt’s“, die den Integrationsprozess junger Menschen, die sich im Status der Duldung oder Gestattung befinden, durch übergreifende, individuelle, ergebnisoffene Beratung und Begleitung unterstützen (für diesen Förderbaustein VI ist zwischenzeitlich die Förderrichtlinie erlassen worden)

Die Federführung für die Landesinitiative hat Kreisdirektor Dirk Brügge, mit der Geschäftsführung ist die Bildungskoordination im Kommunalen Integrationszentrum betraut. Mittlerweile wurde eine Bündniskerngruppe gebildet, in der alle kreisangehörigen Kommunen und weitere wichtige Akteure aus Institutionen der Bereiche „Migration und Integration“, „Arbeit und Wirtschaft“, „Soziales“ und „Bildung“ vertreten sind, die eine Entscheidungs- bzw. Multiplikatorenfunktion haben. Die Bündniskerngruppe hat sich am 27.06.2019 zur konstituierenden Sitzung getroffen und kümmert sich um die weitere Umsetzung des Projektes.

 

Aufgaben der Bündniskerngruppe sind:
 

·         Festlegung von Prioritäten für die lokale Initiative

·         Lenkungsfunktion

·         Einrichtung von Bündnisforen (Arbeitsgruppen)

·         Multiplikatorenfunktion

·         Zusammenstellung von Wissen über die lokale Lebenssituation der Zielgruppe (Datenlage verbessern)

·         Koordinierung der Erhebung von Bedarfen der Zielgruppe

·         Schaffung von Transparenz über bestehende Strukturen und Angebote

·         Entwicklung von Verfahrensvereinbarungen

·         Planung von lokalen Angeboten

Nach Bedarf können darüber hinaus Bündnisforen, in Form von Arbeitsgruppen oder punktuellen Veranstaltungen, geplant werden, in die weitere Akteure einbezogen werden. Die Bündniskerngruppe hat sich in ihrer Sitzung am 27.06.2019 zunächst auf die Einrichtung folgender Bündnisforen geeinigt:

 

  • Datenlage verbessern – Angebots- und Bedarfsanalyse
  • Deutschförderung
  • Bildung, Ausbildung, Arbeit

 

Die Einrichtung weiterer Bündnisforen (z.B. „Wohnen und gesellschaftliche Grundbedürfnisse“ und „Besondere Zielgruppen wie ehemalige unbegleitete minderjährige Ausländer, Frauen/Frauen mit Kindern usw.) steht zur Diskussion.

 

Dem Rhein-Kreis Neuss wurde vom Land eine Prozessbegleitung zur Seite gestellt, außerdem erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung durch das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der  Universität Duisburg Essen.

 

Für eine Antragstellung und Projektförderung im Rahmen der Landesinitiative ist eine möglichst genaue Kenntnis der Zielgruppe und ihrer Bedarfe erforderlich. Zurzeit wird in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen eine kreisweite, vom IAQ entwickelte anonymisierte Angebots- und Bedarfsanalyse, durchgeführt, die Grundlage für weitere Entscheidungen und Förderanträge sein wird. Die Analyse erfolgt für die gesamte Zielgruppe der 18-27 jährigen Geflüchteten, wobei die Frage berücksichtigt werden soll, welche Angebote mit welchen Aufenthaltstiteln zugänglich sind und welche Möglichkeiten der Öffnung bestehen. Außerdem soll angegeben werden, welche Daten noch berücksichtigt werden sollten, die zurzeit noch nicht erhoben werden.

 

Das Kommunale Integrationszentrum wird zum weiteren Verlauf der Landesinitiative weiter berichten.