Sachverhalt:
„Gemeinsam
klappt’s“ ist eine neue Initiative des Landes NRW unter der Dachmarke
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, die insbesondere für junge volljährige
Geflüchtete in den nordrhein-westfälischen Kommunen konzipiert wurde. Der
Landtag hat der Landesregierung für die Umsetzung von Fördermaßnahmen im Rahmen
der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ 50 Millionen Euro zur
Verfügung gestellt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)
und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI)
tragen die Initiative gemeinsam und entwickeln ein Programm für diejenigen, die
keinen oder nur einen nachrangigen Zugang zu SGB-Leistungen und
Integrationskursen haben.
In dem auf drei
Jahre (Oktober 2019 bis Juni 2022) angelegten Vorhaben wird
integrationspolitisch erstmals die ganze Altersgruppe der jungen volljährigen
18 bis 27-jährigen Menschen, insbesondere auch der Geflüchteten mit Duldung und
Gestattung, also unabhängig von der jeweiligen Bleibeperspektive, in den Blick
genommen. Gemeinsam mit den Kommunen möchte das Land NRW jungen volljährigen
Flüchtlingen, die bisher nicht ausreichend von den Unterstützungsangeboten der
Arbeitsförderung des Bundes profitieren und deren Chancen zur Teilhabe gering und
deren Förderung oft schwierig ist, neue Integrationschancen eröffnen.
Mit der
Landesinitiative sollen Personen aus der Zielgruppe, die keine Bildungs- oder
Ausbildungschancen haben oder deren Bildungs- oder Ausbildungsabschluss
gefährdet ist, verbindliche Integrationsangebote durch Maßnahmen der Schulen,
der Weiterbildung, der beruflichen Bildung und Qualifizierung sowie der
Jugendhilfe und ehrenamtlichen Begleitung erhalten, die darauf abzielen, die
Fachoberschulreife bzw. einen Berufsabschluss zu erreichen. Zusätzliche
Maßnahmen mit Landesförderung richten sich überwiegend an Personen, die keinen
Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII haben.
Konkret sind
die Kommunen aufgerufen, die Bedarfe junger volljähriger Flüchtlinge zu
analysieren, sogenannte „Maßnahmen-Karrieren“ zu vermeiden, Angebotslücken zu
schließen und die Qualität vorhandener Angebote zu überprüfen sowie eine
kontinuierliche Beratung und Begleitung durch Ehrenamtliche sicherzustellen,
die mit jungen Flüchtlingen arbeiten.
Die Umsetzung
der Landesinitiative erfolgt auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Die
Kreisverwaltung unterstützt die Landesinitiative. Um eine
rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen und Doppelstrukturen zu
vermeiden, werden lokale Bündnisse gebildet, deren Mitglieder sich aus den
Bereichen „Migration und Integration“, „Arbeit und Wirtschaft“, „Soziales“ und
„Bildung“ zusammensetzen. Die Kreisverwaltung knüpft hier an die im Rhein-Kreis
Neuss erfolgreiche Umsetzung und an vorhandene Strukturen aus dem Modellprojekt
der Bertelsmann Stiftung „Angekommen in Deutschland“ an.
Am 13.03.2019
wurde erfolgreich ein Starterworkshop durchgeführt, um die Initiative
vorzustellen und die weiteren Arbeitsschritte im Programm „Gemeinsam klappt’s“
zu planen.
Im Nachgang zum
Starterworkshop und auf Nachfrage des Kreises haben alle acht kreisangehörigen
Kommunen schriftlich ihr grundsätzliches Interesse an der Mitwirkung bei der
Umsetzung der Landesinitiative bekundet, gewünscht wurden dabei konkrete
Zielsetzungen durch das Land. Zurzeit arbeitet das Land unter Hochdruck an der
Ausarbeitung der Details und der gemeinsamen NRW-Förderrichtlinie.
Zuwendungsempfänger sind im Wesentlichen die Kreise und kreisfreien Städte. Die
Verteilung der Fördermittel wird anhand eines Schlüssels erfolgen.
Basierend auf
dem Kabinettsbeschluss des Landes wird die Initiative, soweit bisher bekannt,
sechs Förderbausteine vorsehen:
- Die Förderung eines Coachings, welches
eine niederschwellige, engmaschige und individuelle Betreuung geflüchteter
Menschen während des Integrationsprozesses ermöglicht
- Die Förderung einer ausbildungs- oder
berufsbegleitenden Qualifizierung und/ oder Sprachförderung
- Die Förderung des nachträglichen
Erwerbs eines anerkannten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss 9/10 A)
mit integrierter Sprachförderung
- Die Förderung von Kursen, die
berufliche und sprachliche Bildung mit Werteorientierung verbinden,
vergleichbar zu den Jugendintegrationskursen des Bundes sowie von
niederschwelligen Kursen in Deutsch oder Mathematik im Rahmen der
MKFFI-Initiative „Gemeinsam klappt’s“, um die individuelle
Ausbildungsfähigkeit zu verbessern
- Die Förderung von innovativen und
modellhaften Projektideen zur Integration in Ausbildung und Arbeit im
Rahmen eines Innovationsfonds
- Die Förderung von
Teilhabemanagement-Stellen in den Bündniskommunen der MKFFI-Initiative
„Gemeinsam klappt’s“, die den Integrationsprozess junger Menschen, die
sich im Status der Duldung oder Gestattung befinden, durch übergreifende,
individuelle, ergebnisoffene Beratung und Begleitung unterstützen (für
diesen Förderbaustein VI ist zwischenzeitlich die Förderrichtlinie
erlassen worden)
Die
Federführung für die Landesinitiative hat Kreisdirektor Dirk Brügge, mit der
Geschäftsführung ist die Bildungskoordination im Kommunalen Integrationszentrum
betraut. Mittlerweile wurde eine Bündniskerngruppe gebildet, in der alle
kreisangehörigen Kommunen und weitere wichtige Akteure aus Institutionen der
Bereiche „Migration und Integration“, „Arbeit und Wirtschaft“, „Soziales“ und
„Bildung“ vertreten sind, die eine Entscheidungs- bzw. Multiplikatorenfunktion
haben. Die Bündniskerngruppe hat sich am 27.06.2019 zur konstituierenden
Sitzung getroffen und kümmert sich um die weitere Umsetzung des Projektes.
Aufgaben der Bündniskerngruppe sind:
·
Festlegung von Prioritäten für die lokale
Initiative
·
Lenkungsfunktion
·
Einrichtung von Bündnisforen (Arbeitsgruppen)
·
Multiplikatorenfunktion
·
Zusammenstellung von Wissen über die lokale
Lebenssituation der Zielgruppe (Datenlage verbessern)
·
Koordinierung der Erhebung von Bedarfen der
Zielgruppe
·
Schaffung von Transparenz über bestehende
Strukturen und Angebote
·
Entwicklung von Verfahrensvereinbarungen
·
Planung von lokalen Angeboten
Nach Bedarf können darüber hinaus Bündnisforen, in Form von Arbeitsgruppen
oder punktuellen Veranstaltungen, geplant werden, in die weitere Akteure
einbezogen werden. Die Bündniskerngruppe hat sich in ihrer Sitzung am
27.06.2019 zunächst auf die Einrichtung folgender Bündnisforen geeinigt:
- Datenlage verbessern – Angebots- und
Bedarfsanalyse
- Deutschförderung
- Bildung, Ausbildung, Arbeit
Die Einrichtung weiterer Bündnisforen (z.B. „Wohnen und
gesellschaftliche Grundbedürfnisse“ und „Besondere Zielgruppen wie ehemalige
unbegleitete minderjährige Ausländer, Frauen/Frauen mit Kindern usw.) steht zur
Diskussion.
Dem Rhein-Kreis
Neuss wurde vom Land eine Prozessbegleitung zur Seite gestellt, außerdem
erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung durch das Institut für Arbeit und
Qualifikation (IAQ) der Universität
Duisburg Essen.
Für eine
Antragstellung und Projektförderung im Rahmen der Landesinitiative ist eine
möglichst genaue Kenntnis der Zielgruppe und ihrer Bedarfe erforderlich.
Zurzeit wird in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen eine kreisweite,
vom IAQ entwickelte anonymisierte Angebots- und Bedarfsanalyse, durchgeführt,
die Grundlage für weitere Entscheidungen und Förderanträge sein wird. Die
Analyse erfolgt für die gesamte Zielgruppe der 18-27 jährigen Geflüchteten,
wobei die Frage berücksichtigt werden soll, welche Angebote mit welchen
Aufenthaltstiteln zugänglich sind und welche Möglichkeiten der Öffnung
bestehen. Außerdem soll angegeben werden, welche Daten noch berücksichtigt
werden sollten, die zurzeit noch nicht erhoben werden.
Das Kommunale
Integrationszentrum wird zum weiteren Verlauf der Landesinitiative weiter
berichten.