Beschlussempfehlung:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt gemäß des vorliegenden
Sachverhaltes für die Durchführung
- der Notvergabe der Linien 090, 091, 098 und 870,
- einer Kleinauftragsvergabe der Linien 098 und 870
- eines wettbewerblichen Verfahrens der Linien 090, 091
die Verwaltung zu beauftragen, alle entsprechend notwendigen
Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
Sachverhalt:
Wie bereits in
der Erläuterung des Sachverhaltes der Sitzungsvorlage 61/3042/XVI/2018 vom
19.12.2018 (s. Anlage) ausführlich dargestellt ist eine Notvergabe der Linien
090, 091, 098 und 870 ab dem 3.12.2019 auf Grund der EU-rechtlichen Fristen zur
Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich. Im Anschluss an diese
Notvergabe (die auf einen Zeitraum von maximal 2 Jahren beschränkt ist) war
aufgrund der damaligen wirtschaftlichen Voraussetzungen der Linien nur die
Durchführung eines wettbewerbliches Verfahrens möglich.
Aufgrund
aktueller Entwicklungen ist eine Konkretisierung dieses Beschlusses
erforderlich.
Nach weiteren
Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch einen Gutachter des Verkehrsverbundes
Rhein-Ruhr wurde nun festgestellt, dass die Linien 098 und 870 eine für die
Vergabe als Kleinauftrag notwendige Kostendeckung aufweisen und damit direkt
vergeben werden können.
Diese
Direktvergabe in Form eines Kleinauftrags wurde bereits für die Linien der
Busverkehr Rheinland GmbH im gesamten Rhein-Kreis Neuss und einiger NEW-Linien
durchgeführt. Diese Vergabe gewährleistet eine dauerhafte Sicherstellung des
heutigen Verkehrsangebotes auch nach der Notvergabe und ist daher zu
befürworten.
Für die Linien
090 und 091 wird parallel zur Notvergabe das wettbewerbliche Verfahren
durchgeführt werden.