Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung und Vergabe zwischen der Stadt Meerbusch und dem Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
014/3445/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, die beigefügte "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch und dem Rhein-Kreis Neuss über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung und Vergabe“ – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Meerbusch am 26.09.2019 - gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW abzuschließen.


Sachverhalt:

Die Stadt Meerbusch bat im Frühjahr 2019 zu prüfen, wie sich eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung – und ggf. Vergabestelle gestalten könnte. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels stelle sich die Frage, inwieweit im Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit der eigene Personalkörper verschlankt und durch Bündelung von Aufgaben an einer Stelle die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenwahrnehmung auch künftig gewährleistet werden kann.

 

Der Kreis bot an, zum einen die Aufgaben der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Kreises Neuss und zum anderen die Aufgabe der Vergabestelle durch das Zentrale Vergabemanagement (ZVM) des Kreises wahrnehmen zu lassen.

 

Die Stadt Meerbusch beabsichtigt, beide Angebote des Kreises anzunehmen, d.h. zum 01.01.2020 die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung gem. §§ 102 ff. GO NRW von der Rechnungsprüfung des Kreises durchführen zu lassen und zum gleichen Zeitpunkt die Aufgaben der Vergabestelle auf den Kreis zu übertragen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat die Übernahme von zur Aufgabenerledigung erforderlichem Personal der Stadt angeboten. Entsprechende Stellen sind bei der Rechnungsprüfung bzw. beim ZVM des Kreises einzurichten.

Die Kostenerstattung erfolgt nach der Gebührensatzung der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen bzw. in Anlehnung an die Kosten eines Arbeitsplatzes der KGSt. Ein entsprechender Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist beigefügt.