Betreff
Säbelfechthalle Dormagen
Vorlage
52/3464/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sportausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis und bittet die Verwaltung in Abstimmung mit den Partnern die Standortentscheidung zu finalisieren.


Sachverhalt:

Der Bundesstützpunkt Säbelfechten in Dormagen benötigt eine neue Trainingshalle, um den Fortbestand als Bundesstützpunkt auch über 2024 hinaus zu sichern. Hierbei handelt es sich um eine Dreifach-Sporthalle (27x45m), zuzüglich Funktionsräumen (insbesondere Multifunktionsraum und Kraftraum). Aufgrund der planungsrechtlichen Restriktionen auf dem Vereinsgelände am Höhenberg, dieses fällt unter die Bestimmungen der sog. Seveso-Richtlinie, ist ein Neubau dort nicht realisierbar. Daher ist ein Alternativstandort erforderlich.
Die beiden Standorte der NRW-Sportschule (Norbert Gymnasium in Knechtsteden und Bertha-von-Suttner Gesamtschule in Nievenheim) sind als Standort der neuen Dreifachsporthalle (einschl. Funktionsräume) geeignet. Der Bundesstützpunkt hält beide Standorte für sehr gut geeignet und hat aufgrund der besseren ÖPNV-Anbindung eine leichte Präferenz für den Standort Nievenheim. Bei der Standortentscheidung wird von besonderer Bedeutung die sportliche Infrastruktur an den beiden Standorten sein. Auf dem Campus Knechtsteden befinden sich die große Außensportanlage, ein Schwimmbad sowie das Sportinternat, an dem aktuell acht Säbelfechterinnen und Säbelfechter untergebracht sind. Dies spricht für den Standort Knechtenden.

 

In der Sitzung des städtischen Sportausschusses am 04.06. wurde das Thema zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. In einer weiteren Sitzung des städtischen Sportausschusses am 12.09. wird das Thema erneut beraten.

In der neuen Fechthalle sollen insbesondere die rund 60 Landes- und Bundeskader des Stützpunktes trainieren. In der alten Fechthalle am Höhenberg wird zukünftig das Nachwuchstraining bis U13 konzentriert.

Der Bundesstützpunkt hält eine Nutzung der Sporthalle bis 16 Uhr durch die NRW-Sportschule für möglich, zumal es neben der eigentlichen Sporthalle auch noch einen Multifunktionsraum und einen Kraftraum geben wird. Im Bereich der eigentlichen Sporthalle sollen in einem Drittel dauerhaft Fechtbahnen verlegt werden, so dass Zweidrittel der Halle bis 16 Uhr in Abstimmung mit den prioritären Bedarfen des Stützpunktes dem Schulsport zugänglich wären
. Beide Schulen haben ihr Interesse an einer solchen Nutzung formuliert.
Die übliche leistungssportliche Förderung der Baumaßnahme durch das Land NRW ist unstrittig.
Bei einer Mischnutzung (z. B. Schul- und Leistungssport) verbleibt die Förderung grundsätzlich bei 42%. Neben der Landesförderung ist voraussichtlich auch eine weitere Förderung durch Bundesmittel möglich, da es sich um einen bestehenden Bundesstützpunkt handelt. Die genaue Höhe der Bundesförderung ist noch zu klären.