Betreff
Antrag der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH auf Erhöhung der Zuschüsse für die Fachstelle Frühen Hilfen und Familienhebammen
Vorlage
51/3479/XVI/2019
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

1.    Der Beschluss JhA/20181009/Ö3.3 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

2.    Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der Weiterführung der Fachstelle Frühe Hilfen sowie dem Einsatz der Familienhebammen für den Einsatz in den Jugendamtsbezirken Grevenbroich und Kaarst sowie Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen für die Dauer von drei Jahren zu.

3.    Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH erhält ab dem 01.01.2020 jährliche Zuschüsse für die Fachstelle Frühe Hilfen in Höhe von 14.900,37 € und für die Familienhebammen in Höhe von 16.183,21 €.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 09.10.2018 hat der Kreisjugendhilfeausschuss der Weiterführung der Fachstelle Frühen Hilfen sowie dem Einsatz der Familienhebammen, entsprechend der zur Verfügung stehenden Bundesmittel, für den Einsatz in den Jugendamtsbezirken Grevenbroich und Kaarst sowie Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen für die Dauer von drei Jahren zugestimmt (JhA/20181009/Ö3.3).

 

Die Fachstelle Frühe Hilfen bietet angehenden Eltern und Familien mit Kleinkindern bis zum Alter von drei Jahren frühzeitige und niederschwellige Beratung und Unterstützung an. In die Arbeit der Fachstelle integriert sind die Familienhebammen bzw. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. Sie kommen bei Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in der Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern zum Einsatz. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Fachstelle und der Familienhebammen ist das im Jahr 2012 im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes eingeführten Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

 

Entstanden ist die Fachstelle Frühe Hilfen durch eine Kooperation der Jugendämter der Städte Kaarst und Grevenbroich sowie des Rhein-Kreis Neuss mit der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH in Kaarst.

 

Die seit ihrer Gründung im Jahr 2010 unveränderten Kosten der Fachstelle in Höhe von insgesamt 27.564 € sind für eine halbe Erzieherinnenstelle kalkuliert und werden entsprechend der Einwohnerzahl von den drei beteiligten Jugendämtern getragen; der Kostenanteil für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss beträgt 10.855,11 €.

 

Die Kosten für eine halbe Stelle Familienhebamme und eine halbe Stelle Kinderkrankenschwester sind bislang mit 52.293 € kalkuliert. Diese Kosten entsprechen den Fördergelder der Bundesstiftung Frühe Hilfen, die die drei an der Fachstelle beteiligten Jugendämter zusammen jährlich erhalten und die sie zur Finanzierung der Familienhebammen an die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH weiterleiten. Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss erhält aus der Bundesstiftung 12.500 € Fördergelder pro Jahr.

 

Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH beantragt nun ab 01.01.2020 die Erhöhung der jährlichen Zuschüsse für die Fachstelle Frühe Hilfen und die Familienhebammen. Sie begründet dies mit gestiegenen Personal- und Sachkosten, so dass die Zuschüsse der Jugendämter nicht mehr ausreichend seien. Der Antrag ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung hat die vom Träger vorgelegte Kostenkalkulation geprüft und festgestellt, dass die beantragte Erhöhung nachvollziehbar und gerechtfertigt ist. Insbesondere sind die Personalkosten zwischen 2010 und 2019 um rund 26 % gestiegen.

 

Die Kooperationspartner Stadt Grevenbroich und Stadt Kaarst beabsichtigen ebenfalls, die Zustimmung der jeweiligen Jugendhilfeausschüsse zu den Erhöhungen einzuholen.

 

Der Kostenanteil für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss würde zukünftig für die Fachstelle Frühe Hilfen 14.900,37 € und für die Familienhebammen 16.183,21 € betragen. Der Anteil für die Familienhebammen läge damit entgegen der aktuellen Beschlussfassung (“entsprechend den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln“) mit 3.683,21 € über dem Förderbeitrag aus der Bundesstiftung.