Betreff
Elternbeiträge für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Vorlage
51/3482/XVI/2019
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Der Kreisjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.07.2019 die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Bürgermeistern im Jugendamtsbezirk zu führen, um die Beitragsgrenze für die Elternbeiträge von bisher 20.000 € auf einen angemessenen Wert, der sich an den anderen Jugendamtsbezirken im Rhein-Kreis Neuss orientiert, zu erhöhen.

In Vorbereitung auf das Gespräch mit den Bürgermeistern am 08.08.2019 hat das Kreisjugendamt die finanziellen Konsequenzen für zwei Varianten einer Verschiebung der unteren Beitragsgrenze berechnet, die sich wie folgt darstellen.

Beitragsstufe bis 37.000 €

 

25 Std/Wo.

35 Std/Wo.

45 Std/Wo.

Erträge gesamt

Ü3

 3.520,00 €

 24.133,00 €

 42.120,00 €

 

U3 (2-3J.)

    120,00 €

   5.207,00 €

 15.471,00 €

 

U2

     78,00 €

   1.070,00 €

   3.290,00 €

 

Erträge

 3.718,00 €

 30.410,00 €

 60.881,00 €

    95.009,00 €

Bei einer Beitragsbefreiung bis 30.000 € Jahresbruttoeinkommen würden sich die Erträge um ca. 20.000,00 € + ca. 40.000,00 € = ca. 60.000,00 € verringern.

Stand: Mai 2019

Eine deutliche Mehrheit der Städte und Gemeinden erheben Beiträge erst ab einem Einkommen von 30.000 €. Weiterhin verfügen viele Städte und Gemeinden gegenüber dem Kreis über eine zusätzliche Einkommensstufe beim Höchstbeitrag.

Das Kreisjugendamt hat eine Übersicht über die Elternbeiträge für Kinder in Kindertageseinrichtungen in den Jugendamtsbezirken im Rhein-Kreis Neuss erstellt, die als Anlage angefügt ist.