Betreff
Masterplan Kultur
Vorlage
40/3492/XVI/2019
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

1.        Auftrag für den Masterplan Kultur

In der Sitzung des Finanzausschusses am 06.03.2019 wurde von den Fraktionen der CDU und FDP beantragt, die Verwaltung zu bitten, einen Masterplan Kultur zu erarbeiten, welcher der Förderung des kulturellen Potenzials aller im Rhein-Kreis Neuss bestehenden Kultureinrichtungen dienen soll.

 

2.        Ziel

Mit der Erarbeitung eines Masterplanes Kultur soll die Kulturlandschaft in Zusammenarbeit mit den Kommunen und den Kulturaktiven strukturiert sowie Handlungsempfehlungen und Strategien für die künftige Kulturarbeit erarbeitet werden, um insbesondere auch die Kulturregion stärker nach außen sichtbar zu machen.

 

Die strategisch-konzeptionelle Kulturentwicklungsplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein bewährter Weg das kulturelle Profil der Region sichtbar zu machen und weiter zu entwickeln. Miteinbezogen werden sollen dabei neben den Kommunen, institutionellen und freien Kultureinrichtungen auch regionale Akteure, wie der Metropolregion Rheinland e.V., der Landschaftsverband Rheinland, der Kulturraum Niederrhein e.V., der Region Köln/Bonn e.V. und grenzüberschreitende Kulturregionen.

 

3.        Finanzierung

Da die Entwicklung dieser Strategien die Einbindung eines Gutachters bedingt, setzten sich die Fraktionen von CDU und FDP für eine Mittelfreigabe von 20.000 € jeweils für 2019 und 2020 ein. Diese Mittel wurden in den Kreishaushalt 2019/2020 eingestellt.

 

4.        Markterkundung

In der Sitzung des Kulturausschusses am 12.06.2019 stellten die Fraktionen von CDU und FDP ihren Antrag vor und erläuterten die Rahmenbedingungen für den Masterplan Kultur. Daraufhin wurde die Verwaltung mehrheitlich beauftragt, für die Erstellung eines Masterplanes Kultur eine Markterkundung vorzunehmen.

 

Zwischenzeitlich wurde bei sieben Unternehmen deutschlandweit ein Interesse an der Erarbeitung abgefragt. Fünf Unternehmen haben dabei ihr Interesse an der Aufgabe bekundet und eine Bereitschaft an der Beteiligung eines weiteren Auswahlverfahrens erklärt.

 

Das Büro Oliver Scheytt GmbH hat darauf hingewiesen, dass in dem genannten Budgetrahmen die politischen Gremien und Leitungen der jeweiligen Kulturinstitutionen, nicht jedoch eine breit angelegte Bürgerbeteiligung bzw. eine Beteiligung der freien Kulturszene realisiert werden könne.

Seitens des Büros Richter Beratung wurde mitgeteilt, dass aus seiner Sicht für die Erstellung des Masterplans Kultur für die Berater ein Budget in Höhe von 80.000,- € zuzüglich Mehrwertsteuer benötigt werde. Zudem sollte in dem Planungszeitraum seitens der Verwaltung mindestens eine ½ qualifizierte Kraft zur Verfügung gestellt werden.

 

5.        Fördermittel

Seitens der Verwaltung werden Fördermöglichkeiten für den Masterplan Kultur geprüft. Hierzu findet am 23.10.2019 ein Gespräch mit Frau Dr. Misterek-Plagge vom Kulturraum Niederrhein e.V. statt.

 

6.        Leistungsverzeichnis

Im Anschluss ist vorgesehen, bei den interessierten Büros anhand eines Leistungsverzeichnisses die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

 

Leistungsverzeichnis:

Ø  Bestandsaufnahme

Ø  Analyse und Bewertung der Daten mit Bündelung der Ergebnisse

Ø  Vorschlag zur Bestimmung der Handlungsfelder

Ø  Vorbereitung der Kulturdezernentenkonferenz

Ø  Vorstellung in der Kulturdezernentenkonferenz

Ø  Vorbereitung Workshopverfahren (Fachbeteiligung und öffentlichen Beteiligung)

Ø  Durchführung der Workshopverfahren

Ø  Erarbeitung des Masterplanes (mit kulturpolitischem Leitbild, Zielen und Maßnahmen für die einzelnen Handlungsfelder)

Ø  Vorstellung des Entwurfs in der Kulturdezernentenkonferenz

Ø  Vorstellung des Masterplans im Kreistag

Ø  Öffentliche Vorstellung

 

7.        Vergabeverfahren

Die Vergabe erfolgt in enger Abstimmung mit dem Vergabemanagement. Im vorliegenden Fall soll den Unternehmen, die ein Interesse bekundet haben, das Leistungsverzeichnis mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes vorgelegt werden. Eine freihändige Vergabe soll unter Auswertung der vorgelegten Leistungsverzeichnisse anhand von Gewichtung und Preis erfolgen.

 

8.        Zeitplan

Nach dem jetzigen Stand ist von einer Beauftragung frühestens Anfang 2020 auszugehen, zumal Büros mitgeteilt haben, dass diese erst in 2020 tätig werden könnten.

 

Bausteine

Bearbeitungszeiträume

Beauftragung Gutachter

01.20

 

 

 

 

Bestandsaufnahme

 

02.–04.20

 

 

 

Analyse und Bewertung der Daten mit Bündelung der Ergebnisse

 

 

05.-06.20

 

 

Vorschlag zur Bestimmung der Handlungsfelder

 

 

 

07.20

 

Vorbereitung der Kulturdezernentenkonferenz

 

 

 

 

08.20

Vorstellung in der Kulturdezernentenkonferenz

08.20

 

 

 

 

Vorbereitung Workshopverfahren

 

09.20

 

 

 

Durchführung Workshop(s)

 

 

10.-12.20

 

 

Erarbeitung des Masterplans mit Zielen und Maßnahmen der Handlungsfeldern

 

 

 

01.-04.21

 

Vorstellung des Entwurfs in der Kulturdezernentenkon-ferenz

 

 

 

 

05.21

Vorstellung des Masterplans im Kreistag

06.21

 

 

 

 

Präsentation der Öffentlichkeit

 

07.21