Betreff
Verkehrszählung 2020
Vorlage
66/3511/XVI/2019
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsmengen werden auf Anordnung des Bundesverkehrsministeriums alle fünf Jahre auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen einschließlich Ortsdurchfahrten bundesweit Straßenverkehrszählungen durchgeführt. Nach der letzten Zählung im Jahre 2015 steht im Jahr 2020 die nächste bundesweite Verkehrszählung an.

 

Die Zählungen erfolgen nach bundesweit einheitlichen Richtlinien. Es handelt sich um Querschnittszählungen in beiden Richtungen, bei denen nur die Anzahl der Fahrzeuge erfasst wird, Kennzeichen werden nicht berücksichtigt. Hierbei wird zwischen folgenden Fahrzeugarten unterschieden: Fahrräder, motorisierte Zweiräder, Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen bis 3,5 t, Lastkraftwagen größer als 3,5 t und Lastzüge.

 

Die gezählten Daten werden in Formblätter übertragen und anschließend zentral per EDV ausgewertet, wobei Plausibilitätsprüfungen stattfinden und die Zählergebnisse anhand von geeichten Um-/Hochrechnungsfaktoren in mehreren Stufen über das Jahr ermittelte Werte des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV) und die Bemessungsverkehrsstärke als maßgeblicher stündlicher Verkehr (MSV) hochgerechnet werden.

 

Der Kreis hat 84 Zählstellen mit 97 Zählern eingerichtet, die in 71 Normalzählstellen (je 1 Zähler) und 13 Großzählstellen (je 2 Zähler) eingeteilt wurden. Die Zähler der Normalstellen waren an 6 Zähltagen (2 Sonntage, 2 Werktage, 2 Ferientage), die der Großzähltage an 8 Zähltagen (2 Freitage, 2 Sonntage, 2 Werktage, 2 Ferienwerktage) im Einsatz. Gezählt wird jeweils über 3 Stunden. Die Zähler der Großzählstellen führen zusätzlich noch an 2 Werktagen eine morgendliche Zählung über 2 Stunden durch.