Betreff
Errichtung einer Berufsfachschule für Körperpflege am BBZ Grevenbroich
Vorlage
40/3530/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass am BBZ Grevenbroich zum Schuljahr 2020/2021

 

eine einjährige Berufsfachschule für Körperpflege (Schwerpunkte: Frisur und Kosmetik), die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss vermittelt

 

und

 

eine einjährige Berufsfachschule für Körperpflege (Schwerpunkte: Frisur und Kosmetik), die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Fachoberschulreife vermittelt

 

errichtet werden.

 

Die Bildungsgänge sollen einzügig mit der Option der Zweizügigkeit angeboten werden.

 


Sachverhalt:

Das BBZ Grevenbroich beantragt zum Schuljahr 2020/2021 die Einrichtung einer Berufsfachschule für Körperpflege (Frisur und Kosmetik) nach Anlage B der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg (APO-BK).

 

Bildungsgänge der Berufsfachschule (BFS), Anlage B APO-BK, bereiten am BBZ Grevenbroich Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss der Klassen 9 (BFS 1) oder 10 (BFS 2) auf eine Ausbildung in einem bestimmten Berufsfeld vor. In der BFS 1 kann außerdem der Hauptschulabschluss nach Klasse 10, in der BFS 2 der mittlere Schulabschluss bzw. die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe erreicht werden.

 

Am BBZ Grevenbroich bestehen derzeit Berufsfachschulen für die Berufsfelder Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales sowie Ernährung (als zweijährige Assistentenausbildung). Die Bildungsgänge laufen erfolgreich mit hohen Vermittlungsquoten in duale Ausbildung bzw. weitere (höhere) Schulbildung.

 

Mit einer neuen einjährigen Berufsfachschule für Körperpflege (Schwerpunkte: Frisur und Kosmetik) möchte das BBZ Grevenbroich Schulabgängerinnen und Schulabgängern der Sekundarstufe I zu den genannten fachlichen Schwerpunkten eine weitere Alternative anbieten. Die am BBZ Grevenbroich seit vielen Jahren bestehenden Fachklassen des dualen Systems „Friseurin/Friseur“ würden damit um eine schulische Berufsvorbereitung im gleichen Hause ergänzt werden. Aufgrund der Anschlussfähigkeit in duale Ausbildung können die Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule für Körperpflege in vertrautem Umfeld die Berufsschule besuchen, sofern sie in der Region verbleiben.

 

Die in die Vorplanung eingebundene Friseur-Innung des Rhein-Kreises Neuss und die Kreishandwerkerschaft begrüßen ausdrücklich die Einrichtung einer Berufsfachschule für Körperpflege als Mittel zur Gewinnung von (zusätzlichen) Auszubildenden, die sich bereits innerhalb eines Schuljahrs mit den Anforderungen der entsprechenden Berufsbilder vertraut machen konnten. Aufgrund des damit zu erwartenden realistischeren Einstiegs in berufliche Ausbildung erhofft man, dass damit auch die hohe Zahl von frühzeitigen Ausbildungsabbrüchen im Friseurhandwerk vermindert werden kann.

 

Nachfrageorientiert soll der neue Bildungsgang als BFS 1 sowie als BFS 2 angeboten werden, und zwar einzügig mit der Option der Zweizügigkeit. Nach Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf ist für beide Alternativen ein Errichtungsbeschluss erforderlich. Wenn nur für eine der beiden Alternativen die erforderliche Teilnehmerzahl von 22 Schülerinnen und Schülern erreicht wird, wird nur einer der beiden Bildungsgänge genehmigt.

 

Die räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen für die Einrichtung der Bildungsgänge sind im BBZ Grevenbroich vorhanden.