Sachverhalt:

Mit kreisseitiger Vorlage der Planunterlagen an die Bezirksregierung Düsseldorf am 29.11.2018 war das Anhörungsverfahren formell eingeleitet worden.

Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch die Anhörungsbehörde und hierauf basierender Änderungen und Ergänzungen – redaktioneller und inhaltlicher Art -, in deren Rahmen auch eine notwendige Nachbearbeitung in Form eines wasserwirtschaftlichen Fachbeitrages erfolgt ist, konnten die umfangreichen Planfeststellungsunterlagen schließlich am 11. April d. J. in Düsseldorf vorgelegt werden.

Die daraufhin nach zuvoriger öffentlicher Bekanntmachung durchgeführte einmonatige Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum vom 09.05. – 11.06.2019 erfolgte weitgehend parallel zu der Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (11.07.2019) im Verfahren ca. 110 Privateinwendungen (und ca. 50 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) eingegangen sind, die teilweise sehr umfangreich und von hoher Qualität sind.

Die Verwaltung ist seitdem damit befasst, die erforderlichen Gegenäußerungen hierzu vorzubereiten.

 

In Anbetracht der inhaltlichen Tiefe und der Komplexität der im Anhörungsverfahren eingegangenen Einwendungen und zur Sicherstellung einer rechtlich fundierten Synopse bedient sich die Verwaltung diesbezüglich einer flankierenden externen Expertise, die im Wesentlichen die fachgutachterliche Begleitung im weiteren Anhörungsverfahren beinhaltet.

 

Perspektivisch geht die Verwaltung davon aus, dass die Synopse (Tabellarische Gegenüberstellung von Einwendungen und Gegenäußerungen) frühestens Ende dieses Jahres abschließend fertig erstellt sein wird. Dies zugrunde gelegt könnte der Erörterungstermin im Jahr 2020 anberaumt werden.