- Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Mit kreisseitiger Vorlage der
Planunterlagen an die Bezirksregierung Düsseldorf am 29.11.2018 war das
Anhörungsverfahren formell eingeleitet worden.
Nach Prüfung der
Antragsunterlagen durch die Anhörungsbehörde und hierauf basierender Änderungen
und Ergänzungen – redaktioneller und inhaltlicher Art -, in deren Rahmen auch
eine notwendige Nachbearbeitung in Form eines wasserwirtschaftlichen
Fachbeitrages erfolgt ist, konnten die umfangreichen
Planfeststellungsunterlagen schließlich am 11. April d. J. in Düsseldorf
vorgelegt werden.
Die daraufhin nach zuvoriger
öffentlicher Bekanntmachung durchgeführte einmonatige Auslegung der
Planunterlagen im Zeitraum vom 09.05. – 11.06.2019 erfolgte weitgehend parallel
zu der Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange.
Im Ergebnis ist
festzustellen, dass bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (11.07.2019) im
Verfahren ca. 110 Privateinwendungen (und ca. 50 Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange) eingegangen sind, die teilweise sehr umfangreich und von
hoher Qualität sind.
Die Verwaltung ist seitdem
damit befasst, die erforderlichen Gegenäußerungen hierzu vorzubereiten.
In Anbetracht der
inhaltlichen Tiefe und der Komplexität der im Anhörungsverfahren eingegangenen
Einwendungen und zur Sicherstellung einer rechtlich fundierten Synopse bedient
sich die Verwaltung diesbezüglich einer flankierenden externen Expertise, die
im Wesentlichen die fachgutachterliche Begleitung im weiteren
Anhörungsverfahren beinhaltet.
Perspektivisch geht die Verwaltung
davon aus, dass die Synopse (Tabellarische Gegenüberstellung von Einwendungen
und Gegenäußerungen) frühestens Ende dieses Jahres abschließend fertig erstellt
sein wird. Dies zugrunde gelegt könnte der Erörterungstermin im Jahr 2020 anberaumt
werden.