Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im
Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 30. September 2019 insgesamt 10.045
Flüchtlinge.
Dies
sind 19 Flüchtlinge mehr als zum 30.06.2019 und 833 mehr als zum Stichtag 30.
Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister)
sowie 513 mehr als Ende September 2017 und 382 mehr als Ende September 2018.
Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 7.279 Flüchtlinge
und damit 133 mehr als zum letzten Stichtag am 30.06.2019 (30. Juni 2017:
5.428).
Die
Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.517 zurückgegangen
(30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 264 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher
Bleibeperspektive (seit dem 01.08.2019 gilt dies nur noch für Syrien und
Eritrea). Aus Iran, Irak, Somalia und Afghanistan, bei denen man nicht mehr von
einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 526 Flüchtlinge
im laufenden Asylverfahren.
Aus
diesen Herkunftsländern haben insgesamt 778 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen
Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni
2017 (hier waren es 621 Personen) um 157 Personen gestiegen, gegenüber dem
30.06.2018 sind 31 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des
Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese
Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied
mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe
aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist,
werden die Zahlen hier mit aufgeführt.
Die
Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.249
Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der
Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen.
Eine
detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen Im Rhein-Kreis Neuss gesamt
sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 30. September
2019 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 bei.
Asylgeschäftsbericht des
BAMF (September 2019):
Bezogen
auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung
des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 12.536 gestellte
Erst- und Folgeanträge im September 2019 gegenüber 9.691 im Juni 2019, 12.762
im März 2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juli
2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017
und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der
gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.
Die
beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 54.662 im
September 2019 abgebaut werden, im Juni 2019 waren noch 52.457 Verfahren
anhängig, sodass hier wieder eine Steigerung verzeichnet werden kann. Im
September 2019 hat das BAMF 13.321 Entscheidungen getroffen, davon 5.025
positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im September 2019 37,7 % (gegenüber 37 % im Juni 2019, 40,3 %
im März 2019, 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni
2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und
39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 bei.
Eine
Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit
hoher Bleibeperspektive Syrien und Eritrea (sowie aus den Ländern Iran, Irak,
Somalia und Afghanistan) ist als Anlage 4 beigefügt.