Betreff
Schulwerkstatt
Vorlage
51/3573/XVI/2019
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag nach § 83 Abs. 2 GO der außerplanmäßigen Aufwendung zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

Die Schulwerkstatt wird vom Kolping Bildungswerk seit dem Jahr 2005 durchgeführt. Es richtet sich an Jugendliche, die ihr 10. Pflichtschuljahr noch nicht beendet haben und den Schulbesuch als Regelschule substantiell verweigern. Um diesen Jugendlichen zu helfen, ist im Einzelfall im Rahmen der Jugendsozialarbeit eine Beschulung außerhalb der Regelschule geboten. Der entsprechende Flyer ist als Anlage beigefügt.

Bisher wurde diese von der Stadt Neuss (4/5) und dem Landschaftsverband Rheinland (1/5) finanziert. Da in den letzten Jahren auch vermehrt Schüler/innen aus dem restlichen Kreisgebiet das Angebot wahrgenommen haben, wurde über eine andere Finanzierung diskutiert.

 

In der Jugend-Dezernenten-Konferenz am 21.08.2019 hat sich die Kreisgemeinschaft darauf verständigt, dass die 24 Plätze ab dem Schuljahr 2019 / 2020 nach den tatsächlichen Belegungen bezahlt werden. Das Kolping Bildungswerk arbeitet einen entsprechenden Vertrag aus, der von allen Kommunen unterschrieben wird.

Auf das Kreisjugendamt kommt für das Schuljahr 2019 / 2020 ein Betrag in Höhe von 22.680,- € für 3 Teilnehmerplätze zu. Da dies im Haushalt nicht geplant war, muss eine außerplanmäßige Ausgabe für ein neues Konto im PSP-Element 060.363.010 Jugendschutz beantragt werden.

Für das Haushaltsjahr 2019 belaufen sich die Kosten auf 7.560,- € und für das Haushaltsjahr 2020 auf 15.120,- €. Für die zukünftigen Schuljahre wird die Abrechnung stets nach den tatsächlichen Belegungen erfolgen.

Für das Haushaltsjahr 2019 müssen die Mittel aus dem Budget Jugendarbeit / Jugendschutz erwirtschaftet werden.