Betreff
Aktuelle Hebammensituation
Vorlage
53/3589/XVI/2019
Art
Bericht

Sachverhalt:

Gemäß Paragraph 18 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW erfasst und überwacht das Gesundheitsamt nichtakademische Heilberufe. Naturgemäß zählen hierzu auch die Hebammen. Dementsprechend besitzt das Gesundheitsamt einen Überblick über die im Kreisgebiet gemeldeten und aktiv tätigen Hebammen. Hierbei handelt es sich um 120 Personen, die auch in einem öffentlich zugänglichen Register aufgeführt sind, sofern sie einer Publikation zugestimmt haben (http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/gesundheitsamt/themen/heil-und-hilfsberufe/anbieterKarte/hebammen/index.html). Ferner hat die AOK eine App zur Hebammensuche entwickelt, die im Krefelder Raum zum Einsatz kommt und in Kürze auf den Rhein-Kreis Neuss erweitert werden soll.

Die vor- und nachgeburtliche Betreuung von Schwangeren durch Hebammen befindet sich allerdings seit Jahren bundesweit in der Diskussion.

Ausschlaggebend hierfür war die maßgebliche Erhöhung der Haftpflichtversicherungsprämien, die für eine Reihe von Hebammen nicht mehr finanzierbar waren. Inzwischen werden die Teilnahmekosten allerdings maßgeblich von den Arbeitgebern getragen.

Als weiterer Aspekt ist die verpflichtende Teilnahme an zertifizierten Fortbildungen zu nennen. Letztere werden vor Ort selten angeboten und sind in der Regel kostenpflichtig. Auf politische Intervention hin finanziert der Rhein-Kreis Neuss nunmehr entsprechende Schulungsmaßnahmen für diese Berufsgruppe.

Außerdem möchte der Rhein-Kreis Neuss von den gesetzlichen Änderungen im Hebammenwesen profitieren und zwar dergestalt, dass vor Ort eine entsprechende Ausbildungskapazität geschaffen wird. So könnte sich die Region demnächst als attraktive Weiterbildungsstätte für Hebammen und Entbindungspfleger darstellen und den werdenden Müttern vor Ort auch perspektivisch eine qualitativ hochwertige Vor- und Nachsorge gewährleisten.

Gesundheits- und Umweltdezernent Karsten Mankowsky wird in einem Kurzvortrag auf die o. a. Punkte eingehen.