Betreff
Bericht über die Arbeit der Fürsorgestelle
Vorlage
50/3595/XVI/2019
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Arbeit der Fürsorgestelle zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Gemäß dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) ist das Integrationsamt für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zuständig. Der Landschaftsverband Rheinland ist Träger des Integrationsamtes, welches in NRW Inklusionsamt heißt. Das Gebiet des Landschaftsverbandes umfasst 12 Kreise, 13 kreisfreie Städte und die Städteregion Aachen. Durch Verordnung und Delegationssatzung wurden umfangreiche Aufgaben im Bereich der begleitende Hilfe im Arbeitsleben und dem besonderen Kündigungsschutz auf örtliche Fürsorgestellen / Fachstellen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben übertragen. Diese sind bei den Kreisen, kreisfreien Städten und zum Teil bei großen kreisangehörigen Städten angesiedelt.

 

Die örtliche Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss ist mit Ausnahme der Stadt Neuss für alle Städte und Gemeinden des Kreises zuständig. Die Stadt Neuss unterhält eine eigene Fachstelle.

Seitens der Kreisverwaltung werden in diesem Aufgabenbereich pro Jahr rund 40 Kündigungsschutzverfahren, über 200 Betriebsbesuche und etwa 40 Hausbesuche durchgeführt.

Neben umfangreichen Beratungsaufgaben zum Behindertenrecht, Arbeitsrecht und zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, obliegt den Fürsorgestellen / Fachstellen in großen Teilen die Bewilligung finanzieller Förderungen von Maßnahmen zur „leidensgerechten Gestaltung“ von Arbeitsplätzen, sowie sonstigen Maßnahmen zur Sicherung und Förderung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen. Hierfür werden den Fürsorgestellen vom Inklusionsamt nach einem Umlageschlüssel Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt.

 

Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet 5 % ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sofern sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Diese Abgabe ist zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zweckgebunden und nachrangig zu den Leistungen der Rehabilitationsträger.

 

303 Maßnahmen wurden von den beiden Fürsorgestellen / Fachstellen im Rhein-Kreis Neuss bewilligt und ausgezahlt. Zusätzlich wurden 76 Fördermaßnahmen vom Inklusionsamt an Arbeitgeber mit Sitz im Rhein-Kreis Neuss zahlbar gemacht.

 

Insgesamt flossen so 1.615.494,- € aus der Ausgleichsabgabe im Jahr 2018 an Betriebe und Unternehmen im Kreisgebiet. Damit werden mehr Förderungen aus der Ausgleichsabgabe finanziert, als dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss nach dem oben genannten Verteilerschlüssel zustehen würden. Die Kreisverwaltung fordert in jedem Jahr Beträge in 6-stelliger Höhe zusätzlich aus dem Gesamttopf der Ausgleichsabgabe beim Landschaftsverband Rheinland an, um Maßnahmen im Kreisgebiet zu fördern.


Diese Mittel aus der Ausgleichsabgabe kommen unmittelbar den hier ansässigen Unternehmen und schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichermaßen zu Gute. Die Zuschüsse werden beim Landschaftsverband Rheinland angefordert und fließen lediglich als „durchlaufende Gelder“ über den Kreishaushalt an die geförderten Unternehmen weiter. Die kommunalen Haushalte im Rhein-Kreis Neuss werden durch die an die Unternehmen ausgeschütteten Fördermittel nicht belastet.

 

Diese hohe Inanspruchnahme und Akzeptanz der zur Verfügung stehenden Unterstützungsmöglichkeiten durch die Unternehmen wird nur durch eine intensive Beratung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Ort, sowie eine umfassende Schulung der betrieblichen Ansprechpartner erreicht. Dies wird durch die o.g. anlassbezogenen und allgemeinen Betriebsbesuche erreicht, die die Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss seit Jahren in erheblichen Umfang durchführt. Hinzu kommt eine Vielzahl telefonischer Beratungen.

Darüber hinaus bietet die Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss regelmäßig Schulungen für neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und neu ernannte Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber an, die sich einer großen Nachfrage erfreuen.

Arbeitnehmer/innen erhalten weitere Informationen in persönlichen Beratungsgesprächen und durch die Teilnahme der Fürsorgestelle an Schwerbehindertenversammlungen in den Betrieben.

 

Neben der finanziellen Unterstützung ist aber auch die Aufklärungsarbeit zu den Themen:

  • Schwerbehinderung und die daraus resultierende Rechte und Pflichten,
  • Leistungsfähigkeit schwerbehinderter Menschen,

sowie

  • die frühzeitige Intervention bei Schwierigkeiten und Konflikten im Arbeitsverhältnis und
  • die Begleitung bei der Wiedereingliederung

von elementarer Bedeutung.

 

Unterstützt werden die Fürsorgestellen / Fachstellen bei ihren Aufgaben durch die Integrationsfachdienste (IFD), die die psychosoziale und pädagogische Berufsbegleitung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer/innen und deren Arbeitgeber übernehmen und so eine wichtige Ergänzung zu den Angeboten der Fürsorgestellen darstellen.

 

Im Rhein-Kreis Neuss besteht im Vergleich zu allen anderen Fürsorgestellenbezirken eine sehr enge, intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem IFD Neuss, und den überregional tätigen IFD´s für Hör- und Sehbehinderten Menschen. Dies führt nicht nur zu einer Verringerung von Reibungs- und Zeitverlusten, sondern minimiert im Interesse aller Beteiligten den bürokratischen Aufwand. Sowohl Arbeitgebern, wie auch Arbeitnehmern/innen wird so eine sehr umfassende, fundierte und schnelle Beratung und Unterstützung zu Teil.

 

Ein besonderes Projekt führt die Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss mit dem IFD für Hörbehinderte Menschen durch. Im Rahmen des Überganges Schule – Beruf erfolgt hier für Schüler, die eine Förderschule für Hörbehinderte besuchen, ein Bewerbungstraining. In diesem werden die Schüler auf den Wechsel in eine Ausbildung und den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet. In diesen Zusammenhang findet an der Schule auch einmal jährlich ein Informationsabend statt, bei dem Eltern und Schüler über die Fördermöglichkeiten informiert werden.

 

Hinzu kommt bei der Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss eine starke Vernetzung mit den Reha-Trägern (Agentur für Arbeit, Jobcenter RKN und den Deutschen Rentenversicherungen) und den Inklusionsberatern der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer.

 

Nur die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure kann bestehende Arbeitsverhältnisse langfristig sichern, drohende Kündigungen abwenden und die Beschäftigung und Ausbildung schwerbehinderter Menschen weiter voran bringen.

 

Zum Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen können Arbeitgeber Zuschüsse für eine personelle Unterstützung (PU) von schwerbehinderten Mitarbeitern/innen oder einen Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) erhalten. Diese Leistungen zur PU wurden bisher von den Fürsorgestellen / Fachstellen und der BSZ vom Inklusionsamt bewilligt.


Ab dem 01.01.2020 werden aufgrund einer vom Landschaftsverband Rheinland durchgeführten Änderung der Delegationssatzung diese Leistungen ausschließlich durch das Inklusionsamt bewilligt. Grundsätzlich ist die Zusammenführung von Leistungen richtig und wurde so auch von den Fürsorgestellen / Fachstellen inhaltlich unterstützt, allerdings hätte die Zusammenführung der Leistungen bei den Akteuren vor Ort erfolgen sollen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat dem Landschaftsverband Rheinland seine inhaltlichen Bedenken mitgeteilt. Die konkreten Auswirkungen der Änderungen bleiben abzuwarten, zu gegebener Zeit wird es eine entsprechende Evaluation geben.

 

Derzeit läuft in den PU und BSZ-Fällen die Aktenübergabe an den Landschaftsverband Rheinland.