Betreff
"Örtliche Planung" nach § 7 APG - Sachstand zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Vorlage
50/3597/XVI/2019
Art
Bericht

Sachverhalt:

Seit Beschluss eines Maßnahmenbündels durch den Kreisausschuss in dessen Sitzung am 17.05.2018 hat die Verwaltung an der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der vom ALP-Institut erarbeiteten „Örtlichen Planung“ nach § 7 APG gearbeitet. Zu den Ergebnissen und den in einigen Themenfeldern notwendigen Zwischenschritten wurde regelmäßig im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichtet.

 

Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar:

 

 

Themenfeld „Gewinnung von Pflegepersonal“

 

Der informelle Zusammenschluss „Bündnis für Pflege“, der sich am 31. Januar 2019 formiert hat, hat am 29.10.2019 ein zweites Treffen durchgeführt. Neben den teilnehmenden Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten, Krankenhäusern sowie Kranken- und Pflegeschulen nahmen auch Vertreter des Jobcenters, der Bundesanstalt für Arbeit und des Technologiezentrums Glehn teil.

Vorgestellt wurden:

  • ein Konzept des Presseamtes des Kreises für eine Initiative zur Darstellung des Pflegeberufes in den lokalen Medien,
  • ein Angebot der Firma Ruhr Consult u.a. für eine gemeinsame Offensive zur Gewinnung von Ausbildungs- und Pflegekräften durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit auch in den Sozialen Netzwerken, sowie
  • ein Konzept des Technologiezentrums Glehn für die Begleitung von Ausbildungskräften während der Dauer der Ausbildung bei allen damit zusammenhängenden Fragen oder bei Behördengängen mit dem Ziel Ausbildungsabbrüche zu reduzieren.

 

Im Nachgang zur Veranstaltung wurden die teilnehmenden Einrichtungen und Betreiber angeschrieben mit der Bitte, bis Mitte Dezember ihr Interesse an der Teilnahme an einem oder mehreren der o.g. Projekte zu erklären.

 

 

Schaffung zusätzlicher Pflegekapazitäten in Kommunen mit entsprechendem Bedarf

 

Die Ausschreibung des Bedarfs für zusätzliche 80 vollstationäre Pflegeplätze wurde durch die Verwaltung gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich bekannt gemacht. Zwischenzeitlich hat die Stadt Kaarst eine Ausschreibung für den Verkauf eines Grundstückes „Am Dreeskamp“ veröffentlicht, auf dem die Errichtung einer Pflegeeinrichtung möglich sein wird. Beide Ausschreibungsverfahren sind auf den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen voneinander getrennt zu führen, so dass abzuwarten bleibt, ob die Verfahrensergebnisse zu einer schnellen Realisierung eines Pflegeheimneubaus in Kaarst führen. Die Verwaltung beabsichtigt, über die gewonnenen Erfahrungen das MAGS NRW und dem LKT zu informieren um ggf. auf eine Gesetzesänderung im APG bzw. auf Anpassungen in der APG DVO hinzuwirken, die in der Praxis eine bessere Umsetzung solch komplexer Ausschreibungsverfahren ermöglichen.

 

 

„Themenfeld“ Pflege junger Menschen im Rhein-Kreis Neuss

 

Mit der Erstellung der „Fachstudie zur Pflege junger Menschen“ ist - nach Durchführung des entsprechenden Ausschreibungsverfahrens - die GEWOS GmbH, Hamburg, durch die Verwaltung beauftragt worden. Nach einem Auftaktworkshop am 28. Juni 2019 ist die GEWOS GmbH hat am 27. November 2019 ein Expertenworkshop stattgefunden. Hier wurden die ersten Ergebnisse vorgestellt und nochmals fachlich diskutiert. Die Fachstudie der GEWOS GmbH wird Anfang 2020 fertiggestellt sein und kann dann durch Vertreter dieser Firma dem Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgestellt werden.

 

Im Rahmen der Studie hat die GEWOS GmbH die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Lebensbedingungen von ambulant gepflegten, jüngeren Menschen durch die Befragung der Selbsthilfelandschaft im Rhein-Kreis Neuss nicht - wie zunächst angenommen - ausreichend erfasst werden kann. Sie hat vorgeschlagen, hierzu eine Befragung der ambulanten Pflegedienste durchzuführen und hierzu einen entsprechenden Fragebogen zu entwickeln. Die Verwaltung hat nach Abstimmung mit der Rechnungsprüfung die GEWOS GmbH im Rahmen eines Folgeauftrages mit der entsprechenden Befragung der ambulanten Pflegedienste im Rhein-Kreis Neuss beauftragt, um die Chance zu nutzen einen Datenbestand und eine Situationsbeschreibung der Lebensumstände von jungen Pflegebedürftigen zu erhalten. Der Abschluss dieses Auftrages ist für die Jahresmitte 2020 vorgesehen, die Ergebnisse werden dann mit den Ergebnissen der Fachstudie verknüpft.

 

 

Schaffung zusätzlicher Tagespflegeeinrichtungen

 

Dem Ziel eines breit aufgestellten Angebotes an Tagespflegeplätzen ist der Rhein-Kreis Neuss im Jahr 2019 erneut ein Stück näher gekommen. Das Angebot der Kurzzeitpflege ist von 11 Einrichtungen mit zusammen 162 Plätzen im Jahr 2016 in nur 3 Jahren auf aktuell 290 Plätze in 19 Einrichtungen angewachsen. Die Entwicklung in den letzten Jahren stellt sich wie folgt dar:

 

 

Jahr

2016

2017

2018

2019

Einrichtungen

11

13

16

19

Plätze

162

193

240

290

 

 

Der Verwaltung sind derzeit weitere 6 konkrete Neubaupläne im Kreisgebiet bekannt. So haben erste Arbeiten für die Schaffung der neuen Tagespflege im Memory-Zentrum der St. Augustinus-Seniorenhilfe in Neuss begonnen, die voraussichtlich im Frühjahr 2020 den Betrieb aufnehmen kann und den Neusser Norden mit abdecken wird.

 

Vier Projekte sind bereits so weit entwickelt, dass die Verwaltung Baupläne geprüft hat. Ein Projekt wird in dieser Richtung derzeit entwickelt. Unter Rücksichtnahme auf die Betreiber, die teilweise noch Grundstücks- oder Finanzierungsfragen klären, macht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreteren Angaben zu diesen Einzelprojekten.

 

Ein siebtes Projekt soll mit dem Neubau der stationären Pflegeeinrichtung in Kaarst geplant werden, dies sehen die Ausschreibungsbedingungen der Stadt Kaarst vor, welche sich wiederum sehr eng an den vom Rhein-Kreis Neuss unterstützen Gedanken zur Schaffung von Quartierskonzepten orientieren.

 

Insgesamt entstehen so kreisweit rund 100 weitere Plätze, und es gibt schon jetzt weitere Anfragen von Betreibern und Projektentwicklern, die sich mit der Schaffung zusätzlicher Tagespflegeeinrichtungen auseinandersetzen. Hierzu leistet die Verwaltung einen aktiven Beitrag, indem am Rande von Gesprächen und Kontakten mit Betreibern von Pflegeeinrichtungen und -diensten der Bedarf an Tagespflegeeinrichtungen thematisiert und für die Schaffung neuer Kapazitäten geworden wird.

 

 

 

Schaffung zusätzlicher, solitärer Kurzzeitpflegeplätze

 

Im „Runden Tisch Demenz“ in der Stadt Neuss, dem neben den Beratungskräften aller Akteure auch Praktiker aus der Pflege und Vertreter der Krankenhäuser angehören, wurde am 13.11.2019 die Thematik der Kurzzeitpflege im Zusammenhang mit dem Erlassmanagement beleuchtet. Die Kreisverwaltung war ausdrücklich zu diesem Thema um eine Teilnahme und eine Stellungnahme zur derzeitigen Situation eingeladen worden. Es herrschte breite Zustimmung, dass die fehlenden Personalressourcen das entscheidende Problem darstellen, auch im Hinblick auf die Verfügbarkeit freier Kurzzeitpflegeplätze. Die Anwesenden waren auch darin einig, dass unter diesem Aspekt und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit die Schaffung zusätzlicher Plätze nur im Verbund mit bestehenden, stationären Einrichtungen Sinne macht. Die Sichtweise der Kreisverwaltung, auf deren Basis der Rhein-Kreis Neuss bereits aktiv geworden ist, wurde somit nochmals vollauf bestätigt.

 

Die Schaffung zusätzlicher, solitärer Kurzzeitpflegeplätze ist im oben genannten Sinne vorangetrieben worden. Mit den von der Verwaltung angesprochenen Trägern, die ihr Interesse zur Schaffung von solitären Kurzzeitpflegeplätzen in Anbindung an bereits bestehende Pflegeeinrichtungen erklärt hatten, steht die Verwaltung weiterhin in engem Kontakt. Mit zwei dieser Betreiber konnten bereits Abstimmungsgespräche mit den beauftragten Architekten auf Grundlage erster, konkreter Vorplanungen geführt werden.

 

Die Realisierung solcher Projekte benötigt ausreichend Zeit für eine solide Planung sowie für die Sicherstellung der Finanzierung. Auch in diesem Bereich können derzeit aus Rücksichtnahme auf die Belange der Betreiber noch keine Details durch die Verwaltung öffentlich gemacht werden.

 

Durch die Ausnutzung der Fix-Flex- Regelung sind im Jahr 2019 kreisweit bereits 20 zusätzliche, solitäre Kurzzeitpflege entstanden. Hier hat die Kreisverwaltung als WTG-Behörde unbürokratisch die eingehenden Meldungen abgearbeitet.