Sachverhalt:
Am 02.10.2019 sind zwei Urteile des Sozialgerichts
Düsseldorf zu den Az.: S 29 AS 4533/17 und S 29 AS 1037/18 ergangen, die unter
anderem die Frage nach der Angemessenheit der Mietkosten der Kläger und damit
die Berücksichtigungsfähigkeit der Mietkosten im Rahmen der Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhaltes zum Gegenstand haben.
Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen bislang
(18.11.2019) nicht vor.
Das Sozialgericht hat in einer Pressemitteilung über die
Urteile informiert. Aufgrund dieser Pressemitteilung sind bereits durch die
UWG-Kreistagsfraktion und die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Anträge
für den Kreisausschuss am 13.11.2019 gestellt worden. Außerdem hat die
SPD-Kreistagsfraktion hierzu eine Anfrage gestellt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die
Sitzungsvorlagen 010/3525/XVI/2019, 010/3570/XVI/2019
und 50/3563/XVI/2019
für den Kreisausschuss verwiesen. Hier sind die Positionen der Fraktionen und
der Verwaltung dargelegt.
Die vorgenannten Sitzungsunterlagen sowie ein Auszug aus
der Niederschrift des Kreisausschusses vom 13.11.2019 sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung informiert mit der Vorlage auch den
Fachausschuss über den aktuellen Sachstand. Sollten bis zum Sitzungstermin
weitere Erkenntnisse zum Urteil vorliegen, so wird in der Sitzung vorgetragen.