Betreff
Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 25.11.2019 zum Thema "Wie sieht die Unterstützung des Feldbahnmuseums Oekhoven bei den Nikolausfahrten durch die Kreisverwaltung im Rhein-Kreis Neuss aus?"
Vorlage
61/3647/XVI/2019
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Die Fragen aus der Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 25. November 2019 beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Welche finanzielle Unterstützung hat das Feldbahnmuseum Oekoven e.V. vom Rhein-Kreis Neuss - insbesondere im Hinblick auf den umzusetzenden Brandschutz - bislang erhalten?

 

Der Feld- und Werkbahnmuseum e.V. wird vom Rhein-Kreis Neuss jährlich mit einer projektbezogenen Förderung in Höhe von 4.200,- € unterstützt.

 

Für den Einbau der Rauchabzugsklappen in der Ausstellungshalle und im Gastraum zur Umsetzung der brandschutzrechtlichen Forderungen wurden insgesamt Kosten in Höhe von 17.984,87 € fällig. Hierfür wurden Fördermittel des Kreises der Jahre 2017 – 2019 in Höhe von insgesamt 12.600,- € eingesetzt. Die Fördermittel wurden seitens des Vereins abgerufen, eine entsprechende Rechnung wurde seitens des Vereins vorgelegt.

 

Ferner stehen im Haushalt des Rhein-Kreises Neuss in 2019 und 2020 jeweils 20.000,- € zur Erfüllung weiterer brandschutzrechtlicher Anforderungen zur Verfügung.

 

Mit Bescheid vom 17.09.2019 wurde die Feuerwehrzufahrt in Höhe von 20.000,- € gefördert. Abzuwarten für diese Förderung war die Genehmigung des Kreishaushaltes und der Nachweis der Gemeinde Rommerskirchen zum Einsatz von Eigenmitteln für die Unterstützung des Feld- und Werkbahnmuseums in gleicher Höhe.

 

Eine Rechnung für die Erstellung der Feuerwehrzufahrt in Höhe von 33.740,28 € liegt dem Rhein-Kreis Neuss vor, die Fördermittel für 2019 in Höhe von 20.000,- € wurden auf Anforderung des Vereins ausgezahlt.

Für 2020 stehen neben der jährlichen Förderung von 4.200,- € weitere Fördermittel in Höhe von 20.000,- €, wie bereits ausgeführt, zur Erfüllung weiterer brandschutzrechtlicher Anforderungen zur Verfügung, wenn die Gemeinde Rommerskirchen Eigenmittel für die Unterstützung des Feld- und Werkbahnmuseums in gleicher Höhe leistet.

 

Welche Brandschutzanforderungen wurden aus Sicht des Kreises durch den Museumsverein bereits erfüllt und welche Punkte sind aus Sicht der Kreisverwaltung noch umzusetzen? Gibt es einen verbindlichen Umsetzungsplan?

 

Die Anforderungen gehen aus dem Brandschutzkonzept des Feld- und Werksbahnmuseums, das von seinem Sachverständigen mit Datum vom 27.12.18 erstellt wurde, hervor.

 

Der Sachverständige hat im vorhandenen Baubestand des Feldbahnmuseums zahlreiche Abweichungen vom materiellen Baurecht erkannt. Diesen materiellen Abweichungen kann die Bauaufsichtsbehörde nach §§ 50 und 69 BauO NRW 2018 zustimmen, wenn nachgewiesen wird, dass dem Zweck der Anforderung auf andere Weise entsprochen wird.

 

Der Sachverständige des Feldbahnmuseums hat diese Nachweise erbracht und die Brandschutzdienststelle des Kreises hat der Unteren Bauaufsicht der Stadt Jüchen mit Stellungnahme vom 21.2.19 das Einvernehmen mitgeteilt. Die Baugenehmigung wurde durch die Untere Bauaufsicht der Stadt Jüchen am 26.3.19 erteilt.

 

Zuständig für die Bauabnahme nach Baugenehmigung ist die Untere Bauaufsicht der Stadt Jüchen. Offen ist lediglich noch die Einrichtung der Brandwarnanlage und Alarmierungseinrichtung, während Rauch- und Wärmeabzug schon realisiert wurden. Einen verbindlichen Umsetzungsplan seitens des Vereins gibt es nicht.

 

Die Brandschutzdienststelle des Kreises wurde am 22.8.19 aufgefordert, einen Antrag über organisatorische Kompensationsmaßnahmen, die anstelle der eigentlich genehmigten baulichen Kompensationsmaßnahme Brandwarnanlage und Alarmierungseinrichtung vorgenommen werden sollen, zu prüfen. In diesem Schreiben des Feldbahnmuseums ging es um den grundsätzlichen Verzicht auf die bauliche Kompensationsmaßnahme nach dem Brandschutzkonzept und nicht um eine temporäre Innutzungnahme des Gastraumes. Folglich hat die Brandschutzdienststelle für die Untere Bauaufsicht der Stadt Jüchen am 2.10.19 festgestellt, dass eine solche, grundsätzliche Änderung eine Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes erforderlich macht und dass nach Ansicht der Brandschutzdienststelle baulich-technische Maßnahmen wegen fehlender Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile nicht durch organisatorische Maßnahmen zu kompensieren sind.

 

Seit zwei Jahren kann der Verein seiner eigentlichen Aufgabe - die museale Arbeit - nicht nachkommen. Zum Jahresende verfallen daher gewährte Zuschüsse und es drohen Rückzahlungen. Wie kann das angewendet werden?

 

Seitens des Kreises drohen keine Rückzahlungen für die gewährten Zuschüsse. Es sind dem Kreis keine Zuwendungen an das Feldbahnmuseum bekannt, für die Rückzahlungen drohen.

 

Auf welcher Grundlage wird seitens des Kreises eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr im Verhältnis 1:5 bzw. 1:2 verpflichtend vorgeschrieben?

 

Da die im Brandschutzkonzept des Feldbahnmuseums aufgeführte Kompensationsmaßnahme Brandwarnanlage und Alarmierungseinrichtung noch nicht errichtet wurde, hat die Brandschutzdienststelle im Hinblick auf einen zu erwartenden Antrag auf vorzeitige, temporäre Innutzungnahme des Gastraumes der Unteren Bauaufsicht der Stadt Jüchen eine positive Stellungnahme in Aussicht gestellt, wenn eine Brandsicherheitswache anstelle der technischen Maßnahmen für die notwendige Sicherheit sorgt.

 

Bisher liegt der Brandschutzdienststelle des Kreises aber kein Antrag zur Prüfung eines diesbezüglichen Konzeptes vor.

 

Grundlage einer etwaigen Brandsicherheitswache ist die fehlende Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile der Ausstellungshalle (anstatt feuerhemmend F30 nach BauO NRW) und der Ausgestaltung des Gastraumes aus brennbaren Materialien, die nur verbaut werden konnten, da das Sachverständigenkonzept den Anforderungen aus der BauO NRW in Anlehnung an die Industriebaurichtlinie NRW mit Rauch- und Wärmeabzug und einer flächendeckenden Brandwarnanlage entspricht.

 

Eine Kompensation der fehlenden Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile kann nach sachverständiger Sicht der Brandschutzdienststelle nicht durch Selbsthilfekräfte des Betreibers kompensiert werden. Hier werden ausgebildete Feuerwehrkräfte benötigt, die die Räumung der betroffenen Gebäudeteile einleiten, weitere Kräfte alarmieren und sofort mit einen Löschangriff, auch unter umluftunabhängigen Atemschutz, beginnen. Auch gerade die Beurteilung von ausgebildeten Einsatzkräften der Feuerwehr über den Rauch- und Wärmeabzug der Ausstellungshalle wird erwartet. Wären die Ausstellungshalle und der Gastraum gesetzeskonform errichtet worden, wären Kompensationsmaßnahmen nicht erforderlich gewesen.

 

Die Brandschutzdienststelle steht Bauherren und Sachverständigen vor einer Baumaßnahme daher auch beratend zur Seite. Tatsächlich wurde der Bauantrag für den Gastraum erst nach seiner Errichtung gestellt.

 

Bei den in der Anfrage genannten Brandsicherheitswachen in Baden-Württemberg handelt es sich um Veranstaltungen in genehmigten Versammlungsstätten oder Großbühnen (Sonderbauten), für die besondere Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden. Bauteile dieser Gebäude sind überwiegend feuerbeständig (F90). Die Brandsicherheitswache ist dann nur erforderlich, wenn erhöhte Brandgefahr besteht, da das Bauvorhaben schon grundsätzlich feuerbeständig errichtet wurde.

 

Wieso wird eine BSW mit Feuerwehrauto vor Ort vorgeschrieben?

 

Da der Verwaltung kein Antrag oder Brandschutzkonzept für organisatorische Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich des fehlenden baulichen Brandschutzes vorliegen, sind auch noch keine konkreten Forderungen ausgesprochen worden. Die Brandschutzdienststelle des Kreises nimmt nur zu vorliegenden Anträgen Stellung. 

 

Warum kann der Verein keine eigenen und geschulten Brandhelfer/-innen vor Ort als Kompensation bei Nichtvorhandensein einer Alarmierungsanlage einsetzen?

 

Die Kompensation der fehlenden Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile nach Brandschutzkonzept des Feldbahnmuseums kann nach sachverständiger Sicht der Brandschutzdienststelle nicht durch Selbsthilfekräfte des Betreibers kompensiert werden. Hier werden ausgebildete Feuerwehrkräfte benötigt, die sofort eventuellen Brandrauch oder andere Ereignisse in Gastraum, Küche oder Ausstellungshalle erkennen, die Besucher zum Verlassen betroffener Gebäudeteile auffordern, weitere Kräfte alarmieren und sofort mit Erstlöschmaßnahmen, auch unter umluftunabhängigen Atemschutz, beginnen. Auch gerade die Beurteilung von ausgebildeten Einsatzkräften der Feuerwehr über den Rauch- und Wärmeabzug der Ausstellungshalle wird erwartet. Außerdem kümmert sich die Brandsicherheitswache um die Sicherstellung der Löschwasserversorgung, Freihalten von Rettungswegen und Sicherstellung der Benutzbarkeit von brandschutztechnischen Einrichtungen.

 

Welche Alternativen zur Erfüllung der Brandschutzanforderungen stehen dem Verein im Hinblick auf die geplanten Nikolausfahrten zur Verfügung, um das Bistro öffnen und nutzen zu können?

 

Die Frage kann und darf die Brandschutzdienststelle nicht beantworten, da sie nicht planerisch tätig sein darf. Diese Frage muss der Verein seinem Architekten und Sachverständigen stellen. Entwurfsverfasser und Sachverständiger sind in der Lage, baurechtskonforme Alternativen zu präsentieren und der Unteren Bauaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

 

Nach Informationen aus der Presse hat der Verein sich mit einem Zelt beholfen, ein aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes gangbarer Weg.