Beschlussempfehlung:
1. Der Kreistag nimmt den Bericht zur Überprüfung von
Photovoltaikanlagen vom 24.06.2019 und die aktualisierte Fassung der
Kostenschätzungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Photovoltaik-Anlagen
sukzessive auf den fünf ausgewählten Kreisgebäuden zu errichten.
2. Der Kreistag beschließt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die
außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 95.000 € für die Realisierung der
PV-Anlagen auf den Gebäuden Michael-Ende Schule und dem Gesundheitsamt
Grevenbroich sowie in Höhe 48.500 € für Planungskosten für die Gebäude
Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld und Berufsbildungszentrum Grevenbroich. Die
Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen i.H.v. insgesamt 143.500 Euro erfolgen durch erzielte Mehreinnahmen
bei PSP 1.100.030.231.012, SK 4482 0000.
Sachverhalt:
In der Sitzung
des Planungs- und Umweltausschusses vom 21.11.2019 wurde die Verwaltung
gebeten, die in der Verwaltungsvorlage enthaltene Wirtschaftlichkeitsberechnung
und die Höhe der Investitionskosten für die Errichtung der ersten Photovoltaikanlagen
auf der Michael-Ende-Schule und dem Gebäude des Kreisgesundheitsamtes zu
überprüfen. Eine aktualisierte Berechnung und Begründung der Abweichung sind in
der Vorlage aufgeführt.
Sachstand Photovoltaikanlagen
(PV-Anlagen)
Auf Antrag der
Fraktionen von CDU und FDP vom 08.08.2018 hat der Kreisausschuss die
Verwaltung am
29.08.2018 gebeten, die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen auf
öffentlichen
Gebäuden zu prüfen. Sofern bei geeigneten Gebäuden eine Installation unter
wirtschaftlichen
und ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll und effizient ist, soll die Umsetzung
erfolgen.
Die vom
Dezernenten VI gebildete Projektgruppe „Photovoltaik“ aus den Ämtern 65-
Gebäudewirtschaft, 68 – Amt für Umweltschutz, 61- Planungsamt, 20- Kämmerei unter
der Leitung des Amtes für 65, hat alle Dächer der kreiseigenen Gebäude
individuell auf verschiedene Parameter (z. B. Sonneneinstrahlung und
Verschattung) untersucht.
Ein erster
Zwischenbericht erfolgte im Planungs- und Umweltausschuss am 21. Februar 2019.
Der detaillierte Bericht dokumentiert auf 96 Seiten die Vergleichs- und
Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu jedem einzelnen Gebäude und wurde am
01.07.2019 den Mitgliedern des Planungs- und Umweltausschuss ausgehändigt und
in der Sitzung vorgestellt.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die
Untersuchungen ergaben, dass sich derzeit die Dächer von fünf Gebäuden für die
Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) anbieten:
die Michael-Ende
Schule,
das
Gesundheitsamt Grevenbroich,
das Berufsbildungszentrum
Neuss-Hamfelddamm,
das
Berufsbildungszentrum Grevenbroich
und das
Berufsbildungszentrum Dormagen.
Hierfür wurden
Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu den unterschiedlichen Betreibermodellen
ausgearbeitet. Die drei Modellvarianten, der Kauf einer PV-Anlage, die Pacht
einer PV-Anlage und die Vermietung der Dachfläche, wurden jeweils für eine durchschnittliche
Lebensdauer der Anlagen von 20 Jahren betrachtet.
Die
unterschiedlichen Betreibermodelle für PV-Anlagen wurden für die fünf in Frage
kommenden Dachflächen zusammengefasst und sind im Bericht vom 24.06.2019 mit
konkreten Empfehlungen dargestellt.
Es zeigt sich, dass der Kauf und die Nutzung einer PV-Anlage auf kreiseigenen
Gebäuden
die
wirtschaftlichste Variante ist.
Zwar ist die
Einspeisevergütung für Strom drastisch gesunken, jedoch betragen die Kosten für
den Kauf einer PV-Anlage nur noch rd. ein Drittel gegenüber den ersten
Berechnungen aus dem Jahr 2009.
Die Verwaltung
verfolgt das Ziel auf Grund der kontinuierlich sinkenden Einspeisevergütung bei
gleichzeitig steigenden Strombezugspreisen, möglichst viel des durch
Photovoltaik-Anlagen erzeugten Öko-Stroms selbst zu nutzen. Durch die
Einspeisung des erzeugten Stroms in das Stromnetz entsteht nämlich neben der
Umsatzsteuerpflicht auch noch eine Körperschaftssteuerpflicht.
Neben der Wirtschaftlichkeit sind auch klimapolitische Zielsetzungen zu
berücksichtigen, so wie sie auch der Antragsteller formuliert hat. Auf die
durchschnittliche Lebensdauer von 20 Jahren für PV-Anlagen errechnen sich
mögliche CO2-Emissionseinsparungen
auf den fünf ausgewählten Kreisgebäuden von bis zu 3.400.000 kg (entspricht 3.400
Tonnen). Aktualisierte Übersicht
über die fünf ausgewählten Gebäude
* alle hier
vorgenommenen Berechnungen wurden auf Basis der Empfehlung der
Energieagentur-NRW, eines Angebotes eines PV-Anlagen Anbieters und den
Ergebnissen eines Fachberatungsbüros durchgeführt (Stand: 25.11.2019). Alle
Werte sind Annahmen, denen Berechnungen zugrunde liegen, die so nicht
garantiert werden können. Sie bieten lediglich einen Überblick darüber, was
möglich ist.
*²kWp= Kilowatt PeakàDas englische Wort „peak“ bedeutet „Spitze“, gemeint ist also
die elektrische Spitzenleistung der Anlage
Die in der Übersicht aufgestellten Kostenschätzungen beim Kauf einer
Photovoltaik-Anlage wurden gegenüber der Vorlage im Planungs- und
Umweltausschusses vom 21.11.2019 neu berechnet und nach unten korrigiert.
Irrtümlich wurden als Basis für Planungsleistungen und Anschlussarbeiten sowie
für die Mehrwertsteuer die Gesamtkosten der Anlagen bei jährlicher Verzinsung
von 4 v.H. zugrunde gelegt (Seite 26 des Berichts, Spalte 8 statt Spalte 7).
Dadurch ist die Kostenschätzung für den Kauf der PV-Anlagen und die beantragte
außerplanmäßige Aufwendung zu hoch ausgefallen. Der beantragte Verfügungsrahmen
für den Kauf und Installation der PV-Anlagen wäre später natürlich nur in
tatsächlicher Kostenhöhe in Anspruch genommen worden. Die Verwaltung bittet den
Fehler in der Kostenschätzung zu entschuldigen.
Die aktualisierte Kostenschätzung setzt sich jetzt aus dem ursprünglichen
Kaufpreis der PV-Anlage, einem Anteil von 15 v.H. für Planungsleistungen und 15
v.H. Anschlussarbeiten zuzüglich 19 v.H. Mehrwertsteuer zusammen. Die
Planungsleistungen enthalten Ingenieurleistungen, wie beispielsweise technische
Gebäudeausrüstung und Ingenieurleistungen für konstruktiven Brandschutz. Aus
Erfahrungen im Baubereich sind zusätzliche Vorarbeiten und Anschlussarbeiten
veranschlagt. Hierzu gehören z.B. im Gewerk Dachdeckerarbeiten mögliche
Dachabdichtungs- und Dachentwässerungsarbeiten.
Die Michael-Ende Schule und das Gesundheitsamt in Grevenbroich sollen als erste
Projekte umgesetzt werden. Aufgrund des guten Zustandes der Dächer und der
verhältnismäßig geringen Anlagengröße sind hierfür voraussichtlich nur geringe
Vorarbeiten erforderlich.
Gemäß aktuellen Berechnungen amortisiert sich die Photovoltaikanlage
der Michael-Ende Schule nach ca. 9,5 Jahren, die des Gesundheitsamtes nach ca.
10,5 Jahren. Bei den Photovoltaikanlagen auf den Dächern des BBZ Hammfelddamm,
des BBZ Grevenbroich und des BBZ Dormagens amortisieren sich die PV-Anlagen
jeweils nach ca. 10 Jahren. Jedes weitere Jahr der Nutzung, das über die
veranschlagte durchschnittliche Lebensdauer von 20 Jahren hinausgeht, bedeutet
zusätzliches Einsparpotenzial - und umgekehrt.
Die tatsächlichen
Einsparpotentiale können nur prognostiziert werden und hängen auch von
Entwicklungen im Energiesektor ab
(Entwicklungen bei EEG-Umlage,
Einspeisevergütung,
Strombezugspreise usw.).
Die Verwaltung
schlägt vor, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und klimapolitischen
Zielsetzungen die Errichtung der Photovoltaikanlagen auf den ausgewählten
Dächern schnell voranzubringen. Nach Errichtung der PV-Anlagen auf den Dächern des
Erweiterungsbaus der Michael-Ende Schule und des Gesundheitsamtes in
Grevenbroich in 2020 soll zügig mit dem BBZ Neuss-Hammfelddamm und dem BBZ
Grevenbroich in den Haushaltsjahren 2021/2022 fortgefahren werden. Um hier
ebenfalls schnell die Errichtung der Anlagen zu gewährleisten, sollen die
Planungsleistungen bereits 2020 beauftragt werden. Die für den Kauf der Anlagen
benötigten Haushaltsmittel werden in den Haushaltsentwürfen 2021/2022
eingestellt. Bei den Anlagen auf beiden Schulgebäuden handelt es sich um
größere PV-Anlagen mit einer Leistung von 130 kWp (gesetzlich vorgeschriebene
Direktvermarktung) bzw. 90 kWp. Die Planung und Errichtung einer PV-Anlage auf
dem Dach des Berufsbildungszentrums Dormagen ist erst nach Sanierung der Fassade
und des Daches möglich, die voraussichtlich erst nach 2022 erfolgen kann.
Finanzierung
Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind keine Mittel für Photovoltaikanlagen
etatisiert. Daher müssen die investiven Mittel als außerplanmäßige investive
Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW zur Verfügung gestellt werden. Hierüber
entscheidet der Kreistag nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Die Kostenschätzung der PV-Anlagen auf den Gebäuden der Michael-Ende
Schule und des Gesundheitsamtes in Grevenbroich beträgt 95.000 Euro, die Planungskosten für die Gebäude
Berufsbildungszentrum Hammfeld und Berufsbildungszentrum Grevenbroich betragen
48.500 Euro. Der beantragte Gesamt-Verfügungsrahmen als außerplanmäßige
Aufwendungen mithin 143.500 Euro.
Nach § 83 Abs. 1 GO NRW soll die Deckung außerplanmäßiger Aufwendungen im
laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Die Verwaltung schlägt als Deckung im
Haushalt in Höhe von 143.500 Euro die Mehreinnahmen bei PSP 1.100.030.231.012,
SK 4482 0000 vor.
Anlagen
Bericht zur Überprüfung von Photovoltaikanlagen
vom 24.06.2019