Betreff
Entgelte für die Anlieferung von Garten- und Parkabfällen zur Kompostanlage Korschenbroich
Vorlage
68/3667/XVI/2019
Aktenzeichen
68.2-09/16
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die Städte und Gemeinden liefern Abfälle aus privaten Haushalten (Biotonne, Bündelsammlung) zur Kompostanlage Korschenbroich. Für diese Anlieferungen agiert der Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und erhebt die vom Kreistag auf Vorschlag des Planungs- und Umweltausschusses beschlossene Anliefergebühr von 70 EUR/t.

Daneben nimmt der Kreis an seiner Kompostanlage auch Garten- und Parkabfälle an, die hauptsächlich durch Garten- und Landschaftsbaubetriebe und die kommunalen Grünflächenämter angeliefert werden. Hinsichtlich dieser Anlieferungen handelt der Kreis nach einer jüngeren Entwicklung der Rechtslage und –auslegung außerhalb seiner öffentlich-rechtlichen Zuständigkeit als sogenannter Betrieb gewerblicher Art (BgA) und erhebt privatwirtschaftliche Entgelte, deren Höhe er als Geschäft der laufenden Verwaltung festlegt.

Nach der Ausgliederung des BgA aus dem Abfallgebührenhaushalt und seiner gesonderten Erfassung in der Kostenrechnung hat sich gezeigt, dass dieser bei den aktuellen Entgelten defizitär arbeitet.

Sofern der „BgA Kompostanlage“ Verluste macht, können diese nicht durch den öffentlich-rechtlichen Abfallgebührenhaushalt des Kreises aufgefangen werden. Sie sind vom allgemeinen Haushalt des Kreises zu tragen und erhöhen damit letztlich die von den Städten und Gemeinden zu tragende Kreisumlage.

Der Kreis möchte die Anliefermöglichkeit für Garten- und Parkabfälle weiter anbieten, da ansonsten keine ausreichenden Entsorgungsmöglichkeiten im Kreis für diese Abfälle bestehen würden. Er beabsichtigt jedoch die Erhebung zumindest kostendeckender Entgelte.

Die letzte relevante Erhöhung der Entgelte datiert aus dem Jahr 2001. Die Entgelte wurden in der Vergangenheit, vor der Einführung eines eigenen BgA, aus dem Abfallgebührenhaushalt gestützt. Die erforderliche Erhöhung fällt daher deutlich aus. Die folgende Auflistung zeigt die geänderten Entgelte.

 

 

                                                                                          aktuell                      neu

Garten- und Parkabfälle bis 15 cm                                     49,50 EUR/t           69,00 EUR/t
Stammdurchmesser, ohne Verunreinigung

Garten- und Parkabfälle bis 15 cm                                     65,00 EUR/t           85,00 EUR/t
Stammdurchmesser, mit Verunreinigung

Wurzelstücke, Stubben, Stammhölzer                                40,00 EUR/t           60,00 EUR/t
mit mehr als 15 cm Durchmesser

Organische Produktionsabfälle                                          69,00 EUR/t           89,00 EUR/t

 

Als Anlage sind das beabsichtigte Informationsschreiben für die Anlieferer und die vollständige Preisliste beigefügt.