Betreff
5. Vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes III - Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich -

Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses des Kreistages zur Durchführung des Änderungsverfahrens
Vorlage
61/3668/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt gem. 14 i. V. m. § 20 Abs. 1 und Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW v. 15.11.2016, GV.NRW, S.933 bis 964) die Aufstellung zur Durchführung der 5. vereinfachten Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich -.

 

Gegenstand der 5. vereinfachten Änderung ist die Festsetzung der Quelle im Strümper Bruch als Naturdenkmal gem. §28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG v. 29.07.2009, BGBl. I S.2542).

 

 


Sachverhalt:

 

 

In der Sitzung vom 12.11.2019 beauftragt der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Meerbusch die Verwaltung der Stadt eine verbindliche Schutzausweisung des Strümper Quelltopfs bei der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Kreis Neuss anzuregen (Anlage 1). Ein entsprechender Antrag liegt dem Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung, Bauen und Wohnen vor.

 

Zur Begründung des Antrages wurde eine Stellungnahme der Biologischen Station im Rhein-Kreis Neuss (Anlage 2) vorgelegt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Quelltopf befindet sich im Naturschutz- und FFH- Gebiet Ilvericher Altrheinschlinge (Anlage 3). Die in der Stellungnahme der Biologischen Station dargelegten Besonderheiten der Quelle im Strümper Bruch treffen zu und sind durch verschiedene Autoren (siehe Literatur zur Stellungnahme) belegt. Die dargelegten Besonderheiten rechtfertigen die Festsetzung der Quelle und ihres Umfeldes als Naturdenkmal. Die gem. § 28 (1) Bundesnaturschutzgesetz benannten Schutzgründe treffen für die Quelle im Strümper Bruch zu:

 

1. Es handelt sich um eine Einzelschöpfung der Natur.

 

2. Der Schutzzweck ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen gegeben.

Die Quelle stellt aufgrund seiner starken Schüttung als sogenannte artesische Druckquelle eine hydrogeologische Besonderheit am Niederrhein dar.

 

3. Der Schutzzweck besteht ebenso in der Seltenheit, Eigenart und Schönheit

Der Quelltopf befindet sich im Umfeld eines Erlenbruchwaldgebietes mit Seggenbestand als großer ovaler Quelltopf (ca. 2,5 mal 4m). Die starke Schüttung führt zu einer zumeist klaren Wasserfläche, wobei temporär Gasaustritt (vermutlich aus den Zersetzungsprozessen der Torfmoose) zu beobachten ist. Die Gesamtsituation ist als besondere, seltene und schöne Naturerscheinung erhaltens- und schützenswert.

 

Durch die geplante Festsetzung der Quelle und dessen Umfeld als Naturdenkmal werden die Grundzüge des Landschaftsplanes III nicht berührt. Insofern soll die Festsetzung durch eine vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes gem. § 20 Abs.2 Landesnaturschutzgesetz NRW vorgenommen werden. Die Quelle und dessen Umfeld befinden sich zudem im Eigentum der Stadt Meerbusch, so dass aus Eigentümersicht die Zustimmung bereits vorliegt.