Beschlussempfehlung:
- Folgende Kindertageseinrichtungen werden
gemäß § 45 in Verbindung mit § 44 KiBiz als plusKITA mit 30.000,00 € pro Kindergartenjahr für einen
Förderzeitraum von zunächst 5 Kindergartenjahren (01.08.2020 bis
31.07.2025) gefördert:
Jüchen:
- Kath. Familienzentrum St.Pantaleon in
Hochneukirch, Mühlenstr. 21
- Kom. Kindertageseinrichtung „Villa
Kunterbunt“, Steinstr. 7 in Jüchen
- Kom. Inklusive Kindertageseinrichtung
„Sausewind“ Weststr. 24 in Hochneukirch
Korschenbroich:
- Inklusive Kindertageseinrichtung der
Lebenshilfe „Zauberwald“, Jane-Addams-Weg 2
- Kindertageseinrichtung der Diakonie
Pestalozzistraße 19 in Kleinenbroich
Rommerskirchen:
- Kom. Familienzentrum Sonnenhaus, Giller Str.
2 in Rommerskirchen
Sachverhalt:
Landeszuschüsse
für plusKITA gemäß § 45 KiBiz in Verbindung mit § 44 Kibiz
Eine plusKITA gemäß §
44 KiBiz ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit
besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit
sprachlichem Förderbedarf. Sie muss als
plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein.
Die
plusKITA hat in besonderer Weise die Aufgabe,
1.
bei der individuellen Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die
alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den
lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren,
2.
zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der
Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln,
3.
auf Grundlage der Beobachtungsergebnisse individuelle Bildungs- und
Förderangebote zur gezielten Unterstützung der sprachlichen Bildung zu
entwickeln und alltagsintegriert durchzuführen,
4.
im Team regelmäßig und mit Unterstützung der Fachkraft nach Absatz 3 die
pädagogische Arbeit zu reflektieren und weiterzuentwickeln,
5.
zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die
Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit, -beratung und -stärkung
regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen,
6.
sich über die Pflichten nach § 13 hinaus in die lokalen Netzwerkstrukturen
durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung
einzubringen,
7.
sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über
die Pflichten nach § 19 hinaus, zum Beispiel durch die regelmäßige Teilnahme an
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und die Bildungs- und
Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen und
8.
die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen,
beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung, Fort- und
Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu stärken.
Mit
Rundschreiben des Landesjugendamtes 42/27/2019 vom 19.11.2019 sind dem
Kreisjugendamt 180.000 Euro pro Kindergartenjahr zur Förderung von plusKITA`s
zur Verfügung gestellt worden.
Die
finanziellen Mittel sind mit 30.000 Euro je Kindertageseinrichtung für
plusKITA`s im Sinne des § 44 KiBiz einzusetzen. Darüber hinaus können
Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf für einen
Übergangszeitraum bis zum Kindergartenjahr 2024/25 mit jeweils 5.000 Euro je
Kindergartenjahr gefördert werden, soweit sie in der Vergangenheit bereits als
Kindertageseinrichtung mit Sprachförderbedarf gefördert wurden.
Folgende
Kriterien waren für das Kreisjugendamt maßgeblich, um die
Kindertageseinrichtungen auszuwählen, die für die oben genannte Förderung
infrage kommen:
- Anzahl der Familien und Kinder unter 7 Jahren in Jüchen,
Korschenbroich und Rommerskirchen, die Leistungen aus dem SGB II beziehen.
- Anzahl der Kinder in einer Kindertageseinrichtung, deren Eltern
aufgrund ihres Jahreseinkommens vom Elternbeitrag befreit sind.
- Anzahl der Kinder in einer Kindertageseinrichtung, deren Eltern in
der 2. Beitragsstufe bei den Elternbeiträgen eingeordnet sind.
- Anzahl der Kinder aus Familien in denen nicht deutsch gesprochen
wird.
- Anzahl der Kinder in einer Kindertageseinrichtung mit
Migrationshintergrund.
Grundlage
für die Kriterien und deren Gewichtung ist der Erlass des Ministeriums für
Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 18.11.2019, Az: 322-6000.5.
Aufgrund der Auswertung des
Kreisjugendamtes kommen folgende Kindertageseinrichtungen für eine Förderung
als plusKITA gemäß § 45 KiBiz mit 30.000 Euro je Kindergartenjahr infrage:
Jüchen:
- Kath. Familienzentrum St.Pantaleon in
Hochneukirch, Mühlenstr. 21
- Kom. Kindertageseinrichtung „Villa
Kunterbunt“, Steinstr. 7 in Jüchen
- Kom. Inklusive Kindertageseinrichtung
„Sausewind“ Weststr. 24 in Hochneukirch
Korschenbroich:
- Inklusive Kindertageseinrichtung der
Lebenshilfe „Zauberwald“, Jane-Addams-Weg 2
- Kindertageseinrichtung der Diakonie
Pestalozzistraße 19 in Kleinenbroich
Rommerskirchen:
- Kom. Familienzentrum Sonnenhaus, Giller Str.
2 in Rommerskirchen