Betreff
Landeszuschüsse für plusKITA gemäß § 45 KiBiz
Vorlage
51/3677/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

  1. Folgende Kindertageseinrichtungen werden gemäß § 45 in Verbindung mit § 44 KiBiz als plusKITA mit 30.000,00 € pro Kindergartenjahr für einen Förderzeitraum von zunächst 5 Kindergartenjahren (01.08.2020 bis 31.07.2025) gefördert:

Jüchen:

  • Kath. Familienzentrum St.Pantaleon in Hochneukirch, Mühlenstr. 21
  • Kom. Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt“, Steinstr. 7 in Jüchen
  • Kom. Inklusive Kindertageseinrichtung „Sausewind“ Weststr. 24 in Hochneukirch

 

Korschenbroich:

  • Inklusive Kindertageseinrichtung der Lebenshilfe „Zauberwald“, Jane-Addams-Weg 2
  • Kindertageseinrichtung der Diakonie Pestalozzistraße 19 in Kleinenbroich

Rommerskirchen:

  • Kom. Familienzentrum Sonnenhaus, Giller Str. 2 in Rommerskirchen

 

 

 


Sachverhalt:

Landeszuschüsse für plusKITA gemäß § 45 KiBiz in Verbindung mit § 44 Kibiz

 

Eine plusKITA gemäß § 44 KiBiz ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf. Sie muss als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein.

Die plusKITA hat in besonderer Weise die Aufgabe,

1. bei der individuellen Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren,

2. zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln,

3. auf Grundlage der Beobachtungsergebnisse individuelle Bildungs- und Förderangebote zur gezielten Unterstützung der sprachlichen Bildung zu entwickeln und alltagsintegriert durchzuführen,

4. im Team regelmäßig und mit Unterstützung der Fachkraft nach Absatz 3 die pädagogische Arbeit zu reflektieren und weiterzuentwickeln,

5. zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit, -beratung und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen,

6. sich über die Pflichten nach § 13 hinaus in die lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen,

7. sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die Pflichten nach § 19 hinaus, zum Beispiel durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen und

8. die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen, beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu stärken.

 

 

Mit Rundschreiben des Landesjugendamtes 42/27/2019 vom 19.11.2019 sind dem Kreisjugendamt 180.000 Euro pro Kindergartenjahr zur Förderung von plusKITA`s zur Verfügung gestellt worden.

Die finanziellen Mittel sind mit 30.000 Euro je Kindertageseinrichtung für plusKITA`s im Sinne des § 44 KiBiz einzusetzen. Darüber hinaus können Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf für einen Übergangszeitraum bis zum Kindergartenjahr 2024/25 mit jeweils 5.000 Euro je Kindergartenjahr gefördert werden, soweit sie in der Vergangenheit bereits als Kindertageseinrichtung mit Sprachförderbedarf gefördert wurden.

Folgende Kriterien waren für das Kreisjugendamt maßgeblich, um die Kindertageseinrichtungen auszuwählen, die für die oben genannte Förderung infrage kommen:

 

  • Anzahl der Familien und Kinder unter 7 Jahren in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen, die Leistungen aus dem SGB II beziehen.
  • Anzahl der Kinder in einer Kindertageseinrichtung, deren Eltern aufgrund ihres Jahreseinkommens vom Elternbeitrag befreit sind.
  • Anzahl der Kinder in einer Kindertageseinrichtung, deren Eltern in der 2. Beitragsstufe bei den Elternbeiträgen eingeordnet sind.
  • Anzahl der Kinder aus Familien in denen nicht deutsch gesprochen wird.
  • Anzahl der Kinder in einer Kindertageseinrichtung mit Migrationshintergrund.

 

Grundlage für die Kriterien und deren Gewichtung ist der Erlass des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.11.2019,     Az: 322-6000.5.

Aufgrund der Auswertung des Kreisjugendamtes kommen folgende Kindertageseinrichtungen für eine Förderung als plusKITA gemäß § 45 KiBiz mit 30.000 Euro je Kindergartenjahr infrage:

Jüchen:

  • Kath. Familienzentrum St.Pantaleon in Hochneukirch, Mühlenstr. 21
  • Kom. Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt“, Steinstr. 7 in Jüchen
  • Kom. Inklusive Kindertageseinrichtung „Sausewind“ Weststr. 24 in Hochneukirch

 

Korschenbroich:

  • Inklusive Kindertageseinrichtung der Lebenshilfe „Zauberwald“, Jane-Addams-Weg 2
  • Kindertageseinrichtung der Diakonie Pestalozzistraße 19 in Kleinenbroich

Rommerskirchen:

  • Kom. Familienzentrum Sonnenhaus, Giller Str. 2 in Rommerskirchen