Betreff
Notfallsanitäterausbildung
Vorlage
32/3733/XVI/2020
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss verantwortet als Träger des Rettungsdienstes und als Träger

von Rettungswachen zusammen mit den Städten Neuss und Dormagen die

rettungsdienstliche Versorgung im Kreisgebiet.

Der Regel-Rettungsdienst wird aus 11 Rettungswachen mit 18 RTW und 5

Notarztstandorten mit 5 NEF sichergestellt. Hinzu kommen Fahrzeuge des Sonderbedarfes.

 

Gem. § 4 Abs. 7 RettG NRW ist die Fahrzeugführerfunktion auf dem RTW und die

Fahrerfunktion auf dem NEF ab dem 01.01.2027 mit einem Notfallsanitäter (NFS)

verpflichtend zu besetzen. Die Funktion des Fahrers des RTWs kann weiterhin durch einen RS oder einen RA erfolgen.

 

Unter dieser Annahme wurde der Personalstellenbedarf ermittelt.

 

Neben der Ausbildung von Notfallsanitätern ist deren Kenntnis- und Wissensstand zu überprüfen; auch um vor der fehlenden Hilfe durch Unterlassung gewappnet zu sein. Das zuständige Ministerium hat bereits im Jahr 2018 in einem Erlass die Notwendigkeit der regelmäßigen Überprüfung festgeschrieben. 

 

Der Rhein-Kreis Neuss verfügt mit vielen Jahren über ein strukturiertes System zur Ausbildung und Überprüfung von erweiterten Versorgungsmaßnahmen durch medizinisches Fachpersonal. Natürlich ist der sicherlich wünschenswerte Erreichungsgrad von 100% aus verschiedenen Gründen unrealistisch, in diesem Jahr konnten aber zumindest 80% aller Notfallsanitäter im Rhein-Kreis Neuss geschult und zertifiziert werden.