Betreff
Antrag der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH auf Neukonzeption der Finanzierung der Wohnungslosenhilfe in Neuss
Vorlage
50/3742/XVI/2020
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Kreis bezuschusst die Fachberatungs- und Kontaktstelle nach § 67 SGB XII des Caritasverbandes in Neuss mit 122.672 €, Haushalt 2020. Auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und die Stadt Neuss bezuschussen diese Beratungsstelle.

 

Der Caritasverband möchte künftig eine „verursachergerechtere“ Kostenstruktur – abhängig von den jeweiligen Zuständigkeiten – und für alle Angebote der Wohnungslosenhilfe der Caritas in Neuss einführen. Damit verbunden wäre zwar keine Änderung der Finanzierungsanteile (festgelegt mit 50 v.H. LVR, andere 50 v.H. anteilig mit 60 v.H. Rhein-Kreis Neuss, Stadt 30 v.H. und 10 v.H. Träger-Eigenanteil), aber eine Verschiebung des jeweiligen Finanzvolumens. Ergebnis der neuen Kostenstruktur wäre auch eine erhebliche Reduzierung des Eigenanteils des Trägers um 47.634,34 €.

 

Der Konzeptentwurf der Caritas, der sich aber auf alle Angebote der Wohnungslosenhilfe des Verbandes in Neuss bezieht, sieht eine Erhöhung des Kreiszuschusses um 15.229,61 € vor. Für das laufende Haushaltsjahr sind 122.672 € etatisiert. Nach der gültigen Beschlusslage bezieht sich die Kreisförderung aber ausschließlich auf die Betriebskosten der Beratungsstelle und der Kontaktstelle (s. Anlage).

 

Schon in ersten Gesprächen im August 2019 wurde der Caritasverband darauf hingewiesen, dass die Haushaltsansätze 2020 durch den Doppelhaushalt 2019/2020 bereits festliegen und zusätzliche Mittel nicht zur Verfügung stehen. Eine strukturell begründete Finanzierungsänderung müsse zudem detailliert geprüft und der Sozial- und Gesundheitsausschuss beteiligt werden.

 

Der Caritasverband hat seinen Vorstoß im Antrag vom 23.12.2019 näher begründet und mitgeteilt, dass sich die Stadt Neuss den neuen Überlegungen angeschlossen hätte und ab 2020 einen höheren Zuschuss gewähren werde (s. Anlage).

 

Der Antrag des Caritasverbandes ist unter den beteiligten Kostenträgern nicht abgestimmt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Fachberatungsstelle und die Kontaktstelle „Frauke“ in Grevenbroich ebenfalls in einer Mischfinanzierung stehen, hierfür aber keine Änderung der Kostenstruktur bzw. der Fördermittel beantragt wurde.

 

Der Bereich der Wohnungslosenhilfe wird von der Verwaltung in 2020 auch aufgrund der neuen Ansätze aus den Projekten der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE“ sowie weiterer bekannter Aktivitäten in der Stadt Neuss (neue Wohnungsangebote für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen - Angebote Augustinus-Kliniken und SKF Neuss) konzeptionell überarbeitet.

 

Die Neukonzeption der Wohnungslosenhilfen soll zudem auch den Aspekt des Wirkungsdialoges berücksichtigen. Ein entsprechender Projektauftrag ist in der internen Abstimmung. Ziel des Projektes ist, 

 

-       die Transparenz der bestehenden Beratungs- und Hilfeangebote für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen,

-       abgestimmte Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten,

-       die Erarbeitung von Grundlagen für einen Wirkungsdialog sowie

-       evtl. Entwicklung weiterer Handlungsansätze.

 

Die Projektarbeiten werden mit einer Bestandsanalyse und dem Ziel, alle Angebote, Projektvorhaben und Hilfeleistungen im Rhein-Kreis Neuss vollständig zu erfassen, starten. Weitere Schritte sind die Abstimmung der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten unter den Beteiligten, sowie die Definition von Zielsetzungen und Kennzahlen für einen Wirkungsdialog. Zudem soll eine Fachtagung zum Thema durchgeführt werden. Die Neukonzeption Wohnungslosenhilfen im Rhein-Kreis Neuss wird dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Der von der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH vorgelegte Antrag betrifft generelle Ansätze der Finanzierung der Dienstleistungen und ist nach Auffassung der Verwaltung daher im Rahmen des Projektes zu behandeln. Die Vorgehensweise wurde am 4. Februar 2020 mit der Antragstellerin abgestimmt.