Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im
Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 31.12.2020 insgesamt 9.921 Flüchtlinge.
Dies sind 124 Flüchtlinge weniger als zum 30.09.2019 und 709 mehr als zum
Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem
Ausländerzentralregister) sowie 483 mehr als Ende Dezember 2017 und 10 weniger
als Ende Dezember 2018.
Über
eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 7.253 Flüchtlinge und
damit 26 weniger als zum letzten Stichtag am 30.09.2019 (30. Juni 2017: 5.428).
Die
Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.446 zurückgegangen
(30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 255 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher
Bleibeperspektive (seit dem 01.08.2019 gilt dies nur noch für Syrien und
Eritrea). Aus Iran, Irak, Somalia und Afghanistan, bei denen man nicht mehr von
einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 513 Flüchtlinge
im laufenden Asylverfahren.
Aus
diesen Herkunftsländern haben insgesamt 822 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen
Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni
2017 (hier waren es 621 Personen) um 201 Personen gestiegen, gegenüber dem 30.09.2019
sind 44 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt
sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt
rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem
Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber
hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die
Zahlen hier mit aufgeführt.
Die
Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.222
Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der
Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen.
Eine
detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen im Rhein-Kreis Neuss gesamt
sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. Dezember
2019 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 zu TOP 3.1 bei.
Asylgeschäftsbericht des BAMF (Dezember
2019):
Bezogen
auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung
des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 9.851 gestellte
Erst- und Folgeanträge im Dezember 2019 gegenüber 12.096 im September 1019, 9.691
im Juni 2019, 12.762 im März 2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September
2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520
im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die
Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.
Die
beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 57.012 im Dezember
2019 abgebaut werden, im September 2019 waren noch 54.662 Verfahren anhängig,
sodass hier wieder eine Steigerung verzeichnet werden kann. Im Dezember 2019
hat das BAMF 11.892 Entscheidungen getroffen, davon 4.797 positive Entscheidungen.
Die Schutzquote betrug im Dezember 2019 40,3
% (gegenüber 37,7 % im September 2019, 37 % im Juni 2019, 40,3 % im März 2019,
38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im
März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni
2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 zu TOP 3.1 bei.
Eine
Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit
hoher Bleibeperspektive Syrien und Eritrea (sowie aus den Ländern Iran, Irak,
Somalia und Afghanistan) ist als Anlage 4 zu TOP 3.1 beigefügt.