Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im
Rahmen der Integrationskonferenz am 16.03.2018 wurde ausführlich dargestellt,
inwiefern die Umsetzung der in 2016 aufgestellten Handlungsempfehlungen einen
Fortschritt erfahren hat. Eine erneute Überprüfung und Überarbeitung ist
geplant.
Eine
Abfrage bei den Akteuren und eine Darstellung, inwiefern die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen sich gegenüber der letzten Abfrage und den Ergebnissen
weiter entwickelt hat, erscheint zum jetzigen Zeitpunkt aber als nicht
zielführend. Zunächst sollten die neuen Landesprogramme „Gemeinsam klappt’s“
und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ des MKFFI und des MAGS im
Rhein-Kreis Neuss etabliert werden. Durch die Etablierung wird es zur
Einrichtung neuer Fördermaßnahmen, insbesondere für den Personenkreis der 18
bis 27 jährigen geduldeten und gestatteten Flüchtlinge kommen. Im Moment ist
auf diesem Gebiet alles in der Entwicklung. Dieser Entwicklung sollte vor einer
erneuten Evaluierung Zeit gegeben werden.
Die
Förderbausteine sind wie folgt bezeichnet:
1.
Coaching
2.
Berufsbegleitende
Qualifizierung und/ oder Sprachförderung
3.
Nachträglicher
Erwerb des Hauptschulabschlusses
4.
Schul-
ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilhabe an
Jugendintegrationskursen
5.
Innovationsfonds
für innovative Maßnahmen und Projekte
Leider
hat sich die Beantragung der Förderbausteine entsprechend verzögert, weil die
ursprünglich für den Sommer 2019 geplante Förderrichtlinie zum Landesprogramm
erst vor Weihnachten veröffentlicht wurde. Zurzeit erfolgt die Abstimmung mit
den kreisangehörigen Kommunen und den Akteuren vor Ort, am 29.01.2020 findet in
diesem Zusammenhang die zweite Bündniskerngruppensitzung statt.
Geschäftsführende Stelle in den beiden Landesprogrammen ist das Kommunale
Integrationszentrum (KI) Rhein-Kreis Neuss, Bildungskoordination. Die
Federführung obliegt Kreisdirektor Dirk Brügge.
Die
kreisangehörigen Kommunen und Akteure wurden vom KI gebeten, bis zum 21.01.2020
konkrete Bedarfe vor Ort zu benennen und bereits erste Maßnahmenideen zu
entwickeln, die zusammen mit den Ergebnissen der vom KI durchgeführten und
ausgewerteten Angebots- und Bedarfsanalyse in die Bündniskerngruppensitzung am
29.01.2020 eingebracht und diskutiert werden.
Die
geschäftsführende Stelle muss für die Förderbausteine 1 bis 4 des Programms
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ einen gesammelten Antrag für
alle Akteure im gesamten Rhein-Kreis Neuss stellen. Zuwendungsempfänger ist der
Rhein-Kreis Neuss. Die Zuwendung kann längstens für den Zeitraum bis zum
30.06.2022 beantragt werden und kann an Drittempfänger weitergeleitet werden.
Zusätzlich hat der Rhein-Kreis Neuss Anspruch auf die Förderung von drei
Teilhabemanagern (Baustein 6 aus „Gemeinsam klappt’s“ – pro 100 geduldete
geflüchtete Menschen im Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahren wird eine
Stelle gefördert), auch dieser Antrag ist vom KI zu stellen, hier gilt zunächst
der Förderzeitraum bis zum 31.12.2021.
Teilhabemanager
befassen sich primär mit der Zielgruppe der geduldeten und sekundär mit den
gestatteten 18 bis 27-jjährigen jungen Geflüchteten. Sie haben unter anderem
die Aufgaben einer quantitativen und qualitativen Erfassung und einer Angebots-
und Bedarfsanalyse der Zielgruppe im Hinblick auf Integration in
Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung. Sie führen ein klassisches
Case-Management als rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung durch und
vermitteln an die jeweils zuständige Stelle entsprechend der
lebenslagenbezogenen Bedarfe der Zielgruppe. Sie sollen Ausbildungsmotivation
und Ausbildungsfähigkeit herstellen und Wege der persönlichen Qualifizierung,
Ausbildung und Beschäftigung aufzeigen. Bei Personen, die von einer
KOMM-Struktur nicht angesprochen werden, können sie aufsuchende Sozialarbeit
leisten.
Alle
Förderbausteine werden vom Land in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von
bis zu 80 Prozent als Projektförderung gewährt, d.h., es ist ein Eigenanteil
von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.
Der
Rhein-Kreis Neuss wird am 19.06.2020 in der Zeit von 13 bis 16 Uhr eine Integrationskonferenz
abhalten. Im Rahmen der Integrationskonferenz sollen das von der
Bildungskoordination für Neuzugewanderte erarbeitete Prozesshandbuch zur
Darstellung der Übergänge zwischen den einzelnen Integrationsschritten
vorgestellt werden sowie dann schon aufzeigbare Fortschritte bezogen auf das
Integrationskonzept für Flüchtlinge. Außerdem werden die Aktivitäten im Rahmen
der Landesprogramme „Gemeinsam klappt’s“ und „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“ erläutert und der ehrenamtliche Sprachhelferpool des Rhein-Kreises
Neuss vorgestellt.