Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss spricht sich bei der erforderlichen Fortschreibung des Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für eine Neuerhebung der Mietwerte zum 01.08.2020 aus. Die neuen Mietrichtwerte sollen zum 01.02.2021 in Kraft treten.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür ein geeignetes Unternehmen zu beauftragen und eine entsprechende Ausschreibung vorzunehmen.
Sachverhalt:
Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen die durch das schlüssige Konzept ermittelten Werte mindestens alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls neu festgesetzt werden.
Dies kann entweder durch
· eine neue Erhebung
oder
· indexbezogen unter Anwendung des bundesweiten Verbraucherpreisindex
geschehen.
Der Rhein-Kreis Neuss hat sich für eine erneute Erhebung entschieden.
In zeitlicher Hinsicht ist hierbei der Aufwand für das notwendige ordnungsgemäße Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Dabei ist davon auszugehen, dass ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne einer Binnenmarktrelevanz nicht besteht und damit nicht europaweit auszuschreiben ist. Dies liegt darin begründet, dass das zu beauftragende Unternehmen fundierte Kenntnisse über die deutsche sozialrechtliche höchstrichterliche Rechtsprechung verfügen muss, welche die Vorgaben zum schlüssigen Konzept entwickelt hat.
Es ist folgender Zeitplan vorgesehen:
13.02.2020 Sozial- und Gesundheitsausschuss; Auftrag zur Neuerhebung der Mietobergrenzen
Durchführung des
ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens
· Vorauswahl von drei qualifizierten Unternehmen
· Zu vergebender Auftrag wird über die Vergabeplattform Subreport-Elvis hochgeladen
· 3-Wochen-Frist zur Abgabe eines Angebots
· Auftragsvergabe
01.08.2020 Stichtag für Datenerhebung
Ende Oktober/ Erhebung liegt vor
Anfang November
16.12.2020 Kreistag; Beschluss neue Mietwerte
01.02.2021 Neue Mietobergrenzen treten in Kraft