Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rhein-Kreis Neuss lebten
zum Stichtag 31.12.2020 insgesamt 9.921 Flüchtlinge.
Dies sind 124 Flüchtlinge weniger
als zum 30.09.2019 und 709 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige
Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 483 mehr als
Ende Dezember 2017 und 10 weniger als Ende Dezember 2018. Über eine
Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 7.253 Flüchtlinge und damit
26 weniger als zum letzten Stichtag am 30.09.2019 (30. Juni 2017: 5.428).
Die Zahl der Flüchtlinge im
laufenden Asylverfahren ist auf 1.446 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750).
Hiervon kommen 255 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (seit
dem 01.08.2019 gilt dies nur noch für Syrien und Eritrea). Aus Iran, Irak,
Somalia und Afghanistan, bei denen man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten
Bleibeperspektive reden kann, kommen 513 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.
Aus diesen Herkunftsländern
haben insgesamt 822 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus
familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es
621 Personen) um 201 Personen gestiegen, gegenüber dem 30.09.2019 sind 44
Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der
Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei
einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht
als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen
Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.
Die Zahl der Flüchtlinge
mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.222 Personen (30. Juni 2017:
1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende
Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.
Eine detaillierte Übersicht
über die Flüchtlingszahlen im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische
Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. Dezember 2019 liegen als Anlage
1 und Anlage 2 bei.
Asylgeschäftsbericht des BAMF (Dezember 2019):
Bezogen auf das gesamte
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des
Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 9.851 gestellte Erst-
und Folgeanträge im Dezember 2019 gegenüber 12.096 im September 1019, 9.691 im
Juni 2019, 12.762 im März 2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September
2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520
im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die
Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.
Die beim BAMF anhängigen
Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 57.012 im Dezember 2019 abgebaut
werden, im September 2019 waren noch 54.662 Verfahren anhängig, sodass hier
wieder eine Steigerung verzeichnet werden kann. Im Dezember 2019 hat das BAMF 11.892
Entscheidungen getroffen, davon 4.797 positive Entscheidungen. Die Schutzquote
betrug im Dezember 2019 40,3 %
(gegenüber 37,7 % im September 2019, 37 % im Juni 2019, 40,3 % im März 2019,
38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im
März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni
2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 bei.
Eine Aufstellung und Grafik
zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher
Bleibeperspektive Syrien und Eritrea (sowie aus den Ländern Iran, Irak, Somalia
und Afghanistan) ist als Anlage 4 beigefügt.