Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2021 bis 2025 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 


Sachverhalt:

Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2021 – 2025 besteht aus 13 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 56,18 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 16,95 Mio. EUR. Die 13 Maßnahmen bestehen aus sechs Straßenbaumaßnahmen und sieben Radwegemaßnahmen, die für die Jahre 2021 - 2025 eingeplant sind.

Alle aufgeführten Maßnahmen des Kreises stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht möglich.

Nichtsdestotrotz ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes Baurecht“ zu schaffen.

 

Hiervon ist insbesondere das große Straßenbauvorhaben K 33n AS Delrath betroffen. Für die Maßnahmen liegt das zwingend erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die Bezuschussung noch nicht vor. Das Planfeststellungsverfahren ist allerdings weit fortgeschritten. Die Verwaltung erstellt zurzeit die Synopse. Alle weiteren Details sind den Ausführungen in TOP 4 zu entnehmen.

 

 

 

Anhang:

 

Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.