Betreff
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2021-2023 gemäß § 9 Kommunalhaushaltsverordnung NRW
Vorlage
20/3807/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 zur Kenntnis.

Er empfiehlt, in Höhe des für das Haushaltsjahr 2020 prognostizierten Jahresüberschusses von rd. 9,4 Mio. €  1,26 v.H. der Umlagegrundlagen der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2020 nicht zu erheben.

Aufgrund der Verbesserungen im Bereich des SGB II werden gemäß der Satzungsregelung 19,75 Mio. EUR, das entspricht 2,65 v.H. der Umlagegrundlagen, nicht erhoben.

 

 


Sachverhalt:

Am 27.03.2019 hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss einen Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 beschlossen. Damit wurden ertrags- und finanzwirtschaftliche sowie vermögenswirksame Entscheidungen für einen 2-jährigen Zeitraum im Voraus satzungsrechtlich festgelegt. Die Veranschlagung ist nach Jahren getrennt vorgenommen, da das Jährlichkeitsprinzip zu beachten ist. Die beiden Haushaltsjahre dürfen nicht zu einer Rechnungsperiode zusammengefasst werden.

 

Im Falle einer Haushaltsplanung für 2 Jahre ist gem. § 9 Kommunalhaushaltsverordnung NRW  (KomHVO NRW) dem Kreistag eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bezogen auf die dem 2. Haushaltsjahr folgenden 3 Jahre - also die Haushaltsjahre 2021 - 2023 - vorzulegen. Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht, da mit der Fortschreibung der mittelfristigen Planung die Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 nicht verändert wird und die endgültigen Festsetzungen für die Jahre 2021 ff. den zukünftigen Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben.

 

Die im Planungszeitraum 2021 - 2023 gegenüber der Darstellung im Doppelhaushalt zu erwartenden wesentlichen Veränderungen sind - basierend auf einer Prognoserechnung für das Haushaltsjahr 2020 - nachfolgend dargestellt und erläutert.

Die beigefügte Übersicht der „Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzplanung 2021 - 2023 gem. § 9 KomHVO NRW“ gibt außerdem Auskunft darüber, inwieweit die Entwicklung der maßgeblichen Haushaltspositionen im Haushaltsjahr 2019 von der beschlossenen und genehmigten Haushaltssatzung 2019/2020 auf der Basis der z.Zt. vorliegenden Zahlen abweicht.

 

 

Für das abgelaufene Haushaltsjahr 2019 ist derzeit von folgender Entwicklung auszugehen:

Zeile 1 – Steuern und ähnliche Abgaben

Mehrerträge von 825 T€ sind bei der Wohngeldpauschale zu verzeichnen.

 

Zeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Die Erträge aus den Schlüsselzuweisungen sowie der Kreisumlage entwickeln sich nach Plan.

Wie bereits im vergangenen Jahre werden die Mittel aus der Schulpauschale gem. § 17 GFG 2019 investiv verwandt.

Die aufgrund der Sozialhilfesatzung an den Aufwendungen gem. SGB II beteiligten kreisangehörigen Kommunen erstatten die anteiligen Nettoaufwendungen über die Ertragsposition Kostenerstattungen und Kostenumlagen.

 

Zeile 3 – sonstige Transfererträge

Die sonstigen Transfererträge entwickeln sich im Wesentlichen nach Plan. Die im Rahmen des Investitionsprogrammes „Gute Schule 2020“ gewährten Mittel werden entsprechend der Förderrichtlinien zunächst als Kreditaufnahmen vereinnahmt und zu einem späteren Zeitpunkt umgebucht. Sie können sowohl konsumtiv als auch investiv Verwendung finden.

 

Zeilen 4 und 5 – öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte

 

Mehrerträge ergeben sich im Bereich der Verwaltungsgebühren. Ansonsten ist von einem planmäßigen Verlauf auszugehen.

 

Zeile 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen

 

Die endgültige Spitzabrechnung der satzungsgemäßen Gemeindebeteiligung an den Kosten der Unterkunft gem. SGB II steht noch aus.

Infolge der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Rechnungsprüfung ergeben sich Mehrerträge aufgrund von Personalkostenerstattungen.

 

Zeile 7 -  sonstige ordentliche Erträge

 

Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen werden Rückgänge bei den Buß- und Verwarngeldern in Höhe von rund 1 Mio. € erwartet.

 

Zeilen 11 und 12 - Personal- und Versorgungsaufwendungen

 

Besoldungs- und Tariferhöhungen führen neben überproportional gestiegenen Versorgungsaufwendungen zu Mehraufwand. Auch die naturgemäß schwer zu prognostizierenden Beihilfeaufwendungen liegen über den Planansätzen. Die auf Basis der von der Rheinischen Versorgungskasse erstellten Vorausschau kalkulierten Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen fallen voraussichtlich geringer aus.

 

Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

Aufgrund fehlender Personalressourcen sowie der komplexen Regelungen im Vergaberecht verzögern sich diverse Maßnahmen im Bereich der Bauunterhaltung sowie im Straßenbau. Auch konnten die geplanten Projekte im Bereich Breitbandausbau, Strukturwandel und Digitalisierung nicht wie geplant umgesetzt werden.

 

Zeile 14 – bilanzielle Abschreibungen

 

Aufgrund des § 36 Abs.3 der zum 01.01.2019 in Kraft getretenen KommunalhaushaltsVO wurden die Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter angehoben, was zu Mehraufwand im Bereich der ordentlichen Aufwendungen führte. Dieser wurde z.T. durch Wenigeraufwand beim Abschreibungsaufwand für GWG kompensiert.

 

 

Zeile 15 – Transferaufwendungen

 

Die Aufwendungen im Bereich der Hilfen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Pflegewohngeld, Eingliederungshilfe, Hilfen zur Gesundheit) zeigen nur unwesentliche Abweichungen. Mehraufwand im Bereich der Grundsicherung im Alter ist durch entsprechende Bundesmittel gedeckt.

Aufgrund ungeklärter Fördermodalitäten wird für den Zuschuss an die Stiftung „Insel Hombroich“ eine Verpflichtungsrückstellung gebildet.

 

Zeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen

 

Verbesserungen beim sonstigen ordentlichen Aufwand sind in erster Linie auf die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II zurück zu führen.

 

Zeilen 19 und 20 Finanzerträge und –aufwendungen

 

Das Finanzergebnis entwickelte sich weitgehend planmäßig.

 

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Jahresabschlussbuchungen wie beispielsweise noch vorzunehmende Wertberichtigungen oder die Bildung bzw. Auflösung von Rückstellungen, wird  z.Zt. beim Jahresergebnis 2019 mit einem Überschuss von rd. 2,4 Mio. EUR gerechnet.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 ist derzeit von folgender Entwicklung auszugehen.

Die Positionen des Finanzausgleichs, insbesondere die Schlüsselzuweisungen, die Kreisumlage und die Landschaftsumlage wurden aufgrund des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2020, das zwischenzeitlich endgültig verabschiedet ist, auf Abweichungen überprüft. Des Weiteren wurden insbesondere der Personalaufwand sowie die Aufwendungen nach dem SGB II und dem SGB XII einer Prognose unterzogen.

Nach dem zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2020 (GFG 2020) sowie der von der Landschaftsversammlung Rheinland beschlossenen Festsetzung des Landschaftsumlage-Hebesatzes auf 15,1 v.H. der gültigen Umlagegrundlagen ergeben sich im Vergleich zum beschlossenen Doppelhaushalt 2020 für den Rhein-Kreis saldiert Verbesserungen.

 

Der Kreistag hat bereits in seiner Sitzung am 27.03.2019 u.a. beschlossen, dass für den Fall, dass der Landschaftsverband Rheinland den Umlagesatz für das Haushaltsjahr 2020 niedriger als 15,7 v.H. der Umlagegrundlagen festsetzt, den auf den Rhein-Kreis Neuss entfallenden Anteil nicht als Kreisumlage nicht zu erheben.

Sollte die erwartete  eingeplante Absenkung der Bundesbeteiligung gemäß § 46 Abs. 7 SGB II zur Vermeidung eines Umschlagens in Bundesauftragsverwaltung (Art. 104 a GG) für das Haushaltsjahr nicht beschlossen werden, wird die dadurch eintretende Entlastung des Kreises an die kreisangehörigen Kommunen ebenfalls weitergegeben werden.

Mit dem am 09.12.2019 beschlossenen Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 erfolgte eine noch deutlichere Absenkung als im Doppelhaushalt eingeplant und zwar auf 2,7 und nicht auf 3,3 Prozent.

 

Die Prognose für das Haushaltsjahr 2020 stellt sich derzeit wie folgt dar:

2020

 

Verbesserungen

Verschlechterungen

 

in TEUR

in TEUR

ERGEBNISPLAN

 

 

 

Schlüsselzuweisungen

3.277

Kreisumlage mit Hebesatz 36,45 v.H. (Mitnahmeeffekt)

7.230

 

Landschaftsumlage (15,1 v.H.) bereits beschlossen

2.508

 

Aufwendungen nach dem ELAG

748

 

Schul-/Bildungs- und IV-Pauschale

118

 

 

Personalaufwand (SN 1)

800

Personalkostenerstattung aus Übernahme Rechnungsprüfung für GV und MB

600

 

 

 

SGB II

 

 - Wohngeldpauschale

800

 

 - neue Hochrechnung auf Basis 2019 sowie  Absenkung Bundesbeteiligung von 3,3% auf 2,7%

4.760

1.870

 

 

SGB XII

 

 -  Auswirkungen BTHG einschl. Inklusionspool

217

1.000

 - Angehörigen-Entlastungsgesetz

380

 

 

VERBESSERUNG:

9.418

 

entspricht ca.--->

1,26

 

v.H. Kreisumlage

746.299.722

 

Beschluss KT (27.3.19) zur LU                      -------> 0,34 v.H.

2.508

weiterer möglicher Verzicht auf                    -------> 0,92 v.H.

6.866

insgesamt:                                                  ------> 1,26 v.H.

 

 

 

 

 

Aufgrund der Verbesserungen im Bereich SGB II werden gemäß der Satzungsregelung 19,75 Mio. EUR, das entspricht

2,65 v.H. der Umlagegrundlagen nicht erhoben.

 

 

 

 

 

Somit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt auf der Grundlage der dargestellten Veränderungen ein voraussichtlich positives Jahresergebnis von rd. 9,4 Mio. EUR.

Abzüglich der bereits beschlossenen Weitergabe der Entlastung aus einer niedrigeren Landschaftsumlage besteht damit die Möglichkeit, einen weiteren Teilbetrag in Höhe von 6,9 Mio. EUR  bzw. 0,92 v.H. der gültigen Umlagegrundlagen nicht von den kreisangehörigen Kommunen zu erheben. Insgesamt würden dann 1,26 Prozentpunkte Kreisumlage nicht erhoben.

Damit wird auch den mit Schreiben vom 26.11.2019 vorgetragenen Erwartungen der kreisangehörigen Kommunen, die Kreisumlage nicht mit dem satzungsgemäßen Hebesatz von 36,45 v.H. zu erheben sondern um 0,85 v.H. bzw. rd. 6,35 Mio. EUR zu reduzieren, mehr als Rechnung getragen.

 

Soweit sich in der Entwicklung der Haushaltsansätze noch weitere Änderungen ergeben, werden diese noch in die Beratung eingebracht und in den Sitzungen des Finanzausschusses bzw. Kreistages vorgetragen.

 

Auf der Grundlage der bestehenden Berechnungen wurden die Planansätze für die Ergebnis- und Finanzplanung 2021 – 2023 gem. den Orientierungsdaten des Landes fortgeschrieben.

 

Die Fortschreibung der Finanzplanung enthält – hochgerechnet auf Grundlage der bisherigen Beratungen- die erforderlichen Finanzmittel für die Investitionsvorhaben Radsportforum, Säbelfechthalle sowie den Wildwasserpark. Ebenfalls berücksichtigt sind die investiven Kosten für das Berufskolleg Dormagen, die Mosaik- und die Herbert-Karrenberg-Schule.

 

FINANZPLAN

Gesamtbedarf in T€

Berufskolleg Dormagen, Fassaden-Sanierung

7.200

Erweiterung Mosaik-Schule Grevenbroich-Hemmerden

2.600

Erweiterung Herbert Karrenberg Schule Neuss

1.800

Sportprojekt Radsporthalle Kaarst Büttgen

8.600

Bundes-/ Landeszuschüsse 42%

3.612

50%-Beteiligung Standortkommunen

2.494

Sportprojekt Säbelfechten Dormagen Knechtsteden

17.400

Bundes-/ Landeszuschüsse 65%

13.310

50%-Beteiligung Standortkommunen

  7.004

Sportprojekt Wildwasserpark Dormagen

21.000

Bundes-/ Landeszuschüsse 42%

8.820

50%-Beteiligung Standortkommunen

6.090

 

 

Der Stellenplan 2020 wird nach Beschlussfassung im Personalausschuss am 03.03.2020 im Kreistag separat beraten.