Betreff
Endgültige Festsetzung der Zuweisungen gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz 2020
Vorlage
20/3810/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Sitzungsvorlage 20/3389/XVI/2019 wurden in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.09.2019 die vom Landeskabinett beschlossenen Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 (GFG 2020) vorgestellt und die auf Basis der Arbeitskreisrechnung vom 29.07.2019 zu erwartenden Zuweisungsbeträge dargestellt.

 

Für das nunmehr im Landtag beschlossene und am 19.12.2019 verkündete GFG 2020 wurden zwischenzeitlich vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) die endgültigen GFG-Zuweisungen festgesetzt.

 

Auf Grundlage der endgültigen Festsetzung stellen sich die GFG-Zuweisungen, die keine erheblichen Abweichungen zur Arbeitskreisrechnung (AKR) vom 29.07.2019 aufweisen, wie folgt dar:

 

Schlüsselzuweisungen

 

 

Gegenüber der Planung erhält der Rhein-Kreis Neuss 3,3 Mio. € weniger an Schlüssel-zuweisungen.

 

 

Keine Veränderung gegenüber der Arbeitskreisrechnung bei der Steuerkraft als maßgebliche Kennzahl für die Finanzkraft der kreisangehörigen Städte und Gemeinde:

 

Die Veränderung bei den Schlüsselzuweisungen spiegelt sich entsprechend bei den Umlagegrundlagen wider:

 

 

 

Allgemeine Investitionspauschale

 

 

 

Aufwands-/Unterhaltungspauschale

 

 

 

Sportpauschale

 

 

 

Schul-/Bildungspauschale