Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Kaarst und dem Rhein-Kreis Neuss im Bereich der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
Vorlage
51/3830/XVI/2020
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften von der Stadt Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss zu beschließen.

Die Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses, siehe Anlage.


Sachverhalt:

Zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Kaarst wurde gemäß §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) im Jahre 2017 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften von der Stadt Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss beschlossen, die am 17.08.2017 bekanntgegeben wurde.

Zum vorgenannten Zeitpunkt gingen die beteiligten Behörden davon aus, dass ca. 25 Fälle seitens des Kreisjugendamtes Neuss für die Stadt Kaarst zu bearbeiten sind. Dementsprechend wurden Personal- und Sachkosten für 0,525 VZÄ einer Stelle festgelegt.

Zwischenzeitlich hat sich die durchschnittliche Anzahl der Fälle verringert. Die Vereinbarung wird daher neu gefasst, eine Fallzahl festgelegt und die Personal- und Sachkosten entsprechend angepasst. Fälle, die über die festgelegte Anzahl hinausgehen, werden an den Betreuungsverein abgegeben.   

Die neue Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kaarst und dem Rhein-Kreis Neuss ist als Anlage beigefügt.  

Die Stadt Kaarst führt entsprechende Beschlüsse zur 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im dortigen Jugendhilfeausschuss (am 12.03.2020) sowie dem Stadtrat (am 19.03.2020) herbei.

Eine Beschlussfassung seitens des Kreises nach heutigem Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss ist am 25.03.2020 im Kreistag vorgesehen.

Soweit erforderlich, werden die Zustimmung zur Vereinbarung bzw. deren Veröffentlichung durch die Bezirksregierung seitens ZS 2 eingeholt.