Sachverhalt:
Der Kreis ist gemeinsam
mit den kreisangehörigen Kommunen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für
den Rhein-Kreis Neuss. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist
verantwortlich:
- für die Abfälle aus privaten
Haushalten,
- für Gewerbeabfälle, die gemeinsam mit
diesen über die kommunalen Müllabfuhren erfasst werden,
- für nicht verwertbare Gewerbeabfälle,
die zur Deponie des Kreises angeliefert werden können.
Die kreisangehörigen
Kommunen sind zuständig für die Einsammlung der Abfälle, sie transportieren
diese zu den Entsorgungseinrichtungen des Kreises. Der Kreis ist zuständig für
die weitere Abfallentsorgung.
Die Abfallwirtschaft
zählt zur sogenannten „Kritischen Infrastruktur“ gemäß Erlass des Ministeriums
für Umwelt, Landwirtschaft Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 17.03.2020 und
muss in den Zeiten der Corona-Pandemie aufrechterhalten bleiben.
Für den
Zuständigkeitsbereich des Kreises wurden gemeinsam mit den für den Betrieb der
Anlagen beauftragten Unternehmen folgende Maßnahmen ergriffen:
- In der Wertstoffsortier- und
Abfallbehandlungsanlage – WSAA - wurden die Schichten (Früh- und
Spätschicht) so getrennt, dass bei einem Infektionsfall nach Möglichkeit
nur eine Schicht betroffen ist. Weiterhin wurden die Mitarbeiterwechsel zwischen
verschiedenen Anlagenteilen eingestellt, so dass bei einem Infektionsfall
nach Möglichkeit die Anlage nicht vollständig ausfällt.
- Auch in der Kompostanlage wurden die
Schichten getrennt und die Pausen zeitlich versetzt.
- Das Lieferscheinverfahren bei der
Anlieferung von Abfällen wurde vorübergehend so geändert, dass auf ein
„Hin und Her“ zur gegenseitigen Unterschrift der Lieferscheine und
Laufzettel verzichtet wird. Die beim Kreis verbleibenden Durchschläge
enthalten vorübergehend keine Gegenzeichnungen der Anlieferer.
- Am Standort Neuss-Grefrath wurden wegen
einiger krankheitsbedingter Ausfälle (Mitarbeiter mit Erkältungssymptomen
bleiben zur Sicherheit 14 Tage zu Hause) Mitarbeiter mit der Befähigung
zur Arbeit in der Anlieferkasse nach dort versetzt und als Ausgleich
Mitarbeiter des Schadstoffmobils an die Schadstoffstationen der
Kleinanlieferstellen. Auf diese Weise konnte die Anlieferkasse durchgehend
besetzt gehalten werden und die Kleinanlieferstelle Neuss konnte mit
reduzierten Öffnungszeiten (10:00-18:00 statt 07:00-19:00 Uhr) offen
gehalten werden. Inzwischen, ab dem 11.05.2020, konnten die Öffnungszeiten
auf 08:00-18:00 erweitert werden. Eine Rückkehr zu den alten
Öffnungszeiten war aber bei Drucklegung dieser Erläuterungen noch nicht
möglich. Die Öffnungszeiten am Samstag (07:00-13:00) wurden nicht
reduziert. Das Haushalts-Schadstoffmobil des Kreises musste vorübergehend
eingestellt werden. Bei den in der Regel geringen Schadstoffmengen ist
eine vorübergehende Zwischenlagerung hier am ehesten zumutbar. Das
Schadstoffmobil hat nach der Entspannung der Mitarbeitersituation zum
27.04.2020 seinen Betrieb mit geeigneten Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen.
- Das Gewerbeschadstoffmobil, das auch
Arztpraxen entsorgt, ist durchgehend in Betrieb geblieben.
- An der Kompostanlage des Kreises wurden
die Möglichkeit zur Kleinanlieferung von Grünabfällen (bis 1 cbm, pauschal
10,00 EUR) und der Verkauf von Kleinmengen von Kompostprodukten als
Sackware eingestellt. Anders als bei den Kleinanlieferstellen Neuss-Grefrath
und Grevenbroich-Neuenhausen gibt es an der Kompostanlage dafür keine
eigene Kasse. Zum Schutz des wichtigen LKW-Kassenbereichs (kommunale
Biotonne) wurden daher diese beiden Möglichkeiten vorübergehend
eingestellt, um die sozialen Kontakte im Kassenbereich und die
Barzahlungen zu reduzieren. Im Kassenhaus wurde eine zusätzliche
Trennscheibe aus Glas installiert. Für Grünabfälle standen weiterhin die
Kleinanlieferstellen Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen zur
Verfügung. Größere Kompostmengen (ab PKW-Anhänger) werden weiterhin
abgegeben. Auch die Kleinanlieferstelle Korschenbroich konnte nach der
Installation von Schutzeinrichtungen am 04.05.2020 wieder regulär geöffnet
werden.
- Für den Betrieb der
Kleinanlieferstellen wurden Höchstzahlen von Anlieferern festgelegt, die
gleichzeitig auf den Stationen entladen können (8 in Neuss-Grefrath und 5
in Grevenbroich-Neuenhausen). Dadurch werden die notwendigen Abstände auf
den Stationen sichergestellt. Da die Stationen derzeit unüblich stark in
Anspruch genommen werden, bilden sich leider derzeit Warteschlangen vor
den Stationen.
- Darüber hinaus wurden auf den Anlagen
und den Kleinanlieferstationen folgende Maßnahmen zum Schutz der
Mitarbeiter ergriffen:
- Gesichtsmasken (FFP2),
- Abstandshalter,
- wo möglich Infektionsschutz durch
Plexiglas,
- Es wurden Verhaltensregeln und
Handlungsempfehlungen zur Hygiene aufgestellt und der richtige Umgang mit
Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion unterwiesen.
- Nach der
Kenntnis des Kreises wurden etwa 2/3 der Kleinanlieferstellen bzw.
Wertstoffhöfe in der Region zumindest vorübergehend geschlossen. Der Kreis
konnte bisher seine Stationen weitgehend geöffnet halten.
Insgesamt konnte die
Abfallentsorgung durch den Kreis bisher trotz des erhöhten Abfallaufkommens im Wesentlichen
aufrechterhalten werden. Wobei dies dem Einsatz der Mitarbeiter der
beauftragten Dritten und auch dem Umstand geschuldet ist, dass bisher keine
positiven Corona-Befunde bei den auf den Entsorgungsanlagen des Kreises
eingesetzten Mitarbeitern und den zuständigen Mitarbeitern im Umweltamt des
Kreises aufgetreten sind.