Betreff
Beeinflussung der Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss durch die Corona-Pandemie (Stand: 21.04.2020)
Vorlage
IV/3884/XVI/2020
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

Der Kreis ist gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für den Rhein-Kreis Neuss. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist verantwortlich:

·         für die Abfälle aus privaten Haushalten,

·         für Gewerbeabfälle, die gemeinsam mit diesen über die kommunalen Müllabfuhren erfasst werden,

·         für nicht verwertbare Gewerbeabfälle, die zur Deponie des Kreises angeliefert werden können.

Die kreisangehörigen Kommunen sind zuständig für die Einsammlung der Abfälle, sie transportieren diese zu den Entsorgungseinrichtungen des Kreises. Der Kreis ist zuständig für die weitere Abfallentsorgung.

Die Abfallwirtschaft zählt zur sogenannten „Kritischen Infrastruktur“ gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 17.03.2020 und muss in den Zeiten der Corona-Pandemie aufrechterhalten bleiben.

Für den Zuständigkeitsbereich des Kreises wurden gemeinsam mit den für den Betrieb der Anlagen beauftragten Unternehmen folgende Maßnahmen ergriffen:

·         In der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage – WSAA - wurden die Schichten (Früh- und Spätschicht) so getrennt, dass bei einem Infektionsfall nach Möglichkeit nur eine Schicht betroffen ist. Weiterhin wurden die Mitarbeiterwechsel zwischen verschiedenen Anlagenteilen eingestellt, so dass bei einem Infektionsfall nach Möglichkeit die Anlage nicht vollständig ausfällt.

·         Auch in der Kompostanlage wurden die Schichten getrennt und die Pausen zeitlich versetzt.

·         Das Lieferscheinverfahren bei der Anlieferung von Abfällen wurde vorübergehend so geändert, dass auf ein „Hin und Her“ zur gegenseitigen Unterschrift der Lieferscheine und Laufzettel verzichtet wird. Die beim Kreis verbleibenden Durchschläge enthalten vorübergehend keine Gegenzeichnungen der Anlieferer.

·         Am Standort Neuss-Grefrath wurden wegen einiger krankheitsbedingter Ausfälle (Mitarbeiter mit Erkältungssymptomen bleiben zur Sicherheit 14 Tage zu Hause) Mitarbeiter mit der Befähigung zur Arbeit in der Anlieferkasse nach dort versetzt und als Ausgleich Mitarbeiter des Schadstoffmobils an die Schadstoffstationen der Kleinanlieferstellen. Auf diese Weise konnte die Anlieferkasse durchgehend besetzt gehalten werden und die Kleinanlieferstelle Neuss konnte mit reduzierten Öffnungszeiten (10:00-18:00 statt 07:00-19:00 Uhr) offen gehalten werden. Das Haushalts-Schadstoffmobil des Kreises musste allerdings vorübergehend eingestellt werden. Bei den in der Regel geringen Schadstoffmengen ist eine vorübergehende Zwischenlagerung hier am ehesten zumutbar. Das Schadstoffmobil wird nach der Entspannung der Mitarbeitersituation zum 27.04.2020 seinen Betrieb mit geeigneten Schutzmaßnahmen wieder aufnehmen.

·         Das Gewerbeschadstoffmobil, das auch Arztpraxen entsorgt, ist durchgehend in Betrieb geblieben.

·         An der Kompostanlage des Kreises wurden die Möglichkeit zur Kleinanlieferung von Grünabfällen (bis 1 cbm, pauschal 10,00 EUR) und der Verkauf von Kleinmengen von Kompostprodukten als Sackware eingestellt. Anders als bei den Kleinanlieferstellen Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen gibt es an der Kompostanlage dafür keine eigene Kasse. Zum Schutz des wichtigen LKW-Kassenbereichs (kommunale Biotonne) wurden daher diese beiden Möglichkeiten vorübergehend eingestellt, um die sozialen Kontakte im Kassenbereich und die Barzahlungen zu reduzieren. Im Kassenhaus wurde eine zusätzliche Trennscheibe aus Glas installiert. Für Grünabfälle stehen weiterhin die Kleinanlieferstellen Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen zur Verfügung. Größere Kompostmengen (ab PKW-Anhänger) werden weiterhin abgegeben.

·         Für den Betrieb der Kleinanlieferstellen wurden Höchstzahlen von Anlieferern festgelegt, die gleichzeitig auf den Stationen entladen können (8 in Neuss-Grefrath und 5 in Grevenbroich-Neuenhausen). Dadurch werden die notwendigen Abstände auf den Stationen sichergestellt. Da die Stationen derzeit unüblich stark in Anspruch genommen werden, bilden sich leider derzeit Warteschlangen vor den Stationen.

·         Darüber hinaus wurden auf den Anlagen und den Kleinanlieferstationen folgende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter ergriffen:

o   Gesichtsmasken (FFP2),

o   Abstandshalter,

o   wo möglich Infektionsschutz durch Plexiglas,

·         Es wurden Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen zur Hygiene aufgestellt und der richtige Umgang mit Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion unterwiesen.

·         Nach der Kenntnis des Kreises wurden etwa 2/3 der Kleinanlieferstellen bzw. Wertstoffhöfe in der Region geschlossen. Der Kreis konnte bisher seine Stationen weitgehend geöffnet halten.

Insgesamt konnte die Abfallentsorgung durch den Kreis bisher trotz des erhöhten Abfallaufkommens im Wesentlichen aufrechterhalten werden. Wobei dies dem Einsatz der Mitarbeiter der beauftragten Dritten und auch dem Umstand geschuldet ist, dass bisher keine positiven Corona-Befunde bei den auf den Entsorgungsanlagen des Kreises eingesetzten Mitarbeitern und den zuständigen Mitarbeitern im Umweltamt des Kreises aufgetreten sind.