Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Bei
den nachfolgenden Angaben ist zu berücksichtigen, dass für die
Ausländerbehörden Rhein-Kreis Neuss und Neuss jeweils, wie üblich, auf das
Quartalsende 31.03.2020 abgestellt wurde. Leider sind Zahlen mit Stand
31.03.2020 für den Bereich der Ausländerbehörde Dormagen zurzeit nicht
lieferbar, so dass für die Ausländerbehörde Dormagen nochmals der Stand vom
31.12.2019 berücksichtigt wurde und diese Zahlen in die nachfolgend
aufgeführten zusammengefassten Zahlen der Ausländerbehörden im Rhein-Kreis
Neuss eingeflossen sind.
Im
Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 31.03.2020 insgesamt 9.788 Flüchtlinge.
Dies
sind 133 Flüchtlinge weniger als zum 31.12.2019 und 576 mehr als zum Stichtag
30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem
Ausländerzentralregister) sowie 267 mehr als Ende März 2018 und 55 weniger als
Ende März 2019. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 7.192
Flüchtlinge und damit 61 weniger als zum letzten Stichtag am 31.12.2019 (30.
Juni 2017: 5.428).
Die
Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.358 zurückgegangen
(30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 258 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher
Bleibeperspektive (seit dem 01.08.2019 gilt dies nur noch für Syrien und
Eritrea). Aus Iran, Irak, Somalia und Afghanistan, bei denen man nicht mehr von
einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 479 Flüchtlinge
im laufenden Asylverfahren.
Aus
diesen Herkunftsländern haben insgesamt 863 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen
Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni
2017 (hier waren es 621 Personen) um 242 Personen gestiegen, gegenüber dem 31.12.2019
sind 41 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt
sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt
rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem
Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber
hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die
Zahlen hier mit aufgeführt.
Die
Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.238
Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der
Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen.
Eine
detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen im Rhein-Kreis Neuss gesamt
sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. März 2020
liegen als Anlage 1 und Anlage 2 zu TOP 3.1 bei.
Asylgeschäftsbericht des BAMF (März
2020):
Bezogen
auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung
des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 8.069 gestellte
Erst- und Folgeanträge im März 2020 gegenüber 9.851 im Dezember 2019, 12.096 im
September 1019, 9.691 im Juni 2019, 12.762 im März 2019, 8.900 im Dezember
2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März 2018,
14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen
im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711
im November 2017 lag.
Die
beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 56.223 im März
2020 abgebaut werden, im Dezember 2019 waren noch 57.012 Verfahren anhängig,
sodass hier ein Rückgang verzeichnet werden kann. Im März 2020 hat das BAMF 13.154
Entscheidungen getroffen, davon 5.590 positive Entscheidungen. Die Schutzquote
betrug im März 2020 42,5 % (gegenüber 40,3
% im Dezember 2019, 37,7 % im September 2019, 37 % im Juni 2019, 40,3 % im März
2019, 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018,
30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 %
im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 zu TOP 3.1
bei.
Eine
Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit
hoher Bleibeperspektive Syrien und Eritrea (sowie aus den Ländern Iran, Irak,
Somalia und Afghanistan) ist als Anlage 4 zu TOP 3.1 beigefügt.