Betreff
Flüchtlinge - Allgemeiner Bericht
Vorlage
50/3900/XVI/2020
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Bei den nachfolgenden Angaben ist zu berücksichtigen, dass für die Ausländerbehörden Rhein-Kreis Neuss und Neuss jeweils, wie üblich, auf das Quartalsende 31.03.2020 abgestellt wurde. Leider sind Zahlen mit Stand 31.03.2020 für den Bereich der Ausländerbehörde Dormagen zurzeit nicht lieferbar, so dass für die Ausländerbehörde Dormagen nochmals der Stand vom 31.12.2019 berücksichtigt wurde und diese Zahlen in die nachfolgend aufgeführten zusammengefassten Zahlen der Ausländerbehörden im Rhein-Kreis Neuss eingeflossen sind.

 

Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 31.03.2020 insgesamt 9.788 Flüchtlinge.

Dies sind 133 Flüchtlinge weniger als zum 31.12.2019 und 576 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 267 mehr als Ende März 2018 und 55 weniger als Ende März 2019. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 7.192 Flüchtlinge und damit 61 weniger als zum letzten Stichtag am 31.12.2019 (30. Juni 2017: 5.428).

 

Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.358 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 258 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (seit dem 01.08.2019 gilt dies nur noch für Syrien und Eritrea). Aus Iran, Irak, Somalia und Afghanistan, bei denen man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 479 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.

 

Aus diesen Herkunftsländern haben insgesamt 863 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 242 Personen gestiegen, gegenüber dem 31.12.2019 sind 41 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.

 

Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.238 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. März 2020 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 zu TOP 3.1 bei.

 

Asylgeschäftsbericht des BAMF (März 2020):

 

Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 8.069 gestellte Erst- und Folgeanträge im März 2020 gegenüber 9.851 im Dezember 2019, 12.096 im September 1019, 9.691 im Juni 2019, 12.762 im März 2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.

 

Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 56.223 im März 2020 abgebaut werden, im Dezember 2019 waren noch 57.012 Verfahren anhängig, sodass hier ein Rückgang verzeichnet werden kann. Im März 2020 hat das BAMF 13.154 Entscheidungen getroffen, davon 5.590 positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im März 2020  42,5 % (gegenüber 40,3 % im Dezember 2019, 37,7 % im September 2019, 37 % im Juni 2019, 40,3 % im März 2019, 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 zu TOP 3.1 bei.

 

Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher Bleibeperspektive Syrien und Eritrea (sowie aus den Ländern Iran, Irak, Somalia und Afghanistan) ist als Anlage 4 zu TOP 3.1 beigefügt.