Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN vom 29.04.2020: "Anfrage zu Grundwasserschutz bei Gülleausbringung"
Vorlage
68/3906/XVI/2020
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.04.2020 hat die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die „Anfrage zu Grundwasserschutz bei Gülleausbringung“ gestellt.

Vorbemerkungen:

Die Überwachung der ordnungsgemäßen Ausbringung landwirtschaftlicher Düngemittel und der Einhaltung der düngerechtlichen Regelungen liegt in Nordrhein-Westfalen in der Zuständigkeit des Direktors der Landwirtschaftskammer - als Landesbeauftragter. 


Am 31.03.2020 ist die Verordnung zur Änderung der Landesdüngeverordnung vom 24.03.2020 und am 01.05.2020 sind wesentliche Regelungen der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften des Bundes (DüVÄndV 2020) vom 28.04.2020 in Kraft getreten. Die zusätzlichen Verpflichtungen in den besonders nitrat- und phosphatbelasteten (roten) Gebieten gelten ab dem 01. Januar 2021. Darunter fällt zum Beispiel eine Reduzierung um 20%.

Die aufgeworfenen Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.    Wie wird im Rhein-Kreis Neuss der Dünge- und konkret der Güllebedarf für die einzelnen Flächen ermittelt und nachgewiesen (differenziert nach kreiseigenen, öffentlichen und privaten Flächen)?

Grundlage der Düngeplanung ist die Ermittlung des Dünge-/Güllebedarfs durch den landwirtschaftlichen Betrieb, und zwar auf der Grundlage von § 4 DüV. Die Düngemengen werden aufgrund einer schlaggenauen Aufzeichnungspflicht der tatsächlich ausgebrachten Düngemengen erfasst.
Für die Überwachung zuständig ist der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW.


2.   Ist der Schutz des Grundwassers in jedem Fall der Düngeausbringung gewährleistet?

Trotz Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen konnten die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie, nach der je Liter Grundwasser nicht mehr als 50 mg Nitrat auftreten dürfen, nicht überall eingehalten werden. Aus diesem Grunde war eine Verschärfung des  Düngerechts sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene erforderlich.

3.   Wie wird die Gülleausbringung und insbesondere auch die Ausbringung der Import-Gülle – jenseits des Verweises auf Gesetzes- und Kontrollzuständigkeiten der Landesebene  - im Rhein-Kreis Neuss gewährleistet?

Die Verbringungen von organischen Nährstoffen aus dem Ausland in landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland und zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben innerhalb von Deutschland wird durch ein Lieferscheinverfahren und ein digitales Meldeverfahren dokumentiert. Die Kontrolle hierüber liegt ebenfalls bei der Landwirtschaftskammer NRW. In Absprache zwischen dem Bundesland NRW und den Niederlanden kann das Land NRW, hier die Stabsstelle 04 der Landwirtschaftskammer NRW (Kontrolle der düngerechtlichen Vorschriften beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter), zusätzlich das digitale Dossier der Niederlande einsehen, in dem alle Güllelieferungen etc. aus den Niederlanden nach NRW aufgezeigt sind. Per GPS gekennzeichnete Abladepositionen für die angelieferten Dünger werden der Landwirtschaftskammer übermittelt, die so  betriebsspezifisch die  angelieferten Nährstoffmengen kontrollieren kann.

4.    Ist die Kontrolle auch am Wochenende gewährleistet?

Die Landwirtschaftskammer hat keinen „Wochenenddienst“. Für den Fall, dass Auffälligkeiten oder gar Havarien im Zusammenhang mit der Ausbringung von Düngemitteln eintreten, wird der Bereitschaftsdienst der unteren Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss tätig.


Anlage:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anfrage Grundwasserschutz Gülleausbringung