Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29.04.2020 hat
die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die „Anfrage zu Grundwasserschutz
bei Gülleausbringung“ gestellt.
Vorbemerkungen:
Die Überwachung der ordnungsgemäßen Ausbringung landwirtschaftlicher
Düngemittel und der Einhaltung der düngerechtlichen Regelungen liegt in
Nordrhein-Westfalen in der Zuständigkeit des Direktors der
Landwirtschaftskammer - als Landesbeauftragter.
Am 31.03.2020 ist die Verordnung zur Änderung der Landesdüngeverordnung vom
24.03.2020 und am 01.05.2020 sind wesentliche Regelungen der Verordnung zur
Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften des Bundes (DüVÄndV 2020)
vom 28.04.2020 in Kraft getreten. Die zusätzlichen Verpflichtungen in den
besonders nitrat- und phosphatbelasteten (roten) Gebieten gelten ab dem 01.
Januar 2021. Darunter fällt zum Beispiel eine Reduzierung um 20%.
Die aufgeworfenen Fragen werden wie folgt beantwortet:
1.
Wie wird im Rhein-Kreis Neuss der Dünge- und konkret der Güllebedarf für
die einzelnen Flächen ermittelt und nachgewiesen (differenziert nach
kreiseigenen, öffentlichen und privaten Flächen)?
Grundlage der Düngeplanung ist die Ermittlung des
Dünge-/Güllebedarfs durch den landwirtschaftlichen Betrieb, und zwar auf der
Grundlage von § 4 DüV. Die Düngemengen werden aufgrund einer schlaggenauen
Aufzeichnungspflicht der tatsächlich ausgebrachten Düngemengen erfasst.
Für die Überwachung zuständig ist der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW.
2. Ist der Schutz des
Grundwassers in jedem Fall der Düngeausbringung gewährleistet?
Trotz Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen
konnten die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie, nach der je Liter Grundwasser
nicht mehr als 50 mg Nitrat auftreten dürfen, nicht überall eingehalten werden.
Aus diesem Grunde war eine Verschärfung des Düngerechts sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene
erforderlich.
3. Wie wird die Gülleausbringung
und insbesondere auch die Ausbringung der Import-Gülle – jenseits des Verweises
auf Gesetzes- und Kontrollzuständigkeiten der Landesebene - im Rhein-Kreis Neuss gewährleistet?
Die Verbringungen von organischen Nährstoffen aus dem
Ausland in landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland und zwischen den
landwirtschaftlichen Betrieben innerhalb von Deutschland wird durch ein
Lieferscheinverfahren und ein digitales Meldeverfahren dokumentiert. Die
Kontrolle hierüber liegt ebenfalls bei der Landwirtschaftskammer NRW. In
Absprache zwischen dem Bundesland NRW und den Niederlanden kann das Land NRW,
hier die Stabsstelle 04 der Landwirtschaftskammer NRW (Kontrolle der
düngerechtlichen Vorschriften beim Direktor der Landwirtschaftskammer als
Landesbeauftragter), zusätzlich das digitale Dossier der Niederlande einsehen,
in dem alle Güllelieferungen etc. aus den Niederlanden nach NRW aufgezeigt
sind. Per GPS gekennzeichnete Abladepositionen für die angelieferten Dünger
werden der Landwirtschaftskammer übermittelt, die so betriebsspezifisch die angelieferten Nährstoffmengen kontrollieren
kann.
4. Ist die Kontrolle auch am
Wochenende gewährleistet?
Die Landwirtschaftskammer hat keinen
„Wochenenddienst“. Für den Fall, dass Auffälligkeiten oder gar Havarien im
Zusammenhang mit der Ausbringung von Düngemitteln eintreten, wird der
Bereitschaftsdienst der unteren Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss tätig.
Anlage: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anfrage
Grundwasserschutz Gülleausbringung