Sachverhalt:
Zuletzt wurde in der 18. Sitzung
des Planungs- und Umweltausschusses am 30.01.2020 berichtet. Danach hat sich
der Sachstand wie folgt entwickelt:
Kappung
der Grundwasserspitzen in Korschenbroich und Gohr
Am 04.03.2020 hat der Erftverband
den Auswertebericht zu dem im Wasserwirtschaftsjahr 2019 durchgeführten
Maßnahmen zur Kappung von Grundwasserspitzen in Korschenbroich veröffentlicht.
Der Bericht ist für die Öffentlichkeit zugänglich auf der Internetseite der
Stadt Korschenbroich http://www.grundwasser-korschenbroich.de/.
Im Wasserwirtschaftsjahr 2019 wurden
die Einschaltwerte der Steuerungsgrundwassermessstellen nicht erreicht, so dass
die Pumpen nicht betrieben werden mussten. Lediglich im Rahmen von
Testbetriebsphasen aller Anlagen zur Grundwasserkappung wurden insgesamt 628 m³
Grundwasser gefördert.
Im laufenden Jahr wurde der Einschaltwert an der
Steuerungsgrundwassermessstelle 28907891 am 12.03.2020 erreicht und der Brunnen
41 und der Schwimmponton in Herrenshoff sind am selben Tag in Betrieb genommen
worden. Mit dem Erreichen des Ausschaltwertes an der v.g.
Steuerungsgrundwassermessstelle sind der Brunnen 41 sowie der Schwimmponton in
Herrenshoff am 25.03.2020 wieder außer Betrieb genommen worden.
Ziel der Stadt Korschenbroich
ist die Gewährleistung einer nahtlosen kontinuierlichen Fortführung der
Grundwasserkappungsmaßnahmen über den 30.11.2021 (Ende der Laufzeit der
wasserrechtlichen Erlaubnis) hinaus.
Aktuell werden die zu erwartenden Kosten durch den Erftverband erhoben. Eine
entsprechende Kostenkalkulation wird voraussichtlich bis Ende Juni 2020
vorliegen. Sodann werden die Umsetzungsmodalitäten zwischen der Stadt
Korschenbroich und dem Erftverband abgestimmt.
Eine Beschlussfassung des Rates der Stadt Korschenbroich zur Fortführung der
Grundwasserkappungsmaßnahmen und deren Modalitäten wird bis zum Herbst 2020
erwartet.
Auf der Grundlage der Kostenkalkulation des Erftverbandes und den politischen
Beschlüssen soll im Herbst 2020 die Einwerbung von Verträgen mit den Bürgern
erfolgen.
Für die Ortsteile, in denen die Finanzierung aufgrund der Vertragsrückläufe
gesichert ist, soll die Beantragung der Wasserrechte durch den Erftverband im
Zeitraum Januar bis Februar 2021 erfolgen.
Der Sachstand zu den geplanten
Maßnahmen in Gohr ist unverändert.
Nordkanal
Im Dezember 2019 kündigte der
Wasser- und Bodenverband Nordkanal für das 1. Quartal 2020, wie im Konzept zur
Verbesserung des ökologischen Potenzials des Nordkanals vorgesehen, den Rückbau
der Sohlschwelle 2 –zwischen Bahntrasse und Schorlemer Straße, km 1,75 – an.
Die Stadt Neuss,
Tiefbaumanagement, hatte sich bereit erklärt, namens und im Auftrag des Wasser-
und Bodenverbands Nordkanal das Vergabeverfahren für die Bauleistung
„Beseitigung der Sohlschwelle 2 (km 1,75)“ durchzuführen.
Aktuell ist das
Tiefbaumanagement der Stadt Neuss noch mit der Erstellung des
Leistungsverzeichnisses befasst. Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie ist
es zu Verzögerungen des Projekts gekommen.