Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Erhebung Elternbeiträge OGS Rommerskirchen
Vorlage
ZS2/3942/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule von der Gemeinde Rommerskirchen auf den Rhein-Kreis Neuss“.

 


Sachverhalt:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) von der Gemeinde Rommerskirchen auf den Rhein-Kreis Neuss

 

Die Gemeinde Rommerskirchen ist Träger von derzeit drei Grundschulen. Am Angebot der OGS nehmen zurzeit rund 400 Kinder teil. Nach Satzung der Gemeinde sind für die Teilnahme Elternbeiträge zu berechnen und erheben. Der Kreis wurde von der Gemeinde gebeten, diese Aufgabe im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu übernehmen.

 

Das Jugendamt des Kreises erhebt bereits in eigener Zuständigkeit die Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege für die Städte Jüchen und Korschenbroich sowie für die Gemeinde Rommerskirchen. Die Abwicklung erfolgt dort für rund 3.000 Betreuungsplätze, so dass erforderliches Fachwissen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits vorhanden ist. Von Vorteil ist für die Eltern ebenso wie für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, dass in den meisten Fällen kein Zuständigkeitswechsel bei Schuleintritt der Kinder erforderlich sein wird. Auch sind ggf. Geschwisterkinder weiterhin in einer Kindertagesstätte. Eltern müssen in diesen Fällen nur noch gegenüber einer Behörde ihr Einkommen nachweisen.

 

Der Personalbedarf für die Sachbearbeitung der Elternbeiträge OGS Rommerskirchen liegt derzeit bei 0,3 Vollzeitäquivalente. Auch der vergleichsweise geringe Personalbedarf spricht für eine Kooperation.