Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, den Abschluss der
beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der
Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule
von der Gemeinde Rommerskirchen auf den Rhein-Kreis Neuss“.
Sachverhalt:
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge
für die Offene Ganztagsschule (OGS) von der Gemeinde Rommerskirchen auf den
Rhein-Kreis Neuss
Die Gemeinde Rommerskirchen ist Träger von
derzeit drei Grundschulen. Am Angebot der OGS nehmen zurzeit rund 400 Kinder
teil. Nach Satzung der Gemeinde sind für die Teilnahme Elternbeiträge zu
berechnen und erheben. Der Kreis wurde von der Gemeinde gebeten, diese Aufgabe
im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu übernehmen.
Das Jugendamt des Kreises erhebt bereits in
eigener Zuständigkeit die Elternbeiträge für Kindertagesstätten und
Kindertagespflege für die Städte Jüchen und Korschenbroich sowie für die
Gemeinde Rommerskirchen. Die Abwicklung erfolgt dort für rund 3.000
Betreuungsplätze, so dass erforderliches Fachwissen bei den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern bereits vorhanden ist. Von Vorteil ist für die Eltern ebenso
wie für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, dass in den meisten Fällen
kein Zuständigkeitswechsel bei Schuleintritt der Kinder erforderlich sein wird.
Auch sind ggf. Geschwisterkinder weiterhin in einer Kindertagesstätte. Eltern
müssen in diesen Fällen nur noch gegenüber einer Behörde ihr Einkommen
nachweisen.
Der Personalbedarf für die Sachbearbeitung
der Elternbeiträge OGS Rommerskirchen liegt derzeit bei 0,3
Vollzeitäquivalente. Auch der vergleichsweise geringe Personalbedarf spricht
für eine Kooperation.