Sachverhalt:
Wie
eine Abfrage der Verwaltung bei den örtlichen Sozialämtern im Rhein-Kreis Neuss
ergeben hat, wurden bis April 2020 insgesamt 757 laufende Fälle bearbeitet. Im
Einzelnen stellen sich die Fallzahlen zu Anträgen auf existenzsichernde
Leistungen kommunenbezogen wie folgt dar:
Stadt Dormagen (Stand 23.04.2020)
81
laufende Fälle
18
eingestellte Fälle
15
abgelehnte Fälle
3
zurückgezogene Fälle
Stadt
Grevenbroich (Stand 23.04.2020)
87 laufende Fälle
51 abgelehnte Fälle
Stadt Jüchen (Stand 16.04.2020)
31
laufende Fälle
12
(weitere) Fälle wg. Wohngeld weggefallen
1
Ablehnung wg. vorhandenen Vermögens
1
Fall wg. Auszug aus besonderer Wohnform Bezug von Leistungen nach dem 3. Kap.
SGB XII
Stadt
Kaarst (Stand 20.04.2020)
44 laufende Fälle
8 abgelehnte Fälle (vorhandenes Einkommen
oder Vermögen)
In 2 Fällen unzuständig
Stadt
Korschenbroich (Stand 14.04.2020)
50 eingegangene Anträge
Davon in 42 Fällen zuständig
6 abgelehnte Fälle (vorhandenes Einkommen)
In 9 Fällen besteht ein Anspruch auf
Wohngeld
2 Fälle noch nicht entschieden wegen
fehlender Nachweise
Stadt Meerbusch (Stand 23.04.2020)
50
laufende Fälle
4
noch nicht entschiedene Fälle (fehlende Unterlagen)
2
abgelehnte Fälle (vorhandenes Vermögen)
Stadt Neuss (Stand 23.04.2020)
600
eingegangene Anträge
Davon in 435 Fällen zuständig
367 Fälle bewilligt
46 Fälle in Bearbeitung
6 Anträge wurden zurückgezogen
In 12 Fällen erfolgte eine Ablehnung (vorhandenes Vermögen oder Einkommen)
In 3 Fällen sind die Antragsteller verstorben
Gemeinde Rommerskirchen
20
bearbeitete und entschiedene BTHG-Fälle
14
laufende Fälle
1
Fall ruhend gestellt
Umsetzung BTHG in der
Eingliederungshilfe
Mit der Umsetzung der letzten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden durch das Kreissozialamt Fälle an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgegeben (Hilfen für Kinder bis zum Beginn der Schulausbildung) und einige Fälle vom LVR übernommen. Von beiden Seiten konnte erfolgreich in die Bearbeitung eingestiegen werden.
Seit dem 01.01.2020 erhält das Kreissozialamt Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft, die die konkreten Bedarfe der Kinder und Jugendliche mit Behinderung anhand des Bedarfsermittlungsinstrumentes ermittelt. Hierdurch sind diese durch das neue SGB IX geforderten Regelungen erfolgreich umgesetzt.