Betreff
Umsetzung Bundesteilhabegesetz
Vorlage
50/3957/XVI/2020
Art
Bericht

Sachverhalt:

Wie eine Abfrage der Verwaltung bei den örtlichen Sozialämtern im Rhein-Kreis Neuss ergeben hat, wurden bis April 2020 insgesamt 757 laufende Fälle bearbeitet. Im Einzelnen stellen sich die Fallzahlen zu Anträgen auf existenzsichernde Leistungen kommunenbezogen wie folgt dar:

 

Stadt Dormagen (Stand 23.04.2020)

81 laufende Fälle

18 eingestellte Fälle

15 abgelehnte Fälle

3 zurückgezogene Fälle

 

Stadt Grevenbroich (Stand 23.04.2020)

87 laufende Fälle

51 abgelehnte Fälle

 

Stadt Jüchen (Stand 16.04.2020)

31 laufende Fälle

12 (weitere) Fälle wg. Wohngeld weggefallen

1 Ablehnung wg. vorhandenen Vermögens

1 Fall wg. Auszug aus besonderer Wohnform Bezug von Leistungen nach dem 3. Kap. SGB XII

 

Stadt Kaarst (Stand 20.04.2020)

44 laufende Fälle

8 abgelehnte Fälle (vorhandenes Einkommen oder Vermögen)

In 2 Fällen unzuständig

 

Stadt Korschenbroich (Stand 14.04.2020)

50 eingegangene Anträge

Davon in 42 Fällen zuständig

6 abgelehnte Fälle (vorhandenes Einkommen)

In 9 Fällen besteht ein Anspruch auf Wohngeld

2 Fälle noch nicht entschieden wegen fehlender Nachweise

 

Stadt Meerbusch (Stand 23.04.2020)

50 laufende Fälle

4 noch nicht entschiedene Fälle (fehlende Unterlagen)

2 abgelehnte Fälle (vorhandenes Vermögen)

 

Stadt Neuss (Stand 23.04.2020)

600 eingegangene Anträge

Davon in 435 Fällen zuständig

367 Fälle bewilligt

46 Fälle in Bearbeitung

6 Anträge wurden zurückgezogen

In 12 Fällen erfolgte eine Ablehnung (vorhandenes Vermögen oder Einkommen)

In 3 Fällen sind die Antragsteller verstorben

 

Gemeinde Rommerskirchen

20 bearbeitete und entschiedene BTHG-Fälle

14 laufende Fälle

1 Fall ruhend gestellt

 

Umsetzung BTHG in der Eingliederungshilfe

Mit der Umsetzung der letzten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden durch das Kreissozialamt Fälle an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgegeben (Hilfen für Kinder bis zum Beginn der Schulausbildung) und einige Fälle vom LVR übernommen. Von beiden Seiten konnte erfolgreich in die Bearbeitung eingestiegen werden.

 

Seit dem 01.01.2020 erhält das Kreissozialamt Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft, die die konkreten Bedarfe der Kinder und Jugendliche mit Behinderung anhand des Bedarfsermittlungsinstrumentes ermittelt. Hierdurch sind diese durch das neue SGB IX geforderten Regelungen erfolgreich umgesetzt.