Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 13. Februar 2020 wurde beschlossen, dass über den gemeinsamen Antrag der Kreistagsfraktionen CDU und FDP vom 5. Februar 2020 auf Implementierung der App „Between the Lines“ im Rhein-Kreis Neuss in der darauf folgenden Ausschusssitzung beraten werde (50/3788/XVI/2020). Zum damaligen Zeitpunkt stand eine Rückmeldung des Vereins Between the Lines e.V. zur Möglichkeit einer Kooperation noch aus.
Wie die Verwaltung in der Vorlage 50/3813/XVI/2020 (siehe Anlage) ausgeführt hat, steht diese dem Projektansatz sehr aufgeschlossen gegenüber. Losgelöst von inhaltlichen Erwägungen müssen jedoch weitere Aspekte Berücksichtigung finden. Dazu zählen insbesondere die Datenpflege, der Datenschutz und die Finanzierung.
Vom Verein Between the Lines e.V. wurde der Verwaltung am 24.04.2020 der als Anlage beigefügte Entwurf eines Zuwendungsvertrages übersandt.
Danach würden im
Rahmen des vereinbarten Projektes zur Ausweitung der Kinder- und Jugendhilfe
App „Between the Lines“ durch den Verein Between the Lines e.V. folgende
Leistungen erbracht:
1. Anpassung der
App-Infrastruktur
2. Bereitstellung von
Serverkapazitäten für die zusätzlichen Organisationen und den zusätzlichen Traffic
3. Recherche und
Kontaktaufnahme zum lokalen Hilfesystem
4. Support bei der
Einrichtung und Anmeldung beim Organisationsportals für die Hilfsorganisationen
5. vierteljährliche
Überprüfung der Kontaktdaten aller registrierten Hilfsorganisationen jeweils am
01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.
6. Online- und
Offline-Kampagne zur Erreichung der relevanten Zielgruppe
Aufgrund der selbstverantwortlichen
Datenpflege durch die Hilfsorganisationen und der turnusmäßigen Überprüfung der
Kontaktdaten durch den Verein Between the Lines erscheinen die Aspekte
Datenpflege und Datenschutz gewährleistet zu sein.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die von den Organisationen eingepflegten Daten in der App laut telefonischen Angaben eines Vertreters des Vereins vom 13. Februar 2020 aktuell erst nach einem halben bis zu einem Jahr freigeschaltet und damit abrufbar werden. Dies begründe sich durch die überwiegend nebenberufliche bzw. ehrenamtliche Mitwirkung der Mitglieder des Vereins. Der Verein habe über die Bezirksregierung einen Förderantrag gestellt, mit dem Ziel, die App in NRW landesweit auszurollen. Im Falle der Bewilligung von Fördermitteln könne die Dauer bis zur Freischaltung der Daten deutlich gekürzt werden.
Die durch den Rhein-Kreis Neuss zu
leistende Zuwendungshöhe würde sich auf jährlich 5.000,00 € zzgl. MwSt.,
also insgesamt 5.950,00 €, belaufen.
Hierfür sind keine Mittel im Haushaltsplan
für 2020 vorgesehen, so dass der Antrag um einen ausreichenden und gesetzlich
zulässigen Deckungsvorschlag ergänzt werden muss, damit über den Antrag
abgestimmt werden darf (§ 9 Abs. 9 der Geschäftsordnung des Kreistages).
Im Zuge der erheblichen pandemiebedingten
Folgen für den Haushalt 2020 hat der Kreiskämmerer mit Datum vom 23. April 2020
eine Bewirtschaftungsverfügung erlassen. Danach soll die Verwaltung für das
laufende Haushaltsjahr 2020 aber auch für die zukünftigen Planungen eine
strenge Ausgabendisziplin walten lassen. Projekte und Verträge sollen
zurückgestellt und auf ein Minimum beschränkt werden.
Bei der Entscheidung über den Abschluss des
Zuwendungsvertrages darf die Bewirtschaftungsverfügung nicht unbeachtet
bleiben. Insofern empfiehlt sich womöglich eine Verschiebung des Antrages in
den Finanzausschuss.