Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und Gel-tendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) von der Gemeinde Rommerskirchen durch den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
51/3961/XVI/2020
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule von der Gemeinde Rommerskirchen auf den Rhein-Kreis Neuss“ zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Rommerskirchen ist Träger von derzeit drei Grundschulen. Am Angebot der OGS nehmen zurzeit rund 400 Kinder teil. Nach Satzung der Gemeinde sind für die Teilnahme Elternbeiträge zu berechnen und zu erheben. Der Kreis wurde von der Gemeinde gebeten, diese Aufgabe im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu übernehmen.

 

Das Kreisjugendamt erhebt in eigener Zuständigkeit die Elternbeiträge für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege für die Kommunen Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen. Die Abwicklung erfolgt für rund 3.000 Betreuungsplätze, so dass erforderliches Fachwissen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vollumfänglich vorhanden ist. Von Vorteil ist für die Eltern ebenso wie für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, dass in den meisten Fällen kein Zuständigkeitswechsel bei Schuleintritt der Kinder erforderlich sein wird. Auch sind ggf. Geschwisterkinder weiterhin in einer Kindertagesstätte. Eltern müssen in diesen Fällen nur noch gegenüber einer Behörde ihr Einkommen nachweisen, die ihr bekannt und vertraut ist.

 

Der Personalbedarf für die Sachbearbeitung der Elternbeiträge OGS Rommerskirchen liegt derzeit bei 0,3 Vollzeitäquivalente. Auch der vergleichsweise geringe Personalbedarf spricht für eine Kooperation.