Betreff
Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zu Reihentests auf Coronavirus bei Pflege- und Assistenzpersonal vom 03.06.2020
Vorlage
53/3996/XVI/2020
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Im Rhein-Kreis Neuss finden prinzipiell anlassbezogene Testungen im direkten Umfeld von SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen statt. Die Testungen werden in der Regel im Testzentrum Neuss oder Grevenbroich durchgeführt. Personen, die nicht im Testzentrum abgestrichen werden können, werden mit Hilfe eines mobilen Testteams untersucht.

 

Auch in verschiedenen Einrichtungen wurden Testungen bislang nach Kenntnis eines positiven Falles durchgeführt. Folgende Einrichtungen sind beispielhaft aufgeführt:

 

-          Evangelische Hephata-Heime in Meerbusch und Jüchen

-          Lebenshilfe in Jüchen, Neuss-Weckhoven und Grevenbroich

-          Demenz-WG in Kaarst

-          Betreutes Wohnen im Malteserstift St. Stephanus in Meerbusch.

-           

Auch in Pflegeeinrichtungen werden sowohl bei Bewohner/innen als auch Mitarbeiter/innen Untersuchungen vorgenommen, wenn eine bestätigte Infektion vorliegt. Die Testung wird nach einem offiziell im Krisenstab des Kreises verabschiedeten Prozedere durchgeführt:

 

 

 

Am 29.04.20 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Regelungen zur Aufnahme von pflegebedürftigen Menschen in stationäre Pflege- und Betreuungsangebote veröffentlicht (CoronaAVPflege). Darin wird verfügt, dass vor einer (Neu)aufnahme in ein Pflegeheim durch Testung sichergestellt werden muss, dass der Bewohner/ die Bewohnerin SARS-CoV-2 negativ ist. So soll verhindert werden, dass neue Bewohner das SARS-CoV-2 - Virus in der Einrichtung verbreiten.
Als zusätzliche Präventionsmaßnahme wurden im Rhein-Kreis Neuss Schutzausrüstungen des Landes NRW an Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste verteilt.

 

Eine Routinetestung in Einrichtungen ohne infektiologische Auffälligkeiten wäre zwar ein nützlicher Baustein zur Objektivierung von symptomfreien und möglicherweise infektionstüchtigen Personen, die aktive Detektion ist jedoch aufgrund der niedrigen Fallzahlen im Kreisgebiet und aufgrund der unklaren personellen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen aus Sicht der Kreisverwaltung momentan nicht zielführend.

 

Die Situation ist natürlich gegebenenfalls neu zu beurteilen, wenn diesbezügliche gesetzlich normierte  Klarstellungen existieren.