Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.07.2020 zum Thema "Kosten der Anschlusstelle Delrath"
Vorlage
010/4022/XVI/2020
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Frage 1 Ist die Summe für das Projekt (28,9 Mio. EUR) nach dem derzeitigen Stand der Planung voraussichtlich ausreichend?

 

Die Gesamtprojektkosten sind zwischenzeitlich unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes fortgeschrieben worden. Diese belaufen sich nunmehr lt. Kostenschätzung auf insgesamt 36,3 Mio. EUR.

 

 

Frage 2 Wie teilen sich die Kosten zurzeit auf folgende Positionen auf: Baukosten, Grunderwerbskosten, Ablösekosten. Wenn zutreffend, warum weichen sie vom beschlossenen Ansatz ab?

 

Die Entwurfs- und Genehmigungsbearbeitung unterliegt grundsätzlich dem Erfordernis einer kontinuierlichen Fortschreibung und Aktualisierung auf Grundlage der gesetzlichen und sonstigen sich im Verfahren ergebenden Anforderungen. Die Kostensteigerung gegenüber der im Haushalt 2019/2020 etatisierten Ansätze beruht ganz überwiegend auf einer Steigerung der projektbedingten Grunderwerbs,- Ausgleichs- und Kompensationskosten auf aktuell 10,7 Mio. EUR. Insbesondere naturschutzrechtliche, landschaftspflegerische und artenschutzrechtliche Verpflichtungen bedingen eine erhebliche Erhöhung des Flächenbedarfs für Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen.

 

a.)        Baukosten: 20,6 Mio. EUR (im Vergleich zu 19,5 Mio. EUR vorher)

 

b.)      Kosten für Grunderwerb und Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen (Ausgleich und Kompensation): 10,7 Mio. EUR (im       Vergleich zu 4,4 Mio. EUR vorher), wobei insbesondere die Kompensationsflächen wegen gestiegener Anforderungen angewachsen sind

 

.)         Ablösekosten: 5,00 Mio. EUR (unverändert)

 

Insgesamt besteht für den Neubau der AS-Delrath ein Gesamtflächenbedarf in einer Größenordnung von ca. 43,5 ha. Dieser teilt sich wie folgt auf:

 

·                     Baumaßnahme :                               ca. 14,8 ha

·                     Ausgleich- und Kompensation:        ca. 28,7 ha

 

 

Frage 3 Liegt derzeit eine Zusage zur Projektförderungen von 60% vor bzw. ist diese zu erwarten?

 

Über den dem Zuwendungsgeber am 29.05.2020 vorgelegten Förderantrag (aktueller Fördersatz: 70%) ist bislang nicht entschieden worden. Eine Entscheidung hierzu wird voraussichtlich im Rahmen des jährlichen Fördergespräches bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Ende dieses Jahres erfolgen. Voraussetzung für eine positive Bescheidung des Förderantrages ist jedoch mindestens der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Es kann also zurzeit gar keine Entscheidung zur Förderung vorliegen.

 

 

Frage 4 Welche weiteren Kosten werden voraussichtlich in den nächsten Jahren anfallen?

 

Die aufgeführten Gesamtkosten (sh. Antwort 2) berücksichtigen das nach heutigem Kenntnisstand insgesamt erwartbare Kostenvolumen des Straßenneubauprojektes.