Sachverhalt:
Frage 1 Ist die Summe für das
Projekt (28,9 Mio. EUR) nach dem derzeitigen Stand der Planung voraussichtlich
ausreichend?
Die Gesamtprojektkosten sind zwischenzeitlich
unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes fortgeschrieben worden. Diese
belaufen sich nunmehr lt. Kostenschätzung auf insgesamt 36,3 Mio. EUR.
Frage 2 Wie teilen sich die
Kosten zurzeit auf folgende Positionen auf: Baukosten, Grunderwerbskosten,
Ablösekosten. Wenn zutreffend, warum weichen sie vom beschlossenen Ansatz
ab?
Die Entwurfs- und Genehmigungsbearbeitung
unterliegt grundsätzlich dem Erfordernis einer kontinuierlichen Fortschreibung
und Aktualisierung auf Grundlage der gesetzlichen und sonstigen sich im
Verfahren ergebenden Anforderungen. Die Kostensteigerung gegenüber der im
Haushalt 2019/2020 etatisierten Ansätze beruht ganz überwiegend auf einer Steigerung der projektbedingten
Grunderwerbs,- Ausgleichs- und Kompensationskosten auf aktuell 10,7 Mio. EUR.
Insbesondere naturschutzrechtliche, landschaftspflegerische und
artenschutzrechtliche Verpflichtungen bedingen eine erhebliche Erhöhung des
Flächenbedarfs für Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen.
a.) Baukosten: 20,6 Mio. EUR (im Vergleich zu 19,5
Mio. EUR vorher)
b.) Kosten für Grunderwerb und Umsetzung
landschaftspflegerischer Maßnahmen
(Ausgleich und Kompensation): 10,7
Mio. EUR (im Vergleich zu 4,4
Mio. EUR vorher), wobei insbesondere die Kompensationsflächen wegen gestiegener
Anforderungen angewachsen sind
.) Ablösekosten: 5,00 Mio. EUR (unverändert)
Insgesamt besteht für den Neubau der AS-Delrath
ein Gesamtflächenbedarf in einer
Größenordnung von ca. 43,5 ha.
Dieser teilt sich wie folgt auf:
·
Baumaßnahme : ca. 14,8 ha
·
Ausgleich- und
Kompensation:
ca. 28,7 ha
Frage 3 Liegt derzeit eine Zusage
zur Projektförderungen von 60% vor bzw. ist diese zu erwarten?
Über den dem Zuwendungsgeber am 29.05.2020
vorgelegten Förderantrag (aktueller Fördersatz: 70%) ist bislang nicht
entschieden worden. Eine Entscheidung hierzu wird voraussichtlich im Rahmen des
jährlichen Fördergespräches bei der Bezirksregierung Düsseldorf zum Ende dieses
Jahres erfolgen. Voraussetzung für eine positive Bescheidung des Förderantrages
ist jedoch mindestens der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Es kann also
zurzeit gar keine Entscheidung zur Förderung vorliegen.
Frage 4 Welche weiteren Kosten werden voraussichtlich in
den nächsten Jahren anfallen?
Die aufgeführten Gesamtkosten (sh. Antwort 2)
berücksichtigen das nach heutigem Kenntnisstand insgesamt erwartbare
Kostenvolumen des Straßenneubauprojektes.